Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes - Änderung des BPersVG insbesondere für Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), insbesondere den Abschnitt betreffend der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (§§57-64), unter Berücksichtigung der Aufteilung vieler Bundesbehörden auf zwei oder mehr Standorte überprüfen.

Begründung

Oft sind Behörden auf mehrere Standorte aufgeteilt, dabei ist es momentan gängige Praxis, dass für alle Standorte eine gemeinsame Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt wird. Dies führt vor allem bei Behörden mit wenigen Auszubildenden dazu, dass an mindestens einem der Standorte kein Ansprechpartner verfügbar ist.Dieser Umstand macht es vielen Auszubildenden schwer, Probleme gegenüber der JAV zu äußern, da der Vertreter an den anderen Standorten meist nicht persönlich bekannt und somit als Anlaufstation für persönliche Probleme ungeeignet ist.Ein weiteres Problem ist die fehlende Vertrauensbasis zwischen der JAV und den verschiedenen Vorgesetzten an Standorten, die keinen Vertreter stellen. Dies wirkt sich womöglich auf die Qualität der Konfliktlösung aus.Außerdem entsteht, wenn nur eine gemeinsame JAV gewählt wird, für diese ein enormer Aufwand (Haushaltsmittel und vor allem Zeit) um die verschiedenen Dienstorte zu bereisen, der unter dem Gesichtspunkt, dass die Vertreter selbst noch in der Ausbildung sind und ihren Pflichten im Zuge dieser nachkommen müssen, mitunter nicht tragbar ist. Ich erhoffe mir mit dieser Petition eine Überprüfung der betroffenen Rechtsnormen auf eine Möglichkeit für jeden der Standorte einen Stellvertreter zu bestellen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass jeder Dienstort einen eigenen Vertreter wählen kann.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-2015-015841



    Personalvertretungsrecht des

    öffentlichen Dienstes





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Eingabe wird um eine Überprüfung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

    im Hinblick auf die Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretungen

    gebeten.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass

    Bundesbehörden oft auf mehrere Standorte aufgeteilt seien, wobei es momentan

    gängige... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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