Regione: Germania

Post- und Telekommunikation - Novellierung des § 113 des Telekommunikationsgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
197 Supporto 197 in Germania

La petizione è stata respinta

197 Supporto 197 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Bei einer Neufassung des §113 Absatz 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz sollen Passwörter für De-Mail-Konnten, sowie daraus berechnete Hashwerte und sonstige dem Einloggen oder der Identifikation zum Anmelden mit hohem oder niedrigem Sicherheitsniveau im Rahmen des De-Mail-Systems dienende TANs, PINs und ähnliche Datensätze oder daraus berechnete Hashwerte von jedem staatlichen, hoheitlichen oder privaten Auskunftsanspruch (auch nach anderen Gesetzen) ausgeschlossen werden.

Motivazioni:

Um die Vertrauenswürdigkeit des für rechtssichere Kommunikation gedachten De-Mail-Systems zu Gewährleisten ist es unabdingbar, dass nur der Inhaber des De-Mail-Kontos und der De-Mail-Anbieter die zur Identifikation notwendigen Daten besitzen. Würden die Daten an Dritte weitergegeben werden, insbesondere auch an staatliche Stellen, so erfahren zwangsläufig weitere Personen die zur Identifikation beim Einloggen notwendigen Daten, was der gebotenen rechts-sicheren Feststellung der Identität beim Einloggen ins De-Mail-System zuwiderlaufen würde, da in solchen Fällen einem Identitätsdiebstahl Vorschub geleistet würde. Dies wirkt umso schwerwiegender, als (zumindest bei einer Anmeldung mit hohem Sicherheitsniveau) Beauftragungen des De-Mail-Anbieters zum Versenden mit Absenderbestätigung in Zukunft in Verwaltungsverfahren Schriftformerfordernisse ersetzen könnten.Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des De-Mail-Systems basieren auf der sicheren Identifikation des Nutzers gegenüber dem De-Mail-Anbieter, damit Identitätsbestätigungen und Bestätigungen von Handlungen des De-Mail-Nutzers (wie das Einloggen und somit Abholen behördlicher Schreiben oder die Beauftragung zur Ausstellung einer Absenderbesstätigung) nur auf Anfrage durch den legitimen Kontoinhaber durchgeführt werden und nicht auf Anweisung einer dritten Person.Für Ermittlungen wegen Straftaten, die mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet werden können, Straftaten nach §§ 129a, 263, 263a, 267, 268, 269, 270 oder 271 StGB und Untersuchungen in Bezug auf eventuelle Manipulationen am De-Mail-System und Einhaltung der Technischen Richtlinien des BSI könnte eine Ausnahme mit Richtvorbehalt vorgesehen werden. In diesem Fall ist die Nutzung dieser Datensätze oder der Datensätze, aus denen die Hashwerte berechnet wurden, zum Einloggen unverzüglich zu sperren, um eine missbräuchliche Nutzung zur fälschlichen Identifikation zu vermeiden.Zur rechtmäßigen Überwachung der Kommunikation eines De-Mail-Nutzers ist die fälschliche Identifikation gegenüber dem De-Mail-Betreiber im übrigen nicht notwendig, da dieser auf Grund des Aufbaus des De-Mail-System die Kommunikation den befugten Stellen zur Verfügung stellen kann ohne über die Identität der nachfragenden Stelle getäuscht werden zu müssen. Die vom den De-Mail-Anbietern vorgenommene und vorgeschriebene Verschlüsselung kann zu diesem Zweck von selbigen auch entschlüsselt werden, wie es zur Virenprüfung bereits geschieht. Im Falle einer End-zu-End-Verschlüsselung würde dagegen auch die Möglichkeit sich fälschlich gegenüber dem De-Mail-Anbieter zu identifizieren keine weiteren Möglichkeiten zum Überwachen der Kommunikation oder Entschlüsseln der Daten liefern.

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Novità

  • Pet 1-17-06-90-041711

    Post- und Telekommunikation
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Daten im Zusammenhang mit De-Mail-Diensten
    bei einer Neufassung des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz von jedem
    Auskunftsanspruch ausgeschlossen werden.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 197 Mitzeichnungen und
    15 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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