Pfändungsschutz - Verbesserte Regelungen beim Pfändungsschutzkonto

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
72 Unterstützende 72 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

72 Unterstützende 72 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert verbesserte Regelungen bei einem Pfändungsschutzkonto, das zuvor als Gemeinschaftskonto geführt wurde.

Begründung

Aktuell ist es so das ein P-Konto nur als Einzelkonto und nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden darf.Folgender Sachverhalt ist nicht geregelt, bei eingehender Kontopfändung kann das Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein P Konto umgewandelt werden.Wenn das Girokonto vor der Umwandlung in das P-Konto aber als Gemeinschaftskonto geführt wurde, und somit zwei Gehälter darauf eingehen die über dem Pfändungsfreibetrag des Schuldners liegen, ist nach der Umwandlung in das P Konto das Gehalt des Ehepartners der nicht Schuldner ist mitgepfändet.Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes sagt das Zahlungen die auf das P Konto eingehen die über dem Freibetrag liegen an den Gläubiger ausgekehrt werden.Der Ehepartner der nicht Schuldner ist wird somit in Haftung genommen, und verliert unter Umständen sein komplettes Gehalt.Bei Umstellung in ein P Konto, und wenn es nicht mehr möglich ist ein Gehalt eines Ehepartners auf ein neues Girokonto zu bezahlen, weil der Arbeitgeber eine Zahlung nicht mehr stoppen kann um eine neue Bankverbindung zu verwenden, soll deshalb einmalig komplett freigegeben werden können.Aktuell ist es nicht möglich das Gehalt eines Ehepartners der nicht Schuldner ist freizugeben. Das geschilderte Problem tritt auf wenn eine Umwandlung in ein P Konto nach dem 15.eines Monats erfolgt, und somit ein Arbeitgeber eventuell keine Möglichkeit mehr hat eine Zahlung umzuleiten auf ein anderes Girokonto.Beispielfall:Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto 1500EuroEingang Gehalt Schuldner : 1300EuroEingang Gehalt NICHT Schuldner: 1300EuroPfändungsfreibetrag um 1100Euro überschritten und somit an den Gläubiger auszukehren.Das Gehalt des NICHT Schuldners ist somit weg.Eine Drittwiderspruchsklage wird in verschiedenen Urteilen abgelehnt.Es ist daher eine einmalige Freigabe von eingehendem Gehalt auf dem P Konto oder Sozialleistungen eines Nichtschuldners freizugeben.Nachweise sind vorzulegen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-31051-011567



    Pfändungsschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition

    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-

    schutz – als Material zu überweisen,

    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung



    Der Petent fordert verbesserte Regelungen bei einem Pfändungsschutzkonto, das

    zuvor als Gemeinschaftskonto geführt wurde.

    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nur

    als Einzelkonto und nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden... weiter

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