Περιοχή: Γερμανία

Pflegeversicherung -Leistungen- - Ergänzung des § 39 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
138 Υποστηρικτικό 138 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

138 Υποστηρικτικό 138 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 39 SGB XI eine klarstellende Regelung einzufügen, so dass Leistungen durch die Pflegekassen bei sogenannter "ehrenamtlicher Ersatzpflege" nicht auf einen Tagessatz gekürzt werden können, der aus dem Pflegegeldbetrag des jeweiligen Pflegegrades errechnet wird.

Αιτιολόγηση

Zu der Thematik hatte das Bundessozialgericht, Urteil vom 12.7.2012, B 3 P 6/11 R, zuletzt geurteilt und festgestellt, dass Leistungen bei nicht erwerbsmäßig ausgeübter Angehörigenersatzpflege nicht in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen durch einen anteiligen Tageshöchstsatz beschränkt sind.Entgegen dieser Rechtsprechung wurden durch die Pflegekassen fortlaufend Kürzungen in diesem Sinne vorgenommen. Die entsprechende Leistungsvorschrift (Rundschreiben) wurde auch zu keinem Zeitpunkt abgeändert. Auch in den 3 Jahren nicht, wo die vom BSG beurteilte Fassung des § 39 SGB XI galt. Zu vermuten wäre also fortgesetzter Rechtsbruch wider besseres Wissen. Zu vermuten ist auch, dass keinerlei Korrekturen der rechtswidrigen Verwaltungsakte von Amts wegen vorgenommen wurden. Bis heute wird im Rundschreiben eine Rechtsauffassung vertreten und für verbindlich erklärt, die das BSG für rechtswidrig erkannt hat. Neuerdings behaupten die Pflegekassen, die Rechtsprechung des BSG sei nicht mehr anwendbar, da sich durch Abänderung des § 39 SGB XI, insbesondere was den Maximalzeitraum für die Inanspruchnahme der Leistung betrifft, die Rechtslage maßgeblich geändert habe.Da die Pflegekassen also offenbar nicht Willens sind, die Rechtsprechung des BSG umzusetzen, sollte der Bundestag hier gesetzgeberisch handeln.

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Νέα

  • Pet 2-18-15-8291-038802 Pflegeversicherung - Leistungen -

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in § 39 Elftes Buch Sozialgesetzbuch eine
    klarstellende Regelung einzufügen, so dass Leistungen durch die Pflegekassen bei
    sogenannter "ehrenamtlicher Ersatzpflege" nicht auf einen Tagessatz gekürzt werden
    können, der aus dem Pflegegeldbetrag des jeweiligen Pflegegrades errechnet wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Pflegekassen bei Verhinderungspflege
    durch nahe Angehörige die Leistung nach der Dauer der Verhinderungspflege
    tageweise bemessen und damit... παρακάτω

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