Region: Tyskland
Borgerrettigheder

Pflicht zur Einhaltung von Gesetzen und internationalen Verträgen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
613 Støttende 596 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

613 Støttende 596 i Tyskland

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  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das alle Menschen in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland an geltende Gesetze und auch an von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträge bindet und zur Einhaltung verpflichtet. Dabei soll der Deutsche Bundestag darauf hinwirken, dass sich auch Bund, Länder und Gemeinden an das geltende Recht halten müssen. Ausnahmen für Politiker, Ministerien und Behörden darf es nur geben, wenn zum Beispiel der Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist.

Begrundelse

Gesetzesbrüche durch Bund, Länder, Gemeinden und Politiker sollen nicht stattfinden dürfen. ALLE Menschen in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sollen sich an geltende Gesetze und Verträge halten müssen!

• Das Grundgesetz (GG) regelt in Artikel 3 die Gleichheit vor dem Gesetz » (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. «

Der Artikel 46 GG macht jedoch Ausnahmen für Abgeordnete. » (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. (3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich. (4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. «

Die Gleichheit vor dem Gesetz wird für Politiker unter anderem durch den Artikel 46 GG verletzt.

• Das Dublin III-Abkommen wird durch Deutschland nicht eingehalten.
» Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft sowie weiteren europäischen Staaten gestellten Asylantrages … Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. « Textquelle: de.wikipedia.org/wiki/Dubliner_%C3%9Cbereinkommen

Aufgrund der geografischen Lage können nur die wenigsten Asylbewerber das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als erstes EU-Land betreten haben. Vertragsrechtlich ist somit Deutschland nicht für diese Asylsuchenden zuständig!

• Das Grundgesetz (Artikel 66) wird durch Wolfgang Schäuble verletzt, indem er als Gouverneursrat in der EU tätig ist.

» Doch obschon es Dr. Schäuble per Gesetz klar verboten ist, neben seinem Finanzministerposten irgendeinen anderen Beruf auszuüben oder ein Wirtschaftsunternehmen, wie die ESM-Bank, zu leiten (Art. 66 GG i.V.m. § 5 I Abs. 2 BMinG), bekleidet er dort den Gouverneursposten. « Textquelle: https://www.mmnews.de/index.php/politik/16148-ein-lang

• Die Unschuldvermutung gilt auf Europäischer Ebene (dejure.org/gesetze/MRK/6.html) und ist somit auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden! » Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Art 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: "Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig". Art 48 Abs. 1 Grundrechtecharta ist in den Unionsmitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, soweit die Mitgliedsstaaten Unionsrecht anwenden oder umsetzen.

In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.[4] « Textquelle: de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Dennoch wurden Entschädigungszahlungen geleistet, für Taten, die noch nicht durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bestätigt wurden. So steht in Spiegel-online vom 29.10.2012 (www.spiegel.de/panorama/nsu-opfer-erhielten-900-000-euro-entschaedigung-a-863960.html) » Terrortrio: NSU-Opfer erhalten 900.000 Euro Entschädigung Sie verloren Angehörige durch den Neonazi-Terror und wurden von der Polizei als Verdächtige behandelt. Wie nun bekannt wurde, sind NSU-Opfer vom Staat entschädigt worden. «
Bis zum Tag, an dem diese Petition eingereicht wurde, wurde kein Beschuldigter wegen der “NSU-Morde“ rechtskräftig verurteilt.

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Vor 70 Jahren machten wir uns an den Juden und an vielen anderen Nationen schuldigt. Es wird nicht zur Erneuerung dieses Landes führen wenn es nun in völlig falscher Weise zum falschen Paradies für Muslime wird, die sich das Grundgsetz zu ihren Gunsten auslegen. So pervertiert ist das Grundgesetz nicht angelegt. Es ist so gedacht: Dass jeder Bürger das Recht auf Unversehrtheit hat und diese auch anderen gewährt.Es geht nicht um Einseitigkeit sondern um Gegenseitigkeit. Das muss auch und gerade Flüchtlingen klar sein.Das Gastgeberrecht gewährt keine Machtübernahme durch den Islam.

Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.

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