Regione: Germania

Pfändungsschutz - Unkündbarkeit des Pfändungsschutzkontos im Gesetz

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
215 Supporto 215 in Germania

La petizione è conclusa

215 Supporto 215 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das zum Schutze der Bürger die Unkündbarkeit des P-Kontos im Gesetz aufgenommen wird!

Motivazioni:

Da die Banken regelmäßig bei Eröffnunge des Insolvenzverfahrens und/oder aktiven Pfändungen das Konto ordentlich mit Frist kündigen u. Gerichte einstweiligen Rechtsschutz verweigern oder gerichtliche Fristen zu lange laufen.Durch diese Praxis werden Bürger immer wieder vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgesperrt, was erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen hat.Banken ignorieren Beschwerden und ziehen - nachdem Gerichte erhöhte Gebühren zum P-Konto untersagten - die Konsequenzen in dem Banken die Konten "ordentlich" mit Frist kündigen und sich auf die AGB berufen.Damit ist der Sinn des P-Kontos unterlaufen, da nur ein gesetzlicher Kündigungsschutz dem P-Konto seinen gesetlzlichen Stellenwert garantiert.Banken scheuen schlicht den Aufwand und nehmen billigend in Kauf, dass Bürger ohne Konto von heute auf morgen dahstehen, sobald aktive Pfändungen am P-Konto erfolgen.Hierzu kann ich konkret auf Gerichtsbeschlüsse verweisen und eine konkrete Kündigung ohne Rechtsgrund. Erschreckend ist, dass der Versuch gerichtlich gegen die rechtswidrige Kontokündigung vorzugehen von den Gerichten kostenpflichtig wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten zurückgewiesen wird und damit P-Kontokündigungen durch Gerichte legalisiert werden.

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Novità

  • Pet 4-17-07-31051-047932

    Pfändungsschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.10.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen – als Material
    zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich die Unkündbarkeit des P-Kontos
    vorzuschreiben.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Banken sogenannte
    Pfändungsschutzkonten (P-Konten) im Falle einer Kontopfändung unter Berufung auf
    ihre AGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist und... avanti

  • il 08/06/2017

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