Περιοχή: Γερμανία

Pflegeversicherung -Beiträge- - Befreiung für Eltern von der Beitragszahlung für Kinderlose aufgrund von Fehl- oder Totgeburt

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Υποστηρικτικό 51 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

51 Υποστηρικτικό 51 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch die Eltern von der Zahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit werden, deren Kind durch Fehl- oder Totgeburt auf die Welt gekommen ist.

Αιτιολόγηση

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Als kinderlos gelten dabei solche Eltern, die nie ein lebendes Kind zu Welt gebracht haben. Durch den nachgeburtlichen Tod geht die Elterneigenschaft nicht verloren, durch den vorgeburtlichen aber schon. Diese Vorschrift trägt in das Sozialrecht eine vor dem Grundgesetz nicht haltbare Differenzierung von Leben vor und nach der Geburt ein. Der Ansatz, dass bewusst und freiwillig kinderlose Eltern wegen Ausfalls des familiären Unterstützungssystems einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung der Sozialsysteme im Pflegefall leisten sollen, ist durchaus nachvollziehbar. Aber faktisch fällt dieses Unterstützungssystem auch bei den Eltern aus, bei denen die Kinder vor dem Pflegefall versterben und zu diesem Zeitpunkt auch noch keine SV-Beiträge geleistet haben. Die Unterscheidung danach, ob das Kind bei Geburt gelebt hat, ist damit nicht sachgerecht. Darüber hinaus bedeutet diese Differenzierung eine weitere Verletzung der ohnehin schon gestraften Eltern. Dass in der heutigen Gesellschaft der vorgeburtliche Tod als Realität keine Stimme hat, gerne verharmlost und "totgeschwiegen" wird, ist Fakt. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass dort ein lebender Mensch existiert hat (auch wenn er noch nicht geboren war).

Σύνδεσμος προς την αναφορά

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Νέα

  • Pet 2-18-15-8292-035014

    Pflegeversicherung - Beiträge -


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch die Eltern von der Zahlung
    des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit werden,
    deren Kind durch Fehl- oder Totgeburt auf die Welt gekommen ist.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 51 Mitzeichnungen... παρακάτω

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