Portionsweiser Verkauf von Wasserpfeifentabak

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Ondersteunend 23 in Duitsland

De petitie is afgesloten

23 Ondersteunend 23 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2019
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass man Wasserpfeifentabak auch portionsweise verkaufen darf. Aktuell begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das Steuerzeichen bricht und z.B. aus einem Gebinde mit 200, 500 oder 1.000 Gramm mehr als eine Portion (20 Gramm) verkauft. Rechtsgrundlage: § 381 Absatz 1 Nummer 2 der AO i.V.m. § 36 Absatz 2 Nr. 3 und § 25 Absatz 1 Tabaksteuergesetz.

Reden

6000 Shisha-Bars gibt es in Deutschland, schätzt das Statistische Bundesamt. Aktuell begeht jeder eine Ordnungswidrigkeit wenn er eine 200, 500 oder 1000 Gramm aufmacht und Steuerzeichen bricht und portionsweise verkauft.Dieser Umstand ist besorgniseregent ,da eine Arbeit als Shishabarbetreiber unmöglich ist.Es finden immer mehr Kontrollen durch die Ordnungsämter und Zoll statt.Es ist faktisch unmöglich nach Recht und Ordnung bzw Gesetzen zu arbeiten.Zum Vergleich dürfen Sie eine Wodka-Flasche portionieren und meherer Gläser verkaufen.Bei Tabak soll der Gast seinen eigenen Tabak mitbringen und anrichten lassen und den Rest direkt einpacken.Welcher Gast bringt seinen eigenen Tabak nach der Arbeit oder vor einem Discobesuch mit.Zum Vergleich bringt ja auch keiner sein Fleisch mit zum Steakhaus!.Weiterhin sollen wir den Tabak nach einer Portion direkt wegschmeissen ,da sonst eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und der Tabak beschlagnahmt wird!Die Geldbuße richtet sich nach der Menge und Verstössen bis zu 5000€ .Ab 200 € wird in die Gewerbeakte vermerkt.Dies kann bis zur Entziehung einer Gaststättenkonzession gehen wenn mehrmals gegen das Gesetz verstossen wird. Das Gesetz ist nicht zeitgemäss und bedarf einer fachlichen Prüfung aller in Betracht kommenden Gesetze die Regelungen zum Wasserpfeifentabak betreffen.

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