Pfändungsschutz - Ersatz von § 851c Absatz 2 BGB (Pfändungsschutz bei privaten Altersrenten)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 851c Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (Pfändungsschutz bei privaten Altersrenten) wie in der Begründung genannt zu ersetzen, um eine angemessene, beständige und sichere Altersvorsorge für Jeden zu ermöglichen, damit sich das private Ansparen von Altersvorsorgebeiträgen auch lohnt.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 851c Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (Pfändungsschutz bei privaten Altersrenten) wie folgt zu ersetzen:(2) Um zum Aufbau einer angemessenen privaten Altersvorsorge zu ermutigen, die nicht nur ein Leben auf Sozialhilfeniveau ermöglicht, sondern einen angemessenen Lebensstandard darüberhinaus beständig absichert, bleibt ein Betrag in Höhe des 100-fachen der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung unpfändbar.Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind fünf Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar. Satz 3 gilt nicht für den Teil des Rückkaufwerts, der den doppelten Wert des in Satz 1 genannten Betrags übersteigt.Begründung:Um die Bürger zu motivieren, regelmäßig in einen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen, ist es erforderlich, dass die eingezahlten Beiträge nicht nur im Falle von Sozialleistungsbezug, sondern auch bei Pfändung in einem angemessenen Umfang abgesichert sind, der nicht nur Sozialleistungsbezug verhindert, sondern einen angemessenen höheren Lebensstandard ermöglicht.Denn wer von seinem Einkommen Monat für Monat einen Betrag für die Altersvorsorge zurücklegt tut dies in der Erwartung, dass dieses Geld eine sichere Altersvorsorge darstellt, die nicht durch zwischenzeitlichen Sozialleistungsbezug oder Pfändung verloren gehen kann.Ansonsten ist der Sparer, der Monat für Monat einen Betrag für die Altersvorsorge zurücklegt schlechter gestellt gegenüber dem Nichtsparer, der sein Geld einfach ausgibt und sich fürs Alter auf die Sozialhilfe verlässt.Die Gründe für eine mögliche Verschuldung oder gar Überschuldung sind unterschiedlich und individuell. Häufige Ursachen sind zum Beispiel Krankheit, Trennung bzw. Scheidung vom Partner und Arbeitslosigkeit. Oft ist es unmöglich, diese Gründe vorauszusehen und dementsprechend alle Gegebenheiten abzusichern. Wenn Sie glauben, dass Ihnen so etwas nicht passieren könnte, dann irren Sie sich. Es kann jeden treffen.Wenn dann durch Pfändung die mühsam angesparte Altersvorsorge auf Sozialhilfeniveau abgeschröpft wird, steht der Schuldner schlechter da, als wenn er gar nicht gespart hätte und sich stattdessen in der Ansparzeit ein schönes Leben gemacht hätte.Damit Altersvorsorge für die Bürger einen Sinn hat, muß die Rente sicher sein. Das Altersvorsorgevermögen muss in einem so hohen Umfang vor Pfändung geschützt sein, dass der Altersvorsorgesparer davon ausgehen kann, dass er nicht für eine eventuelle zukünftige Pfändung spart, sondern die Garantie hat, später in den Genuss der angesparten Rente zu kommen und den erarbeiteten und angesparten Lebensstandard zu halten.Das muss auch für Gutverdiener gelten, wenn auch nicht uneingeschränkt für Extrem-Gutverdiener, weswegen die Deckelung existiert.(Fortsetzung in Forendiskussion wegen zuwenig verfügbarer Zeichen hier)

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