Petitionsrecht - Erweiterung des Ehrenamtes in Bezug auf das Einreichen von Petitionen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, einen Definitionsrahmen und somit die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, für eine Erweiterung des Ehrenamtes in Bezug auf das Einreichen von Petitionen.

Begründung

Die Mitgestaltung von gesetzlichen Neuregelungen in der Form, der demokratischen und als Bürgerrecht wahrgenommenen Bitte an die Gesetzgebung, stärkt den politischen Austausch mit dem Bürger. Und lässt aktiv Politik gestalten. Meiner Meinung nach, wäre es sinnvoll, Petenten für ihr Engagement in der Weise zu honorieren, als dass man sie als Ehrenamtliche Mitgestalter ansieht. Petenten leisten mit ihren Bitten, aktiv einen Beitrag zu politischen Neugestaltungen, wie auch zur Aufklärung über politische Abläufe. Die Ideen und Anregungen zur aktiven Gestaltung von Politik, sind auch meist die Bitte einzelner Petenten und deren Mitzeichner, die zu einem konstruktiven politischen Austausch führt. Petenten als solches, eine gewisse Aufwandsentschädigung, wie auch zeitliche Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, ähnlich wie bei den bisher als Ehrenamt geltenden nebenberuflichen Tätigkeiten. Eine Aufwandsentschädigung sollte sich auf den zeitlichen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Einreichung von Bitten an die Bundesgesetzgebung bzw. den Petitionsausschuss steht, beziehen. So ist es für einen Petenten immer mit Zeit und Recherchearbeit verbunden, sich über geltende gesetzliche Bestimmungen zu informieren. Diese Zeit, die der Bürger aufwendet, um seine Bitten ordnungsgemäß und den Erfordernissen entsprechend zu formulieren, könnte man mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung vergüten. Beispielsweise könnte ein bestimmter pauschaler Geldbetrag, entstandene Kosten, wie den Briefversand abdecken. Den ausgezahlten Geldbetrag, könnte man in einem steuerlichen Freibetrag gleichgestellt, mit einer ehrenamtlich ausgeführten Tätigkeit berücksichtigen.Das wäre ein Schritt, politische Bildung greifbar zu machen und Bürgerinteressen wahrzunehmen.

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Neuigkeiten

  • Pet A-18-99-1030-020741



    Petitionsrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition soll erreicht werden, dass ein Definitionsrahmen und die rechtlichen

    Grundlagen für eine Erweiterung des Ehrenamtes in Bezug auf die

    Petitionseinreichung geschaffen werden. (ID 58868)

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass Petenten

    insbesondere mit Bitten zur Gesetzgebung einen aktiven Beitrag zur Gestaltung von weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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