Pfändungsschutz - Vorrang der Kontopfändung vor Pfändung beim Arbeitgeber bei Gehaltspfändung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
62 Ondersteunend 62 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

62 Ondersteunend 62 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Petent fordert, dass bei einer Gehaltspfändung vorrangig die Kontopfändung genutzt wird und nicht die Pfändung direkt beim Arbeitgeber.

Reden

Der Arbeitgeber soll dadurch von zusätzlichem Arbeitsaufwand entlastet werden, der mit einer Pfändung verbunden ist, und den Arbeitnehmer(Schuldner) aus Datenschutzgründen zu schützen.Im aktuellen Vollstreckungsrecht gibt es die Gehaltspfändung (direkt beim Arbeitgeber),und die Kontopfändung.Eine Kontopfändung,oder eine Sachpfändung beim Schuldner Zuhause ist vollkommen ausreichend.Anhand der Vermögensauskunft wird die Bankverbindung abgefragt,und die Vermögensauskunft muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.Es gibt keinen vernünftigen Grund eine Pfändung des Gehaltes direkt beim Arbeitgeber vorzunehmen,da die Kontopfändung bereits vollkommen ausreichend ist.Sollte der Schuldner das Gehalt auf ein anderes Konto leiten (andere Kontonummer als in der Vermögensauskunft angegeben) ist eine Pfändung beim Arbeitgeber zu genehmigen.Um zusätzlichen Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber zu vermeiden,und um den Arbeitnehmer aus Datenschutzgründen zu schützen.Der Arbeitgeber darf keine Kenntnis von finanziellen Problemen seines Mitarbeiters erhalten.

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Nieuws

  • Pet 4-18-07-31051-023323Pfändungsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass bei einer Gehaltspfändung vorrangig die Kontopfändung

    genutzt wird und nicht die Pfändung direkt beim Arbeitgeber.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dies vermeide zusätzlichen und

    unnötigen Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber und stärke den Datenschutz zugunsten

    von Arbeitnehmern.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe wurde... verder

Dadurch verlieren viele Schuldner die Stelle, da dem Arbeitgeber das zu viel und unangenehm ist. Das heißt, sie rutschen in Hartz 4 ab und können die Gläubiger demnach umso weniger befriedigen.

Nog geen tegenargument.

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