Piirkond : Saksamaa
Migratsioon

Ablehnung des EU-Abschiebeabkommens mit Äthiopien (Petition 77239)

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Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat
504 Toetav 459 sees Saksamaa

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2018
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Am 06.12.2017 wurde das Dokument 15496/17 MIGR 229 COAFR 323 des EU- Parlamentes veröffentlicht. Dieses sieht ein weitreichendes Abschiebeabkommen mit Äthiopien vor. Dieses lehnen wir wegen der anhaltend schlechten Menschenrechtssituation ab. Eine faire Behandlung und die persönliche Sicherheit zurückgeführter Geflüchteter aus Europa ist nicht zu erwarten. Es hätte schlimmste Folgen, wie Inhaftierungen, Sanktionen und sogar den Tod für diese Menschen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist mit dem Staat Äthiopien aus diesen Gründen nicht möglich.

Aktuell ist die Situation in Äthiopien unabsehbar geworden. Nach dem Rücktritt von dem Premierminister Hailemariam Desalegn (16.02.2018) wurde erneut für 6 Monate der Ausnahmezustand (16.02.2018) ausgerufen. Damit sind wieder zusätzliche verstärkte Einschränkung der Menschenrechte, sozialen Medien und Pressefreiheit zu befürchten. Tagtäglich werden im Moment Menschen in Äthiopien verhaftet, gefoltert, getötet. Dies von den Sicherheitskräften des Staates. Die Geflohenen, die hier in Deutschland leben, wurden auf Grund politischer Aktivität inhaftiert, gefoltert, Familienangehörige getötet, etc. Sie hatten das Glück, ihr Leben zu retten und in Deutschland aufgenommen zu werden.

Nun erscheint aber dieses Abschiebeabkommen, welches auch noch den äthiopischen Geheimdienst mit ins Boot nehmen will, damit dieser die Sicherheit der Abschiebung gewährleisten kann. Amnesty International und Human Rights Watch kritisieren die Menschenrechtsverletzungen des äthiopischen Geheimdienstes. Das lässt befürchten, dass die hier Geflüchteten wieder ins Gefängnis nach Äthiopien abgeschoben werden könnten.

Aus diesen gewichtigen Gründen müssen die nach Deutschland und Europa geflohenen Menschen eine Bleibeperspektive und Aufenthaltsgestattungen erhalten, bis ihre Sicherheit auf Leben und ohne Folter und Haft gewährleistetet sein kann.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist das BAMF verpflichtet, die aus Äthiopien kommenden Geflüchteten als politisch Verfolgte zu bewerten. Der Artikel 16a GG regelt, nach welchen Kriterien ein Mensch als politisch verfolgt gilt. Dies alles betrifft die unterschiedlichen Ethnien des Vielvölkerstaates im höchsten Maße, insbesondere der Oromo. Selbst die dem Bundesinnenministerium zugehörige Einrichtung, Bundeszentrale für Politische Bildung, bestätigt dies in Ihrem aktuellen Bericht. Diese Petitionlehnt sich an die Petition an den deutschen Bundestag mit der Nummer 77239 an.

Des Weiteren bitten wir die Bundesregierung die Unsinnigkeit der Arbeits- und Ausbildungsverbote von den in Klage befindenden AsylbewerberInnen inklusive aller Äthiopier auf zu heben. Es schadet u.A.der Integration und schürt die stetig wachsende Fremdenfeindlichkeit.

Übersetzung auf Afaan Oromo:

Selgitus

Ein Bericht, der beschreibt, wie unmenschlich und korrupt dieses Abschiebeabkommen behandelt werden wird: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ausschaffen-um-jeden-preis/story/20929320

Originaltext des Abkommens: https://martinplaut.wordpress.com/2017/12/06/leaked-european-union-document-outlines-procedure-to-expel-ethiopians/

Petition 77239 an den Bundestag: (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_03/_11/Petition_77239.nc.html)

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