Περιοχή: Γερμανία

Personalangelegenheiten der Bundespolizei - Regelpensionsalter für Bundespolizeibeamte

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
53 Υποστηρικτικό 53 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

53 Υποστηρικτικό 53 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Regelpensionsalter für Bundespolizeibeamte neu zu regeln

Αιτιολόγηση

Bei der Anhebung des Rentenalters erreicht die volle Regelaltersrente nur, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat. Wer 65 Jahre alt ist und mindestens 45 Jahre lang Beiträge entrichtet hat, kann im Rahmen der "Altersrente für langjährig Versicherte" schon vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen, somit -2- Jahre vor Erreichung der vollen Regelaltersgrenze In Anlehnung an das Rentenrecht wurde das Regelpensionsalter für Bundesbeamte ebenfalls auf 67 Jahre angehoben. Auch hier gibt es eine Sonderregelung: Für lang dienende Beamtinnen und Beamte ist ebenfalls ein vorzeitiger Ruhestand, wiederum -2- Jahre vor Erreichung des Regelpensionsalters von 67 Jahren ohne Versorgungsabschläge möglich. Ebenfall in Anlehnung an das Rentenrecht wurde das Regelpensionsalter für Bundespolizeibeamte von 60 auf 62 Jahre angehoben. Eine Regelung über einen vorzeitigen Ruhestand ohne Versorgungsabschläge vor Erreichung des Regelpensionsalters wird dem Bundespolizeibeamten nicht zugestanden. So sollte wiederum in Anlehnung an o.g. Regelungen und im Rahmen der Gleichbehandlung, auch der Bundespolizeibeamte die Möglichkeit bekommen nach Erreichung von 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren (nach 40 Jahren in Vollzeit wird der maximale Wert der Höhe der Beamtenpension erreicht), -2- Jahre vor Erreichung des Regelpensionsalters vorzeitig und abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen.

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Νέα

  • Pet 1-17-06-21911-036340Personalangelegenheiten der
    Bundespolizei
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Neuregelung des Regelpensionsalters für
    Bundespolizeibeamte gefordert.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Dazu liegen 53 Mitzeichnungen und 45 Diskussionsbeiträge vor. Der
    Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
    Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in
    Anlehnung an die Neugestaltung des Rentenrechts das Regelpensionsalter... παρακάτω

Συζήτηση

Es bleibt jedoch die Frage offen, warum den Bundepolizeibeamten keine Regelung über einen vorzeitigen Ruhestand mit Versorgungsabschlägen vor Erreichung des Regelpensionsalters zugestanden wird!?

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

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