Sosialt

P15 Pflegende Angehörige fordern Verbesserung der Entlastungs-Verordnung für Schleswig-Holstein!

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Herr Dr. Heiner Garg MdL – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
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  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Wir fordern die Schaffung von mehr Anbietern für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Diese Bereicherung an Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Familien kann durch die Verbesserung der Landesverordnung erfolgen.

Unsere 5 Petitions-Forderungen

Wir haben unsere Landesverordnung nach Verbesserungsmöglichkeiten durchleuchtet und stellen an die Landesregierung folgende Forderungen zur schnellstmöglichen Verbesserung der Versorgungssituation.

  1. Aktive Förderung von Anbietern für alle vier Leistungsformen .
  2. Anerkennung von Pflegenden Angehörigen als Anbieter.
  3. Keine Benachteiligung von Einzelpersonen beim Schulungsaufwand.
  4. Differenzierte Schulung nach Angeboten und Zielpersonen.
  5. Deckelung der Preise.

Zu allen Punkten können ergänzende Erläuterungen auf der Webseite https://entlastungsbudget.de/p15-schleswig-holstein/ nachgelesen werden.

Grunnen til

Warum diese Petition? Die vom Bundesgesundheitsministerium gewollte Entlastung kommt bei sehr vielen betroffenen Familien in Schleswig-Holstein nicht an.

Der Grund: keine verfügbaren Kapazitäten!

Das wollen wir ändern. Mehr Anbieter, mehr Angebote schaffen. Jetzt!

Schuld an dieser Misere sind zumeist die sehr restriktiven Einschränkungen, die durch die Alltagsförderungsverordnung – AföVO vom 10. Januar 2017 den interessierten Anbietern für die Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI auferlegt werden.

Von den Auswirkungen sind in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr ca. 92.000 Familien *1 betroffen.

Diese 75 % der Familien, in denen ein Familienmitglied in der Regel durch einen Pflegenden Angehörigen in häuslicher Umgebung versorgt wird, sorgen für eine millionenschwere Entlastung der Sozialkassen des Landes.

Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verhindern Pflegende Angehörige die Heimunterbringung ihrer Liebsten, die bei vielen nur über die Sozialhilfe zu finanzieren wäre. Heute werden „nur“ ca. 25 % aller Pflegebedürftigen in Heimen gepflegt.

Im Gegensatz zu diesen durch steuerfinanzierte Mittel des Landes Schleswig-Holstein zu finanzierende Heimunterbringungen, regelt die zu verbessernde Verordnung Ausgaben, die durch den bundesweiten Versicherungsfond der Pflegeversicherung getragen werden.

Keine Kosten für den Finanzminister.

Im Gegenteil – es bedeutet zusätzliche Kaufkraft für Schleswig-Holstein (92.000 * 1.500€ = 138 Mio. € jährlich). Da wird sehr viel Geld verschenkt!

Aber dies ist natürlich nur ein Nebeneffekt – uns geht es um jede einzelne Familie, ihr Schicksal und ihre Unterstützung durch die für sie bestimmten Mittel des Entlastungsbetrags.

Machen Sie mit und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung: Mehr Anbieter, mehr Angebote schaffen. Jetzt!

Bitte auch an die bundesweite P17-Petition für Jens Spahn denken: https://www.openpetition.de/!p17jensspahn

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