Região: Alemanha

Pflegeversicherung - Anhebung der Altersgrenze für den Beitragszuschlag für Kinderlose (laut § 55 SGB XI)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Apoiador 57 em Alemanha

A petição não foi aceite.

57 Apoiador 57 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Anhebung der Altersgrenze für den Beitragszuschlag für Kinderlose laut § 55 SGB XI (derzeit bei 23 Jahren) auf ein realistischeres Alter beschließen.

Razões

Im SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch) wird unter § 55 „Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze“ festgelegt, dass der Beitragssatz „[…] sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben […]“ um 0,25 Beitragssatzpunkten erhöht, dies wird als „Beitragszuschlag für Kinderlose“ bezeichnet.Diese Regelung gilt seit 2005 und wurde unter der damaligen Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ursula Schmidt, eingeführt.Falls nötig, wird die Pflege im Alter häufig von den Kindern des/der Pflegebedürftigen durchgeführt, sodass die Kostenbelastung der gesetzlichen Pflegeversicherung dadurch vermindert wird. Bei kinderlosen Menschen werden im Falle einer Pflegebedürftigkeit dagegen häufiger externe Pflegekräfte benötigt, daher macht es durchaus Sinn, dass Kinderlose einen leicht höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.Allerdings ist die gesetzlich festgelegte Altersgrenze (nach Ablauf des Monats, in dem das 23. Lebensjahr vollendet wird) für diese Beitragserhöhung unrealistisch angesetzt, denn mit 23 Jahren ist noch lange nicht entschieden, ob jemand wahrscheinlich kinderlos bleibt und damit eventuell höhere Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit verursacht oder nicht. Erst in höheren Altersstufen wird allmählich ersichtlich, ob Kinder ins Leben treten oder nicht und daraus schlussfolgernd, ob ein Beitragszuschlag nötig ist oder nicht.Um dies zu verdeutlichen: Laut des Statistischen Bundesamtes betrug der Anteil der Frauen, die 2015 mit 23 Jahren zum ersten Mal Mutter wurden oder mit 23 Jahren schon Mutter waren, nur 12.65 %. Dagegen liegt das durchschnittliche Alter der Mutter bei der Geburt des ersten Kindes seit 2011 mindestens bei 30,6 Jahren (für 2011 bei 30,6 Jahren; für 2012 bei 30,7 Jahren; für 2013 bei 30,8 Jahren; für 2014 bei 30,9 Jahren; für 2015 bei 31,0 Jahren). (Daten abgerufen am 24. Februar 2017; für das Alter des Vaters konnten leider keine Daten beim Statistischen Bundesamt gefunden werden, die im Bezug zur Geburt des ersten Kindes stehen.)Daher ist es sozial ungerecht, einen Beitragszuschlag für Kinderlose schon im Alter von 23 Jahren zu erheben. Angebrachter wäre es, die Altersgrenze anzuheben und den Beitragszuschlag erst ab einem Alter zu berechnen, in dem statistisch gesehen Nachwuchs wahrscheinlicher ist, da erst ab diesem späteren Zeitpunkt allmählich deutlich wird, ob der Beitragszuschlag für Kinderlose durch die Geburt eines Kindes hinfällig wird oder nicht.

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Novidades

  • Pet 2-18-15-829-039941

    Pflegeversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Anhebung der Altersgrenze für den Beitragszuschlag für
    Kinderlose (derzeit bei 23. Jahren) auf ein realistischeres Alter gefordert.
    Zur Begründung wird ausgeführt, mit 23. Jahren sei noch lange nicht entschieden, ob
    jemand kinderlos bleibe oder ob er im weiteren Verlauf seines Lebens Kinder
    bekomme. Daher sollte die o. g. Altersgrenze angehoben und der Beitragszuschlag
    erst ab einem Alter erhoben werden, ... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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