Pflegeversicherung - Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Altenpflege

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
4.987 Unterstützende 4.987 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

4.987 Unterstützende 4.987 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden die Personalvorgaben in den Landesrahmenverträgen nach § 75 SBG XI als unzureichend kritisiert. Ferner wird die Offenlegung der Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen aller Pflegeheime und ambulanten Dienste gefordert. Die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz sollen im Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI ganzheitlich berücksichtigt werden. Pflegende Angehörige müssen durch den Ausbau ambulanter und bedarfsgerechter Infrastruktur unterstützt werden.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren unseres Bundestages,ich beginne die Begründung der Petition mit einer Lesung der Leviten:„Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott“ (Levitikus 19,32).Unser Grundgesetz sichert jedem Menschen eine unantastbare Würde zu. Dadurch schützt es insbesondere die Menschen, die durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen darauf angewiesen sind, dass der Sinn ihres Lebens durch die Kooperation ihrer Umgebung gewahrt bleibt. Sie als Christdemokraten sind an der Regierung und bestimmen daher die politischen Rahmenbedingungen maßgeblich mit. Sie zeigen damit der Gesellschaft wie sehr Ihnen Ihr christliches Menschenbild in der praktischen Umsetzung am Herzen liegt. Jeder Pflegemitarbeiter versorgt im Schnitt 12,5 pflegebedürftige Menschen. Noch drastischer ist die Situation in den ambulanten Diensten. Mehr geben die Landesrahmenverträge an Personal nicht her. Im Gehetze eines so unwürdigen Pflegealltages können die Mitarbeiter an den „grauen Häuptern“ nur noch vorbeijagen. Das ist auch die Begründung dafür, dass der Beruf des Altenpflegers abgewählt oder abgebrochen wird.Jahresabschlüsse und damit Gewinn- und Verlustrechnungen müssen nicht offengelegt werden. Das ruft Betreiber ohne soziales Gewissen auf den Plan und steigert sich bis zum Aktienhandel mit Pflege.Pflegeheime und ambulante Dienste finanzieren sich zum großen Teil über Steuergelder und Versicherungsbeiträge der Bürger Deutschlands. Daraus begründet sich ein öffentliches Interesse an der Transparenz des Wirtschaftsgebarens. Dies muss in erster Linie den Pflegebedürftigen und den Mitarbeitern dienen.Menschen mit der sog. Demenz sind in der Pflegeversicherung grundsätzlich benachteiligt. Ein Pflegebedürftigkeitsbegriff der sich ausschließlich am Zeitaufwand für körperliche Pflege im Minutentakt orientiert ist vollkommen überholt und blind für die Lebenswirklichkeit von über einer Million Menschen mit diesem Krankheitsbild mit zunehmender Tendenz.Dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ widerspricht die vorzufindende Unterstützungsstruktur für eine häusliche Betreuung. Mangelnde Steuerungsinstrumente in den Kommunen und höhere Pflegekassenzuschüsse stärken die stationäre Pflege. Finanzstrategen haben schon längst den Markt der Pflegeheimimmobilien mit schönen Renditen und ohne Gemeinwohlorientierung entdeckt. Gemeinnützige Seniorennetzwerke und das Ehrenamt werden gewürdigt aber nicht ausreichend gefördert.Wie bei der Vereinbarkeit von „Kindern und Beruf“ am Lebensanfang mussauch am Lebensende eine wohnortnahe Infrastruktur qualitativ gute Wahlmöglichkeiten für dieVielfalt der Lebensmodelle zulassen.Mit Verwahrung, Verwaltung, Versorgung kann keine Wohlfahrt im Alter gedeihen.Wir brauchen eine öffentliche, gesellschaftspolitische Auseinandersetzung über die Mitwirkung pflegebedürftiger Menschen am Leben der Gesellschaft.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-829-043341Pflegeversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es sich im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes um den neuen
    Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren speziell für
    demenziell erkrankte Menschen, psychisch erkrankte Menschen und Menschen
    mit Behinderung handelt,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition werden die Personalvorgaben in den Landesrahmenverträgen nach
    § 75 Elftes Buch Sozialgesetzbuch als unzureichend... weiter

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