Περιοχή: Γερμανία

Paketdienst - Verpflichtende Teilnahme von Post- und Paketdiensten an Streitbeilegungsverfahren

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
96 Υποστηρικτικό 96 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Rechte von Verbrauchern stärken, indem Post- und Paketdienste verpflichtend an Streitbeilegungsverfahren vor der "Schlichtungsstelle Post" teilnehmen müssen.

Αιτιολόγηση

Verbraucher können ihre Rechte gegenüber Paketdiensten aktuell schwer durchsetzen. Wird für ein verlorenes oder beschädigtes Paket geringer oder gar kein Schadenersatz ausgezahlt, wehrt sich kaum ein Verbraucher dagegen, weil die Gerichtskosten die Schadensumme schnell übersteigen können. Post- und Paketdienste nutzen diesen Umstand aus und lehnen teilweise sogar berechtigte Schadenersatzansprüche ab, wohl wissend, dass es viele Verbraucher klaglos hinnehmen.Vorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung: - Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.- Verbraucher haben die Gewissheit, dass nicht allein der Paketdienst über die Rechtmäßigkeit ihrer Beschwerde entscheidet sondern eine unabhängige Instanz.- Die Schlichtung kann vom Absender oder vom Empfänger eines Pakets beantragt werden.Häufige Probleme bei Paketen von privat an privat:► Schadenersatz bekommt nur der AbsenderPaketdienste akzeptieren Nachforschungsaufträge oder Schadenersatzforderungen häufig nur vom Absender. Dadurch werden die Rechte von Empfängern ignoriert, die sie laut § 421 HGB eigentlich haben.Vorteil Schlichtung: Das Schlichtungsverfahren kann gleichermaßen vom Absender oder vom Empfänger beantragt werden. ► Paket verloren — Inhalt angeblich wertlos Geht ein Paket verloren, bewerten Paketdienste den Marktpreis gebrauchter Produkte bisweilen niedrig oder wertlos. Es wird ein fiktiver Wertverlust nach Abschreibungstabellen berechnet, der in der Praxis nicht immer zutrifft.Vorteil Schlichtung: Der Marktwert eines gebrauchten Produkts kann nicht einseitig vom Paketdienst festgelegt werden. ► Paket beschädigt — angeblich zu schlecht verpacktPaketdienste dürfen Schadenersatz verweigern, wenn die vom Absender verwendete Verpackung mangelhaft war. Problem: Paketdienste können pauschal behaupten, dass eine Verpackung mangelhaft war. Der Verbraucher muss das Gegenteil beweisen.Vorteil Schlichtung: Es wird neutral beurteilt (z.B. mittels Fotos vom beschädigten Paketinhalt und des Polstermaterials), ob die Ware angemessen verpackt war oder nicht. ► Paket leer abgeliefert — Paketdienst bestreitet DiebstahlWird ein Paket ohne Inhalt zugestellt, muss der Absender beweisen, das Paket nicht leer abgeschickt zu haben. Paketdienste wiegen Pakete im ersten Paketzentrum und könnten Verbrauchern das Versandgewicht mitteilen. Das geschieht erfahrungsgemäß nicht, wenn sich Paketdienste damit selbst belasten würden.Vorteil Schlichtung: Die Schlichtungsstelle würde den Paketdienst zur Offenlegung des Paketgewichts auffordern, um die Schuldfrage zu klären.Viele Paketdienste lehnen Schlichtung ab= = = =In Zukunft sollte eine Schlichtung für alle Unternehmen, die eine Lizenz nach § 6 des Postgesetzes haben, verpflichtend sein.

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