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Petition zur Änderung des Landeshundegesetzes NRW

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  1. Algatatud 2013
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Das Landeshundegesetz soll insoweit geändert werden, dass es für alle Hunde gleich gilt, d.h. Abschaffung der Rasselisten und der 20/40-Hunde.

Selgitus

Nach den vorliegenden Erkenntnissen aus Fachkreisen ist das Verhalten des Hundehalters maßgeblich für Art, Häufigkeit und Schwere eines Zwischenfalls mit Hunden. Die Erziehung und Ausbildung eines Hundes, das Fachwissen und die Eignung des Halters sowie äußere Einflüsse sind für die Auslösung von aggressivem Verhalten von wesentlicher Bedeutung.

Dagegen ist die Einstufung eines Hundes als potenziell aggressiv oder gefährlich, ausgehend von einer bestimmten Hunderasse oder einem bestimmten Hundetyp, bei vielen Hundeexperten sehr umstritten.

Auch die Aussage, ein kleiner Hund wäre ungefährlicher als ein Großer, ist hier zu widerlegen. Auch mit kleinen Hunden gab es schon schwere Beißunfälle.

Desweiteren ist die erhöhte Hundesteuer für Listenhunde verfassungswidrig, da die Hundesteuer als Aufwandsteuer erhoben wird, und für Listenhunde kein höherer Aufwand nötig ist, als für Hunde anderer Rassen.

Das generelle Zuchtverbot für Hunde der Kategorie 1 ist außerdem tierschutzrechtlich sehr bedenklich. Die Zeit der Hundekämpfe ist lange vorbei und die Rassen, wie Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und American Pitbull Terrier werden seit langem auf Familientauglichkeit und Menschenfreundlichkeit gezüchtet.

Die Maulkorbpflicht stellt eine Beeinträchtigung des Hundes dar, die selbst auslösend für aggressives Verhalen sein kann.

Desweiteren wird im Lamdeshundegesetz von einer vermuteten Gefährlichkeit gesprochen, die durch Wesenstests widerlegt werden kann. Dem wird aber im Gesetz nicht entsprochen, da selbst ein Listenhund, der alle Tests bestanden hat, noch immer nicht den anderen Hunden gleichgestellt ist. Beispiel dafür ist die 2-Hund-Regel.

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Die statistik belegt das yorkshire terrier und deutsche schäferhunde die meisten beissvorfälle versachen .Ich fordere eine änderung des landeshundegesetz nach dem beispiel Niedersachsens wir sollten vor allem die sogenannten listen hunde vor unverantwortungsvollen menschen schützen es aber möglich machen diese tiere unter auflagen wie zb Führungszeugnis Sachkundenachweis halten zu dürfen

Die Hundesteuer ist keine Aufwandssteuer, sondern eine Lenkungssteuer. Das Gesetz bedarf sicherlich einer Überarbeitung, aber sicher ist, dass das Problem immer(!) am anderen Ende der Leine zu suchen ist. Dieses Instrument sollte Schäferhunde nicht ausschließen, sondern im Gegenteil genauer hinschauen.

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