Terület: Németország

Persönliche Haftung von leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Managern, Politikern

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Die Bundesregierung soll gesetzlich herbeiführen, dass leitende Angestellte wie Manager und hochrangige Staatsbedienstete wie Politiker, ebenfalls für ihren Aufgabenbereich für Misswirtschaft und Schädigung des Unternehmens haften müssen, vor allem dann, wenn fahrlässig gehandelt wurde, das heißt auch mittel- und langfristige Schäden bei der Entscheidungsfindung und Kalkulation außer Acht gelassen wurden. Eine Verweigerung der Verantwortung aufgrund von Nichtwissen soll nicht möglich sein, da ein leitender Angestellter oder Geschäftsführer für seinen Aufgabenbereich ähnlich weisungsbefugt und verantwortlich ist wie ein Unternehmer mit einer Betriebsform ohne Haftungsbeschränkung, sowie dessen Aufgabe einnimmt zum Wohl des Unternehmens seinen Bereich zu lenken.

Hierzu soll ein zweistufiges System eingeführt werden: 1.verpflichtende Versicherung, die im Schadensfall diesen vollständig ausgleicht 2. für grobe und vorsätzliche Verstöße: Strafverfahren mit Bußgeld 100*des Schadenssumme zuzüglich Ermittlungs- und Verfahrenskosten. Hierzu darf das private Vermögen vollständig verwertet werden,- auch Werte, die vom Schuldigen erwirtschaftet wurden und anschließend an Partner, Kinder und andere verschenkt oder übertragen wurden. Eine Verjährungsfrist wird nicht gewährt.

Indoklás:

Leitende Angestellte wie Manager, Geschäftsführer und Politiker erhalten höhere Gehälter mit der Begründung sie würden mehr Verantwortung tragen. Zu den höheren Gehältern erhalten Manager und Geschäftsführer zudem Sonderzahlungen in Form von Boni und Abfindungen, die ebenfalls ihre besonderen Verdienste für das Unternehmen ausdrücken sollen. Verantwortung für ihr Tun tragen sie real aber nur dann, wenn sie für Fehler in ihrem Aufgabenbereich die Konsequenzen tragen müssen und somit haftbar gemacht werden können.

Wie jeder Bürger, Klein-und mittelständische Einzelunternehmen sollten Politiker, leitende Angestellte wie z.B. Manager, Geschäftsführer die Haftung für ihr Handeln und ihren Verantwortungsbereich persönlich tragen müssen, im Besonderen, wenn der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich war.

z.B. Verschwendung von Steuergeldern, Zulassen von Stoffen wie Glysophat und Lebensmitteln, die evtl gesundheitsgefährdend sein können, Gesetze zum Schaden der Steuerzahler wie Entschädigung für entgangene Gewinne, bei Betrugsversuchen wie zB beim Dieselskandal. Diese Fehlleistungen führen idR zum Verlust von Arbeitsplätzen, hohen Verlusten und damit mangelndes Kapital um notwendige gesellschaftliche Maßnahmen vornehmen zu können, faire auskömmliche Arbeitnehmerentlohnung zu bezahlen und im schlimmsten die Gesellschaft zusätzliche Lasten tragen muss um Massenentlassungen wie zB. in der Bankenkrise zu verhindern.

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