Region: Germany

Personalrecht des öffentlichen Dienstes - Bundeseinheitliche Besoldung und Versorgung für Beamte

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
383 supporters 383 in Germany

The petition is denied.

383 supporters 383 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Beamtenrechtsföderalismus beenden - Bundeseinheitliche Besoldung und Versorgung Der Bundestag möge beschließen, die Fehlentwicklungen der Föderalismusreform I zu korrigieren und mittels einer Grundgesetzänderung, die Befugnis des Bundes zur Gesetzgebung von bundeseinheitlichen Gesetzen wiederherzustellen. Nur durch eine Vereinheitlichung des zersplitterten Dienstrechtes für alle Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten ist die Wahrung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums möglich.

Reason

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I am 01.09.2006 wurde den Ländern die Kompetenz übertragen, Besoldung, Versorgung und das Laufbahnrecht der Landesbeamten eigenständig zu regeln. Seitdem wurden von den Ländern sowie der Bund unzählige Gesetze verabschiedet, die vor allem die Besoldung und Versorgung tangieren und zu einem anhaltenden Prozess des Auseinanderdriftens der Beamtenbesoldung der Länder und des Bundes geführt haben. Erhebliche Besoldungsdifferenzen zwischen dem Bund und den Länder sind entstanden, die mit Einführung der "Schuldenbremse" im Rahmen der Föderalismusreform II weiter vorangetrieben werden. Mittlerweile kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der amtsangemessenen Alimentation auf. So wird u.a. durch den Verfassungsrechtler Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis in einem Rechtsgutachten für den DGB festgestellt, dass die Besoldungsregelungen einzelner Länder gegenwärtig verfassungswidrig sind. Problematiken ergeben sich u.a. in Hinblick auf die unzulässige Heranziehung der Beamten zur Haushaltskonsolidierung, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung und der unterschiedlichen Besoldung von Beamten bei gleichem Amt und gleicher Tätigkeit.Gegenwärtig sind diverse Klagen Betroffener anhängig, mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der amtsangemessenen Alimentation festzustellen. Eine zeitnahe Entscheidung ist vor dem Hintergrund der Dauer der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu erwarten. Ein Ende des Besoldungswettlaufes mit dem daraus resultierenden Besoldungsgefälle rückt damit in eine weite Ferne. Scheinbar verlassen sich manche Landesregierungen auf diese Trägheit der Judikative, um ihre Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Leidtragende sind die Beamten, die Opfer ihrer Einsparpolitik geworden sind und denen mangels Streikverbot nur das Beschreiten des Rechtsweges übrig bleibt. Es ist erwiesen, dass gerade die ärmeren Länder, deren Haushalt überwiegend durch die Personalkosten belastet wird, von den neuen Regularien der Föderalismusreformen dahingehend Gebrauch machen, dass insbesondere der Beamtenschaft Sonderopfer abverlangt werden. Dies führte dazu, dass Anfang 2013 die Differenz zwischen einzelnen Bundesländern bei deutlich über zehn Prozent lag. Durch die teilweise unzureichende Übertragung des Tarifergebnisses im Öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten wird das Öffnen dieser "Besoldungsschere" forciert. Die gegenwärtige Entwicklung ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht neu. Bereits Ende der 60er Jahre wurde die Notwendigkeit gesehen "die Überwindung dieses allgemein als untragbar angesehenen Besoldungsunterschiedes", der damals zwischen Bund und Ländern etwa 5 Prozent betrug, zu beseitigen. Die Folgen der reföderalisierten besoldungs- und laufbahnrechtlichen Kleinstaaterei zeichnen sich auch heute ab. Die Nachwuchsgewinnung in ärmeren Ländern wird immer schwieriger und eine Personalabwanderung in gutzahlende Länder und dem Bund ist wahrzunehmen.

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News

  • Pet 1-17-06-201-055531



    Personalrecht des öffentlichen Dienstes



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Eingabe wird gefordert, für die Besoldung und Versorgung aller Bundes-,

    Landes- und Kommunalbeamten wieder eine einheitliche Gesetzgebungskompetenz

    des Bundes zu schaffen.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des

    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 383 Mitzeichnungen und

    60 Diskussionsbeiträgen... further

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