Región: Alemania

Pflegeversicherung - Keine Umsetzung des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes in Bezug auf niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistung

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
56 Apoyo 56 En. Alemania

No se aceptó la petición.

56 Apoyo 56 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag soll bitte § 45 c Abs 3 (a) letzter Satz des 5. SGB XI Änderungsgesetzes streichen. Der Gesetzgeber zieht hier als grundsätzlich förderungsfähige niedrigschwellige Entlastungsangebote "Agenturen für haushaltsnahe Dienst- und Serviceleistungen", Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter in Betracht.

Razones.

Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige brauchen keine weitere Anlaufstelle zur Organisation von Pflege und Unterstützung. Bereits jetzt gibt es in vielen Ländern gesetzlich forcierte Pflegestützpunkte, die bereits jetzt eine Lotsenfunktion übernehmen. Zusätzlich sind die ambulanten Pflegedienste in der Mehrheit Ansprechpartner für ein individuelles Versorgungskonzept für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige. Sie sind die Fachleute auf dem Gebiet der Ansprüche und Leistungen. Das, was der Gesetzgeber unter allgemeine Unterstützungsleistungen fasst, bieten die überwiegende Anzahl der Pflegedienste bereits heute als "Serviceleistung" an, weil die Pflegedienste den Bedarf erkannt haben - lange bevor es die Regierung tat. Bisher müssen diese Leistungen jedoch auf Privatzahlerbasis entlohnt werden. Neue Anbieter verwirren die Menschen weiter. Schon jetzt kennen viele Betroffene den Unterschied zwischen Pflegleistung und Krankenkassenleistung nicht. Manchmal können sie nur nach ausführlicher Erläuterung den Unterschied zwischen einer stationären Einrichtung und einem ambulanten Pflegedienst mit Gruppenangeboten oder einem Betreuten Wohnen verstehen....Die beabsichtigte Regelung gefährdet bestehende Pflegedienste in ihrer Existenz. Es ist zu befürchten, dass Leistungsgelder der Sachleistung zugunsten der Serviceagtenturen verschoben werden. Durch mangelnde Leistungsabgrenzung, mangelnden Anspruch an Qualifikation und Qualität der Arbeit sowie aufgrund nicht existenter Kontrolle dieser Agenturen, ist zu erwarten, dass Pflege zu Dumpingpreisen angeboten wird, Preise, die aufgrund des hohen Qualitätsanspruches an zugelassene Pflegedienste niemals von diesen gestaltet werden können. Und diese nicht qualitätsgesicherten Agenturen sollen dann auch noch die Betroffenen durch die Angebotsstruktur leiten. Die hochwertige, qualitätsvolle Pflege, Betreuung und Begleitung für die Pflegebedürftigen, die über die letzten Jahre massiv politisch forciert wurde und die sehr anstrengend war, wird mit der Einführung derartiger Agenturen ad absurdum geführt. Plötzlich sind Qualitätsansprüche an die Arbeit derjenigen, die Pflegebedürftige betreuen und begleiten nicht mehr notwendig. Ein Konzept reicht hier aus. Die Regierung versprach Pflege aufzuwerten - das Gegenteil tritt ein. Weiter widerspricht die Einführung eines weiteren Leistungserbringers dem wissenschaftlich anerkannten Grundsatz der ganzheitlichen Pflege. Dieser Ansatz soll dazu dienen, den Menschen mit all seinen Facetten zu betrachten, um ganzheitliche individuelle Ansätze für eine adäquate Unterstützung zu bieten. Mit weiteren Anbietern können die Pflegekräfte zwar immer noch ganzheitlich betrachten, jedoch gibt es eine weitere Schnittstelle in der Versorgung und Schnittstellen bedeuten immer auch Reibungsverluste - hier zu Lasten des Bedürftigen.Wir brauchen keine Agenturen oder Einzelhelfer. Wir müssen das bestehende fachliche Potenzial in Deutschland nur nutzen!

Enlace a la petición.

Imagen con código QR

Hoja desprendible con código QR

Descargar. (PDF)

Noticias

  • Pet 2-18-15-829-010896

    Pflegeversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 45c des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes zu
    streichen. Der Gesetzgeber zieht hier als grundsätzlich förderungsfähige
    niedrigschwellige Entlastungsangebote "Agenturen für haushaltnahe Dienst- und
    Serviceleistungen", Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter in Betracht.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

Todavía no hay un argumento CONTRA.

Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.