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Outdoor- und Genussregion Nürnberger Land künftig mit Fahrverbot für Kanuten auf der Pegnitz belegt?

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Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Bayerischer Landtag // MdB Frau Mortler // MdL Herr Dünkel // Landratsamt Nürnberger Land Herr Kroder und Herr Hölzel // Bürgermeister der Region // Heimatminister Markus Söder
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  4. Valintaikkuna
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Erklärung von betroffenen Bürgern zu den aktuellen und absehbaren Folgen der Allgemeinverfügung zum Wasserrecht zum Link: http://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/PDF-Dateien/wasserrecht/AV%20Kanu.pdf

Outdoor- und Genussregion Nürnberger Land - künftig mit Fahrverbot für Kanuten auf der Pegnitz belegt?! Vom Saisonstart 01.05.2017 bis 05.06.2017 konnten an keinem Tag die Flussabschnitte Güntersthal – Rupprechtstegen - Artelshofen befahren werden. Somit waren aktuell keine Ganztagestouren auf der Pegnitz möglich. Eine „halbierte“ Tour ab Artelshofen beschränkt sich auf ca. 8,8 km der bisher befahrbaren 16,4 km Flussstrecke. Sind die Anordnungen richtig, aber überzogen und können entschärft werden? Oder muss weiter nachgedacht werden? Bitte unterstützen Sie/ unterstützt uns bei der Aufhebung faktischer Fahrverbote durch Pegelstandsbegrenzungen! Die Befahrung der Pegnitz von Güntersthal bis Eschenbach oder Hohenstadt bietet vielen Kanuten ein wunderschönes Ausflugsziel mit sportlichem Aktivitätscharakter inmitten der Hersbrucker Schweiz. Die Unterzeichner dieser Erklärung sind sich in folgendem Punkt einig: Jeder Kanut, der auf einem Fluss unterwegs ist, hat sich als Gast in einem Lebensraum zu verstehen, der möglichst ungestört durchwandert werden soll. Die Einblicke, die dem Kanuten so gewährt werden, sind von hohem genießerischem wie erzieherischem Wert und sollten auf solche Weise auch der Generationen der Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden, die in die Verantwortung für die Koexistenz der Menschheit mit der Natur des einzigen Planeten, auf dem all unser Leben stattfinden wird, hineinwachsen müssen.

Bisher: Die Befahrung der Pegnitz wurde erstmals vor ca. 12 Jahren geregelt: Um der Verschärfung von Konflikten zwischen Freizeitsport, Fischerei und Naturschutz vorzubeugen, wurden seit 2005 Verordnungen zum Gemeingebrauch der Pegnitz erlassen, die die Befahrung des Flusses unter Rücksichtnahme auf Fauna- und Floraschutz regeln. Darüber bestand ein Konsens, der bisher einvernehmlich umgesetzt wurde. Einschnitt 2015: Bei Niedrigwasser berichteten Anwohner dem Landratsamt häufig Verstöße gegen die geltenden Regelungen, weil Kanus sich in Flachwasserbereichen festgefahren hatten und – nach ungestümen Versuchen, sich mit dem Paddel vom Grund abzustoßen, das Boot verlassen werden musste, um es wieder flott zu machen. Folge: Deutlich sichtbare Schäden an Flora und Fauna in den betroffenen Bereichen. Aus durchgängig unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen des Jahres 2015 lassen sich die Ursachen für durchgängig niedrige Wasserstände der Pegnitz erklären. (Quelle online: WetterKontor, Monats- und Jahreswerte für Nürnberg 2015) Auch im Winter 2016/2017 und im Frühjahr 2017 zeigte sich ein signifikant unterdurchschnittlicher Niederschlagswert, der sich im Wasserstand der Pegnitz niederschlug. Deutlich werden die Fragen nach dem Klimawandel in unserer Region aufgeworfen: Wir stehen mit unserem Anliegen, zwischen den Rechten von Bachneunauge, Groppe und fließender Wasserpflanzenvegetation und den Kanufahrern zu vermitteln, vor einem Symptom des großen klimatischen Wandels in unsrer Region. Der Pegel der Pegnitz sinkt wie anderswo die Gletscher schmelzen und Wüsten sich ausdehnen. Und es geschieht gleichzeitig, dass der Wasserbedarf der Metropole Nürnberg bei Ranna die Zuflüsse absaugt. In welchem Ausmaß? Wie entwickelt sich die Wasserentnahme im Quellbereich der Pegnitzzuflüsse? Hat das Wasserwirtschaftsamt Aussagen hierzu abgegeben und wurden sie in die Überlegungen einbezogen?

Die „Outdoor- und Genussregion“ Nürnberger Land ist auch Region der Trinkwassergewinnung und des Klimawandels – wenn diese Dinge, die auf der Agenda der großen Politik und auch unserer Werteskala eine überragende Rolle spielen sollten, in direktem Zusammenhang mit dem Pegelstand des von uns allen so überaus geschätzten Flusses stehen, dann bitte, das auch so beim Namen zu nennen. Die Bevölkerung soll erkennen und aus der allgemeinen Trägheit gegenüber solch dramatischer, kaum sichtbarer, hier aber offenbar werdender Entwicklung geweckt und sensibilisiert werden für die Notwendigkeit des Umdenkens. In diesem Sinn bietet die Situation Anlass, für einen ungewollten, aber notwendigen Lerneffekt. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) obliegt seit jeher die Aufgabe, zwischen den Interessen zu vermitteln und handhabbare, verstehbare wie sinnvolle Regelungen zu etablieren. So wurden im Jahr 2016 neue Beschilderungen der Ein- und Ausstiegsstellen installiert, um Kanufahrer von falschem Anlanden abzuhalten, und die Ordnung an all diesen Stellen wurde in die Verantwortung der regionalen Kanuverleiher gegeben, um diese Plätze sauber zu halten. Die Gemeinde Hartenstein half mit: 2016 wurde Güntersthal für Ganztagestouren (16,4 km) auf der Pegnitz aufwändig modernisiert; neue Brücke, Parkplätze, mobiles WC, vereinfachter Einstieg für Kanuten, Beschilderung.

Perustelut

2016 wurde durch die Bergwacht Bayern, OG Lauf/ Pegnitz an verschiedenen Tagen das Bootsaufkommen auf der Pegnitz evaluiert. Demnach konnte von einer zahlenmäßigen Überbeanspruchung der Pegnitz durch Boote nicht die Rede sein. Alle regionalen Anbieter verfügen über insgesamt 100 Boote, die den Streckenverlauf von Güntersthal bis Hohenstadt nutzen. Zum 30.11.2016 folgten alle Beteiligten (Ausnahme: Fischer, unentschuldigt, Wasserwirtschaftsamt – durch Unfall verhindert) einer Einladung zur Besprechung des Themas „Wasserrecht und Bodenschutz“ ins Landratsamt Nürnberger Land, um die bestehende Allgemeinverfügung von 2012 im Interesse aller zukunftsweisend zu ergänzen. Ingo Wechsung vom Bay. Kanu-Verband fasste die Informationen in einem Protokoll zusammen. Zum Link: https://www.kanu-bayern.de/Verband/Bezirke/Mittelfranken/440/Wasserrecht-und-Bodenschutz-geplante-Allgemeinverfuegung-fuer-die-Pegnitz-Gemeingebrauch-Regelung/ Ein überraschendes Ergebnis dieser Sitzung, die das „Kanufahren im Rahmen des Gemeinverbrauchs auf der Pegnitz als weiterhin möglich“ proklamierte, ist die ergänzende Regelung des LRA NL zur Verordnung vom 04.04.2012, geltend ab 01.04.2017: Neben den bisher geltenden Auflagen zu Bootsanzahl, Bootsgröße, Bootsbesetzung und Flussbefahrung wird ein Mindestpegelstand zu den verschiedenen Flussabschnitten definiert, der eine Befahrung oder Sperrung des betreffenden Streckenabschnittes reguliert. Ampeln im Internet regeln nun die touristische Nutzung der Pegnitz. Zum Link: http://urlaub.nuernberger-land.de/aktiv/kanu-wassersport/kanufahren.html (Anregung: Bisher wird keinem Kanuten per Ampel transparent gemacht, dass der Streckenabschnitt von Artelshofen bis Hohenstadt befahrbar bleibt, denn eine vierte Ampel hierzu fehlt. Dringend zu ergänzen!) In Aussicht gestellt wird ein Monitoring der UNB, das eine weitere Beschränkung der Befahrung der Pegnitz nicht ausschließt – im Umkehrschluss auch eine Aufhebung der Beschränkung.

Wir möchten einen naturverträglichen Kanusport auf der Pegnitz mit allen Beteiligten wie Paddlern, Anglern, Umweltschützern und Umwelterziehern, Unternehmern, Trinkwasserbeauftragten usw. zukunftsweisend und langfristig gestalten. Wir wollen mit den zuständigen Behörden eine solide Regelung erzielen, die auf Berücksichtigung aller gebietsrelevanten Zahlen und Daten beruht. Die Regulierung über einen willkürlich definierten Pegelstand verschiebt nur Probleme, stört über lange Zeit entwickelte Abläufe und beschwört Widerstand herauf, wie sich im letzten Jahr bei der Außer-Kraft-Setzung des Bescheids zur Pegelstandsbegrenzung auf der Wiesent gezeigt hat.

Einzig positiver Effekt könnte die wirklich offengelegte, ehrliche Wertediskussion über die Einordnung von Touristischen Entwicklungszielen („Outdoor- und Genussregion Nürnberger Land“), Artenschutz und Trinkwassergewinnung sein, die es der Politik nicht erspart, der Bevölkerung Auskunft über die Auswirkungen zunehmender Verstädterung auf das Umland sowie des Klimawandels in unserer Region zu geben.

  • Unseres Wissens blieben in der Diskussion völlig unberücksichtigt die Folgen der Wasserableitungen der Wasserkraftwerke Ranna I und II, die 40% des Trinkwasserbedarfs der Stadt Nürnberg abdecken, der zuletzt 33 Millionen Kubikmeter im Jahr betrug. (zu den Links: http://www.wasserqualität-trinkwasserqualität.de/wasser-qualitaet/staedte/nuernberg, https://ausschreibungen-deutschland.de/314858_Fernleitung_Ranna_-_Ingenieurleistungen_zur_SanierungErsatzerneuerung_2016_Nuernberg)) Rechnerisch 13,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus dem Quellgebiet der Pegnitz, 36164 Kubikmeter pro Tag, 0,42 Kubikmeter pro Sekunde. Aktuelle Zahlen zur Wasserableitung über die 45 km lange Fernleitung nach Nürnberg wären zum 30.11.16 gern erfragt worden, blieben aber offen, da die Sitzungsteilnehmer des WWA-Nürnberg entschuldigt fehlten. Auch im Nachgang wurde nicht deutlich gemacht, ob ein zusätzlicher Zusammenhang mit dem Absinken des Pegels der Pegnitz im Jahr 2015 erklärbar ist.
  • Der Bedarf der Metropolen wird bei Fortschreibung der derzeitigen Entwicklung weiter steigen. Dementgegen stehen dauerhaft sinkende Grundwasserpegel aufgrund geringerer Niederschlagsmengen. Die gleichbleibende oder sogar zunehmende Wasserentnahme bei gleichzeitig sinkender Quellschüttung wird die Situation absehbar schon kurzfristig verschärfen.

Der Wert einer Outdoor- und Genussregion ist nicht allein ein Marketingargument für die Förderung der regionalen Wirtschaft. Es geht um den Erhalt des Bewusstseins, dass wir für den Erhalt der Schöpfung alle mitverantwortlich sind. Diese Schöpfung zugänglich wie erlebbar zu erhalten, das ist das zentrale Anliegen unseres Einsatzes für die Überprüfung der vorliegenden Verordnung.

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  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Neuigkeiten auf der Pegnitz:

    Es wurde der in der Bürgererklärung enthaltene Vorschlag vom LRA NL, UNB umgesetzt.
    Es gibt nun online eine 4. Ampel, die aufzeigt, dass Kanufahren von Artelshofen bis Hohenstadt jederzeit möglich ist und diese Strecke nicht von der Regelung des Gemeingebrauchs betroffen ist. Somit ist ab dort auch SUP möglich.
    urlaub.nuernberger-land.de/aktiv/kanu-wassersport/kanufahren

    Es gab am 28.06.17 ein Treffen mit dem LRA NL/ UNB, den ortsansässigen Kanuverleihern und Vertretern des Bayerischen Kanuverbandes, um die neuralgischen Flachstellen mit schützenswerter Fließvegetation zu begutachten, um eine gemeinsame Lösung zur Umfahrung zu finden.
    Auf eine Ausschilderung ähnlich einer Kajak-Slalom-Strecke wurde verzichtet.... enemmän

Väittely

Ich finde es sehr schade, dass immer mehr Flüsse für uns (Canadier-)Paddler gesperrt werden (teils durch die Hintertüre "Mindestpegel"). Als SUP-Paddler trifft es mich noch härter, da mittlerweile etliche Flüsse ein generelles Befahrungsverbot haben. Der Unterschied zwischen Canadier und SUP erschließt sich mir nicht. Interessant: es gibt 2 AV's vom LRA Nürnberger Land vom 02.05.3017. Einmal wird ein eindeutiges SUP-Verbot ausgesprochen, in der zweiten, ausführlicheren AV nicht. http://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/PDF-Dateien/wasserrecht/AV%20Kanu%20LV%20.pdf

Armselige Petition die sich auf diese spiegelt. Für die Behörden ist aus der Geschäftmacherecke Kanu an der Pegnitz kein Widerstand zu erwarten.Ich hoffe diese setzen Ihre Regulierung zum Fluss fort, beziehungsweise lassen wenigstens den einzelnen Kanuten gewähren, aber keine Massenveranstaltungen mehr zu!

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