Dyrebeskyttelse

Petition zum Schutz der heimischen Wildtiere

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
an die Parlamente der 16 Bundesländer
495 Støttende 445 inn Deutschland

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Der Verein Bündnis für Jagd und Wild e.V., Verein zum Schutz des Wildes, der traditionellen Jagd und des Waldes, sieht sich als Anwalt für Wald und Wild. Vergl. hierzu den Leitfaden des Vereins auf der Homepage https://www.bündnis-für-wald-und-wild.org.

Das am 29.11.1952 erlassene Bundesjagdgesetz regelt die Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Föderalismusreform 2006 ist es ein der Abweichungsgesetzgebung der Länder unterliegendes Bundesgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung. Es stellt nur noch die einstweilen weiter fortgeltenden Rahmenbedingungen auf, während die vorrangige Gesetzgebungskompetenz nunmehr bei den Ländern in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen liegt. Die Länder machten und machen von ihrer neuen Befugnis regen Gebrauch. Oberflächlich wird das Ansinnen verbreitet, dass durch die Neufassung der Landesjagdgesetze das Jagdwesen in ein zeitgemäßes Jagd- und Wildmanagement übergeführt wird. Setzt man sich mit der Realität jedoch etwas näher auseinander, wird überaus deutlich, dass die Forstbehörden als treibende Kraft im Hintergrund kräftig die Fäden ziehen und sich einen Freibrief für ihre Machenschaften zur Abschlachtung und Vernichtung des Wildes und zur Maximierung des Ertrages aus der Waldwirtschaft ausstellen wollen. Der Glorienschein vom edlen Förster im Silberwald verblasst!

Deshalb fordern wir:

  1. Trennung von Forst und Jagd

  2. Gleichberechtigte Bewirtschaftung allen Schalenwildes nach Geschlechterverhältnis und Altersklassen im Rahmen von Abschussplänen

  3. Gesetzespflicht zur Mitgliedschaft in Wild- Hegegemeinschaften

  4. Alle Wildarten gehören ins Jagdrecht, Wild- Haustierbastarde sind der Wildbahn zu entnehmen

  5. Wild ist herrenlos, das bedingt in der hochindustialisierten Kulturlandschaft die Abschaffung der Wildschadensersatzverpflichtung für Jagdpächter und Jagdgenossen

Grunnen til

  1. Wir brauchen eine klare Trennung und verwaltungstechnische Abgrenzung zwischen Forst- und Jagdwirtschaft. Die Monopolstellung, die sich die Landesforstverwaltungen in den Landesjagdgesetzen gesichert haben, ist zu beseitigen. Unter dem Dach der Hegegemeinschaft müssen alle Reviereigner/ -Verwalter gleich gestellt werden. Die Sinnbilder des Durchschnittsbürgers, dass der Förster der kompetente Jäger und das Forstamt die jagdliche Kompetenzbehörde ist, sind nicht mehr zeitgemäß. Die Förster haben keine andere Jagdprüfung abgelegt und somit auch keine höhere fachliche Qualifikation in jagdlichen Belangen, als alle anderen Jagdscheininhaber der Bundesrepublik Deutschland. Somit haben die Förster- wie alle anderen Jäger auch - die Verpflichtung zur Hege, zu übernehmen. Dieser Verpflichtung können sie sich entziehen, wenn sie in die Lage versetzt werden, dass nur sie die Art und Weise der Jagdausübung bestimmen.

  2. Die Jagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) ist generell aufgrund von Abschussplänen - basierend auf Geschlecht und Altersklassen - zu regeln. Durch sie wird der Wildbestand in einer Region erfasst und gesteuert. Ungerechtfertigte Überschreitungen der vorgegebenen Zahlen und die Verletzung des Muttertierschutzes sind zu verfolgen.

  3. Die Hegegemeinschaften sind als verpflichtender Zusammenschluss aller an der Wildbewirtschaftung beteiligter Personen und Institutionen in den Ländergesetzen festzuschreiben. Den Hegegemeinschaften ist der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuerkennen. Hegegemeinschaften sollen in den politischen Grenzen der Landkreise der Länder gebildet werden und ausschließlich der Rechtsaufsicht durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise unterliegen. Durch die Jagdbeiräte der Unteren Jagdbehörden ist der Einfluss der Flächenbewirtschafter und Grundeigentümer auf die Wildbejagung sichergestellt. Schalenwildbestände sind nur revierübergreifend zu bewirtschaften. Deshalb braucht es die Hegegemeinschaft. Immer öfter entziehen sich einzelne Revierinhaber/ -Verwalter dieser Institution oder arbeiten ihr entgegen. Dies betrifft besonders die Landesforstverwaltungen. Werden sie aus der Verpflichtung zur Mitarbeit in den Hegegemeinschaften herausgenommen, können sie nach eigenem Ermessen schalten und walten: Das Wild wird ihnen ausgeliefert!

  4. Die Jagdgesetzgebung in Deutschland ist gleichzeitig auch die älteste Naturschutzgesetzgebung. Alle Wildarten sollten auch dem Jagdgesetz - ggf. aber ohne Jagdzeit - unterliegen. Alles andere schwächt den Schutzstatus dieser Tierarten, da die Jäger aus ihrer Verpflichtung diese Arten und ihre Lebensräume zu schützen, entlassen werden. Jäger sind anerkannte Naturschützer, keine Schädlingsbekämpfer!

  5. Wild ist herrenlos. Erst mit der Inbesitznahme nach der Erlegung erwirbt der Jäger Eigentum am Wild. Dennoch muss die Jagdgenossenschaft und ggf. in der weiteren Folge der Jagdpächter für entstandenen Wildschaden aufkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wildschaden in falscher Bejagung, Wildbeunruhigung z.B. durch Tourismus oder in der schlichten Unbejagbarkeit der heutigen Agrarsteppen begründet ist. Zur Regulierung von Wildschäden sind gerechtere Modelle zu schaffen. Durch die gegenwärtigen Wildschadensregelungen sind bereits zahlreiche Reviere unverpachtbar geworden.

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nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Vielen Dank an alle Unterzeichner unserer Petition. Der Vorstand des Bündnisses für Wald und Wild wird die Petition nach Ostern bei den Petitionsausschüssen aller 16 Landesparlamente einreichen.

Wildtiere sind Naturgüter die der Allgemeinheit gehören. Der Umgang mit ihnen darf nicht den Nutzergruppen, ihren Lobbyverbänden und politischen Standesvertretern überlassen werden, für die Wild nur Bewirtschaftungshindernisse und Kostenfaktoren sind. Fachlich saubere Grundlagen und gutes Handwerkszeug im Umgang mit Wildtieren müssen auch in Deutschland (wieder) der Goldstandard werden.

5. Die Grundeigentümer verpachten das Jagdausübungsrecht. Allein schon auf diesem Vertrauen gegenüber dem Jagdpächter begründet sich auch eine Haftung gegenüber Schäden, die durch unzureichende Jagd entstehen. Alles in allem greift diese Petition massivst das Eigentumsrecht der Grundeigentümer an. Sie negiert die tatsächliche jagdliche Situation und schadet daher dem Wald und somit auch dem Wild.

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