Parteienfinanzierung - Strengere Regeln bei der Offenlegung von Parteispenden

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
551 Ondersteunend 551 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

551 Ondersteunend 551 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Es mögen künftig strengere Regeln bei der Offenlegung von Parteispenden gelten.Sie sollen ab 10.000 Euro sofort veröffentlicht und ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten aufgeführt werden. Die bisher verfolgte Praxis des "Spendenstückelns" mit aufgeteilten Zuwendungen knapp unter dem Offenlegungsbetrag soll unmöglich gemacht werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bürger wie bisher erst sehr spät erfahren, welche Institutionen möglicherweise Einfluss auf die Politik nehmen.

Reden

Im Februar veröffentlichte die Bundestagsverwaltung die Rechenschaftsberichte für das Jahr 2012 aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien. Außerdem erschien der Rechenschaftsbericht der FDP. Nach über einem Jahr wissen wir nun endlich mehr darüber, wer welcher Partei welche Summen im Jahr 2012 hat zukommen lassen. Dabei werden erneut die gravierenden Regelungslücken bei der Parteienfinanzierung in Deutschland deutlich. Auch in diesem Jahr konnten einige Unternehmen und Verbände ihre Großspenden so stückeln, dass sie unter der Schwelle von 50.000 Euro liegen, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen. Alle Spenden unter 10.000 Euro sowie die Einnahmen, die die Parteien aus Sponsoring beziehen, bleiben intransparent. Mehr Transparenz und klare Schranken für die Parteienfinanzierung sind dringend notwendig.Insgesamt hat sich das Verhältnis der intransparenten zu transparenten Spenden bei den Unternehmen und Verbänden gegenüber 2011 verschlechtert. Im Jahr 2012 ist die Herkunft von fast zwei Drittel aller Spenden vollständig unbekannt (63% gegenüber 60% im Jahr 2011).Außerdem lagen die Spenden verschiedener Unternehmen und Verbände in der Summe überhalb der Grenze der Veröffentlichkeitspflicht von 50.000 Euro – wurden aber erst im Rechenschaftsbericht angezeigt.Das ist dadurch möglich, dass die Parteien Zuwendungen nur dann sofort veröffentlichen müssen, wenn sie im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro überschreiten. So kann ein Spender mehrmals Beträge unter 50.000 Euro spenden, ohne dass diese sofort bekannt gegeben werden müssen. Dadurch können Spender ihre Zuwendungen dem Blickfeld der Öffentlichkeit bis zur späteren Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts entziehen – mögliche Zusammenhänge mit politischen Entscheidungen lassen sich so sehr viel schwerer rekonstruieren. Die Rechenschaftsberichte geben nur einen begrenzten Einblick, welche Partei von wem wie viele Zuwendungen erhalten hat. Denn auch Einnahmen aus Sponsoring bleiben verborgen – sie müssen nicht gesondert in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen werden. Sponsoringeinnahmen tauchen nur als Teil des Postens “Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und sonstiger mit Einnahmen verbunden Tätigkeiten” auf. Sponsoring bietet Unternehmen und Verbänden also weiterhin ein Schlupfloch, um die Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes zu umgehen. Sponsoring ist beliebt bei Unternehmen, da sie ihre Sponsoringausgaben im Gegensatz zu Parteispenden steuerlich geltend machen können.Im Jahr 2012 nahmen Parteien insgesamt rund 34,2 Millionen Euro in der Kategorie “Einnahmen aus Veranstaltungen etc.” ein (im Jahr 2011 lagen sie bei rund 37 Millionen Euro).Mehr Transparenz beim Sponsoring forderte kürzlich auch Bundestagspräsident Norbert Lammert.

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Nieuws

  • Pet 1-18-06-1125-006560

    Parteienfinanzierung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe werden strengere Regeln bei der Offenlegung von Parteispenden
    gefordert.
    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 551 Mitzeichnungen und
    8 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss... verder

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