Gyvūnų teisės

Petition zur Änderung des Landeshundegesetzes NRW

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsauschuss des Landtags
3 164 Palaikantis 2 320 in Šiaurės Reinas-Vestfalija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

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  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Das Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll nach dem Beispiel der Landeshundegesetze in Niedersachsen und Schleswig-Holstein geändert werden:

Gültigkeit für alle Hunde, Wegfall der Rasselisten und 20 / 40 - Hunde. Um allen Hunden gerecht zu werden, soll ein Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") für alle Ersthalter von Hunden verpflichtend sein. Einzelne Hunde sollen nur dann als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind - etwa durch Beißattacken. Für danach als gefährlich eingestufte Hunde soll die Möglichkeit bestehen, nach einer gewissen Zeit ihre Ungefährlichkeit durch einen Wesenstest nachzuweisen.

Priežastis

Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass bestimmte Rassen gefährlicher sind als andere.

Das geltende Gesetz benachteiligt die Halter, deren Hunde aufgrund des Gesetzes als potentiell gefährlich gelten, deren Ungefährlichkeit aber in einem Wesenstest nachgewiesen wurde, unverhältnismäßig. Die meisten Auflagen gelten auch nach bestandenem Wesenstest, in fast allen NRW-Kommunen zahlen die Halter auch weiter eine um das Vielfache höhere Hundesteuer.

Das bestehende Gesetz senkt die Vermittlungschancen für potentiell als gefährliche geltende Hunde erheblich. Nicht wenige von den Behörden eingelieferte Tiere verbringen ihr restliches Leben im Tierheim. Die eh finanzschwachen Tierheime werden dadurch in erheblichem Maße belastet. .

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diskusijos

Es ist an der Zeit, dass zusätzlich zur (viel zu geringen) Hundesteuer von den Haltern der Köter eine Umweltabgabe (zB. mtl. 300 EUR) erhoben wird, um davon Hundefänger zu bezahlen, die freilaufende Köter und Köter ohne Beißkorb einsammeln sowie Leute, deren Köter auf Gehwegen und anderem öffentlichen Gelände Exkremente hinterlassen mit angemessenen Geldbußen und Reinigungspauschalen verwarnen. Das wäre ein nützliches öffentliches Jobprogramm. Ein DNA-Register für alle Köter wäre auch gut, damit nach Körperverletzungen durch Köter deren Eigentümer strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.

Leider haben die meisten Politiker nicht den Mut, den richtigen Weg zu gehen, wie es ihre Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein getan haben. Dort hat man die Rasselisten abgeschafft, weil man erkannt hat, dass es keine per se gefährliche Hunderasse gibt, sondern immer nur gefährliche Individuen, genauso wie beim Mensch. Das aber nun selbst grüne Politiker, wie in den vergangenen Jahren hier in NRW, die Köpfe in den Sand stecken und Rassismus weiter gutheißen, finden wir schon sehr befremdlich.

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