Region: Bayern
Umwelt

Pflicht zur Vorlage von Jagdtrophäen abschaffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
1.247 Unterstützende 1.080 in Bayern

Bearbeitungsfrist abgelaufen

1.247 Unterstützende 1.080 in Bayern

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Mit §16 Abs (4) Satz 3 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AvBayJG) werden Jägerinnen und Jäger "verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau vorzulegen."

Diese Regelung - die Verpflichtung zur Vorlage des Kopfschmuckes - soll abgeschafft werden.

Begründung

Das "Präparieren des Kopfschmuckes" empfinde ich als ekelhaft und grausam. Es entwürdigt das erlegte Tier.

Das Präparieren ist zeitaufwendig, verbraucht Ressourcen und verursacht Kosten. Volkswirtschaftlich ist die Regelung negativ zu beurteilen. Sie generiert per se keinerlei Wertschöpfung, im Gegenteil.

Der vorgelegte Kopfschmuck ist keineswegs dazu geeignet, Rückschlüsse auf die Wildschadenssituation, die Waldverjüngung, die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes oder auf die strukturelle Entwicklung der Wildbestände zu ziehen. Dafür müssten sie eine "repräsentative Stichprobe" darstellen. Das ist keineswegs der Fall, im Gegenteil: das erlegte und somit vorzulegende Wild wurde von der Erlegerin oder dem Erleger gemäß den Vorgaben des Abschussplanes für den Abschuss selektiert. Es gibt auch kein anderes Verfahren, mit dem vom vorgelegten Kopfschmuck auf die genannten Parameter geschlossen werden könnte. Somit verfehlt die Regelung klar den beabsichtigten Zweck.

Diskussionen, die auf der Grundlage des vorgelegten Kopfschmuckes geführt werden, sind von vorneherein sinnlos und unproduktiv.

Es ist denkbar, dass die Regelung gegen die Menschenrechte verstößt. Ein Jäger, der aus ethischen und moralischen Gründen die Vorlage verweigert und gegen den Freistaat Bayern klagen würde, könnte Recht bekommen.

Es gibt keinen Grund, diese Pflicht aufrecht zu erhalten. Das freiwillige Ausstellen des Kopfschmuckes wäre auch ohne diese Pflicht weiterhin möglich.

Die Petition liegt dem Bayerischen Landtag bereits unter dem Aktenzeichen LA.0103.17 vor.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Unterstützer der Petition!

    Heute Morgen bekam ich Nachricht, dass am kommenden Mittwoch, den 31.1.2018 der Landwirtschaftsausschuss über die Petition berät. Die Sitzung beginnt um 9:15 im Zimmer N 401 im Maximilianeum und ist öffentlich. Wer daran teilnehmen möchte, sollte sich vorher telefonisch (89 4126-2783) oder per E-Mail (petitionen@bayern.landtag.de) anmelden und sich vor dem Sitzungssaal beim Offizianten melden. Ob und wann die Petition zur Behandlung aufgerufen wird, hängt von der Abarbeitung der Tagesordnung ab.

    Ich bedanke mich an dieser Stelle schon recht herzlich für Ihre Unterstützung. Natürlich wäre es großartig, wenn Sie in den nächsten Tagen noch einmal tüchtig werben würden und kräftig... weiter

  • Der Landwirtschaftsausschuss berät über die Petition in öffentlicher Sitzung. Wer daran teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen.
    Die Sitzung beginnt um 9:15 Uhr im Maximilianeum im Raum N401.

An Geweihen lassen sich nur vage Altersklassenangaben machen, geschweige denn das genaue Alter bestimmen. Rückschlüsse vom Abschuss auf den tatsächlichen Bestand sind deshalb nur fadenscheinig, zumal man ja auch an Abschussvorgaben gebunden ist. Wenn man bedenkt, dass manche die Gehörne vom Urgroßvater alle paar Jahre wieder anliefern, ist das grundsätzlich nicht mehr möglich. Anhand überwiegnd phänotypischer Merkmale (Ausprägung des Geweihs) auf die Genetik rückschließen zu wollen ist ein guter Scherz. Dieser Unsinn wird auch noch mit Steuergeldern bezahlt Es wird Zeit!

Man muss nur mal genau hinsehen, wer am meisten gegen die Trophäenschauen hetzt, dann erkennt man, wie wichtig sie sind. Konsequent umgesetzt - also wirklich ALLE Trophäen ausgestellt, sind die Hegeschauen die einzige vollständige und öffentliche Übersicht zum Altersklassenaufbau und dem Allgemeinzustand des Schalenwildes der ganzen Region und ermöglichen auch die Kontrolle einer artgerechten Bejagung. Das gilt schon bei Rehwild, aber erst recht bei Rotwild und Gemsen. Die Präparation von Trophäen ist mit Aufwand verbunden, das ist den Schiessern lästig, die am liebsten alles nur abknallen.

Mehr zum Thema Umwelt

5.197 Unterschriften
64 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern