Regione: Germania

Pflegeversicherung -Leistungen- - Verbesserung der Wahlfreiheit von sogenannten Pflegehilfsmitteln

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
232 Supporto 232 in Germania

La petizione è stata respinta

232 Supporto 232 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Verbesserung und Ermöglichung der Wahlfreiheit von Artikel, sogenannten Pflegehilfsmitteln, nach Anlage 4 SGB XI §78 Abs. 1 und §40 Abs. 2 beschließen, die auf Antrag an die Pflegekasse gestellt werden, und von denen max 31 Euro im Monat den Pflegebedürftigen bzw. den Angehörigen zu gute kommen.Aufhebung der Beschränkung auf saugende Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch,Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schürzen und Desinfektionsmittel

Motivazioni:

Sehr geehrte Damen und Herren,den Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen werden immer mehr Kosten und Zuzahlungen auferlegt. Im genannten Betreff ist die Anlage 4 dazu da, um max. 31 Euro im Monat für sogenannte Pflegehilfsmittel für die Pflege von den Angehörigen, finanziell bzw. materiell zu unterstützen.§ 40 Abs.1 SGB XIIn diesem Abschnitt des Gesetzes werden Anspruch und Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln beschrieben„Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.“Leider sind hierfür nur wenig bestimmte Materialien über einen Versorger zu bestellen. Sinnvoll und notwendig ist die freie Gestaltung dieses Freibetrags. Die Wahlfreiheit und die individuellen Bedürfnisse des Patienten werden hierdurch nicht gerecht. Für die Pflege braucht man weit mehr als nur 6 Artikel und somit sollte man dies nicht beschränken sondern selbst über diesen Betrag verfügen. Natürlich nur jene Sachen, die ausschließlich wieder den Patienten oder pflegenden Angehörigen zu Gute kommt und somit Zuzahlungen und weitere Belastungen zu verhindern. Denkbar wären: verschreibungsfreie Artikel wie Reinigungsschaum, Reinigungstücher, Einreibungen, Salben zum Hautschutz und Bekämpfung von Infektionserregern und Pilzen. Inhalationslösungen und Zubehör, nicht verschreibungsfähige Arzneimittel wie ASS, ACC, Movicol, Laxanzien, Nahrungsergänzungspräparaten, sowie Mineralien wie Kalium, Natrium, Magnesium und Vitamine. Klystiere, Pflaster, Wundbenzin.Vielen Dank für Ihre ArbeitBeste Grüße

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Novità

  • Pet 2-18-15-8291-001869

    Pflegeversicherung - Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine Begrenzung der von der Pflegekasse
    bewilligbaren Pflegehilfsmittel nach "Anlage 4 zum Vertrag über die Versorgung der
    Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gemäß § 78 Abs. 1 in
    Verbindung mit § 40 Abs. 2 Elftes Buch Sozialgesetzbuch" aufzuheben.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche... avanti

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