Terület: Brandenburg
Építkezés

Photovoltaik-Anlagen auf kleinen Hausdächern ermöglichen: Dringende Anpassung der Bauordnung BBg!

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Energieminister Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach & Bauminister Guido Beermann
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Wir bitten, die Bauordnung Brandenburg bezüglich einzuhaltender Mindestabstände von Solaranlagen zu Nachbardächern umgehend an die Bauordnungen anderer Länder anzupassen!

Besitzern eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte von überschaubarer Größe wird es durch die veraltete Bauordnung des Landes Brandenburg so gut wie unmöglich gemacht, eine wirtschaftlich tragbare Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach installieren zu lassen.

Denn die Bauordnung Brandenburgs schreibt, ausgehend von den Brandeigenschaften älterer Solarmodule mit Folienunterseite, vor, dass zu den Trennwänden benachbarter Häuser ein Mindestabstand von 1,25 m einzuhalten sei.

Inzwischen sind jedoch neuere, höherwertige Solarmodule auf dem Markt. Diese weisen dadurch, dass sie auf Ober- wie Unterseite über geschlossene Glasflächen verfügen (sogenannte Glas-Glas-Module), ein wesentlich geringeres Brandrisiko auf als herkömmliche Glas-Folien-Module.

Dieser Tatsache sind die Länder NRW und Bayern bereits gerecht geworden:

In beiden Ländern wurde die Bauordnung entsprechend angepasst, hier darf bei Verwendung von Glas-Glas-Modulen der Sicherheitsabstand von 1,25 m auf bis zu 0,5 m reduziert werden.

Ohne diese Reduktion des Mindestabstandes ist eine Photovoltaik-Anlage auf den Dächern kleiner Häuser nicht wirtschaftlich tragbar. Denn die für die Anlage zur Verfügung stehende Fläche fällt nach Abzug dieser großen Abstände zu klein aus.

Es wäre ein Leichtes, sich auf Basis der in diesen Ländern bereits erfolgten Prüfungen und Gutachten dem anzuschließen.

Dies nicht zu tun, bedeutet quasi eine Sabotage privater Kleinsthausbesitzer, die gerne ihren bescheidenen, in Summe jedoch großen Beitrag zur Energiewende beitragen wollen.

Daher unsere Forderung: Bitte werden Sie Ihrem selbst ernannten Titel „Modellregion für die Energiewende“ für das Land Brandenburg* gerecht, und integrieren umgehend diese Ausnahmeregel in die Brandenburgische Bauordnung. 

Auch kleinen wie mittleren Unternehmen, die PV-Anlagen umsetzen, würden Sie durch diesen relativ einfachen Schritt Steine aus dem Weg räumen.

Länder wie NRW und Bayern machen es vor:

Deren Bauordnungen enthalten bereits einen Zusatz, der besagt, dass der aus Brandschutzgründen einzuhaltende Mindestabstand zu den Trennwänden der Nachbarhäuser von 1,25 m auf 0,5 m reduziert werden darf, wenn sogenannte „Glas-Glas-Module“ verwendet werden. Diese gelten als weniger brandgefährdet als Module, die eine Folienunterseite haben.

Dieser Zusatz fehlt bislang in der Brandenburger Bauordnung:

Hier wird, unabhängig von der unterschiedlichen Bauart von Solarpanelen, pauschal ein Mindestabstand von 1,25 m zu den Trennwänden angrenzender Nachbarhäuser verlangt. Dadurch wird es für Besitzer von Häusern mit kleiner Dachfläche, z.B. von Reihenhäusern, so gut wie unmöglich, eine wirtschaftlich tragbare Phototovoltaik-Anlage auf ihrem Dach zu errichten. Jeder einzelne Hauseigentümer müsste hier einen sehr umständlichen Antrag auf Abweichung, mit unzähligen bürokratischen, finanziellen und zeitlichen Hürden stellen.

Indoklás:

Zur Abwendung der Klimakrise sollte jede privat finanzierte PV-Anlage willkommen und vor allem unkompliziert realisierbar sein. Nur durch eine schnellstmögliche Anpassung der Brandenburger Bauordnung wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen kleiner Häuser wirtschaftlich tragbar. Ermöglichen Sie es uns, unseren Beitrag zur Energiewende beizusteuern!

Passen Sie bitte die Brandenburger Bauordnung bezüglich der reduzierten Sicherheitsabstände zu Nachbarhäusern bei Verwendung von Glas-Glas-Modulen an die Bauordnungen anderer Länder an.

*Energieminister Jörg Steinbach hat beim Brandenburg-Niederschlesischen Wirtschaftsforum am 10.06.2021 das Land Brandenburg als „Modellregion für die Energiewende“ bezeichnet: https://mwae.brandenburg.de/de/steinbach-brandenburg-ist-modell-f%C3%BCr-die-energiewende/bb1.c.705536.de

Die Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer sind öffentlich einsehbar unter: http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html

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  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    2022. 05. 24. -on,-en,-ön,-án,-én

    Liebe Unterstützende,

    vielen Dank für das Mitwirken an unserer Petition und für die zahlreichen guten Kommentare und Hinweise.

    Glücklicherweise wurde der dringende Bedarf einer Anpassung der Bauordnung BBG inzwischen erkannt und diese auf den Weg gebracht. Ein Weiterverfolgen unserer Petition ist daher nicht mehr notwendig.

    Unter anderem unter diesem Link können die Details dazu nachgelesen werden:
    www.bbik.de/artikel/anforderungen-an-abstaende-von-photovoltaikanlagen/

    Bis zur endgültig wirksamen Änderung der Bauordnung wird empfohlen, Einzelfallzulassungen nach § 67 Abs. 1 der BbgBO zu beantragen (siehe auch angehängtes Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung).

    Hoffen wir auf eine möglichst... további

  • Änderungen an der Petition

    2022. 04. 25. -on,-en,-ön,-án,-én
  • Änderungen an der Petition

    2022. 01. 24. -on,-en,-ön,-án,-én

Es ist notwendig,dass wir die Schritte die möglich sind um die Energiewende zu erreichen , umgehend machen!

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