Piirkond : Saksamaa

Präventiver Entzug der Freiheit bei straffällig gewordenen Kindern

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
189 Toetav 189 sees Saksamaa

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  1. Algatatud 2019
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass straffällig gewordenen Kindern die Freiheit präventiv entzogen werden kann, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung für nötig befunden wird. Die strafunmündigen Kinder sind im Freiheitsentzug umfassend pädagogisch und psychologisch zu begleiten. Ferner ist der Fortgang ihrer Schulbildung sicherzustellen.

Selgitus

Den Anlass für diese Petition gibt der Fall der sich am 5.7. 2019 in Mühlheim zugetragenen Vergewaltigung einer jungen Frau durch drei 14jährige und zwei 12jährige Täter. Die strafrechtliche bzw. juristische Bearbeitung dieses Falles macht eine unhaltbare Ohnmacht des Staates sichtbar, die Bevölkerung vor strafunmündigen Straftätern zu schützen. Sowohl eine Inobhutnahme durch das Jugendamt als auch eine Festnahme durch die Polizei war bei den beiden 12jährigen Tätern juristisch nicht möglich. Das Statement der Bundesjustizministerin, demnach der Staat über die nötigen Mittel verfüge, um der Gewalt von Kindern beizukommen, wird durch den vorliegenden. Fall m.E. widerlegt.Es mag sinnvoll sein, Kinder von 12 Jahren strafrechtlich noch nicht zu belangen. Dass dieser Umstand wie Hohn auf das Opfer der Vergewaltigung wirken könnte, muss dabei leider hingenommen werden.Was an diesem Umstand jedoch unhaltbar ist, ist die in Kauf genommene Gefährdung der Bevölkerung durch die frei herumlaufenden Täter. Der Staat ist anscheinend unter gewissen Umständen (wie im skizzierten Fall) völlig machtlos, hier präventiv einzugreifen. Die Fahrlässigkeit einer solchen Machtlosigkeit zeigt sich am konkreten Beispiel eines der 14jährigen Vergewaltiger. Er war bereits im strafunmündigen Alter zweimal wegen sexueller Belästigung aufgefallen. Angesichts dieser Taten war es wahrscheinlich, dass eine grundsätzliche Gefahr von diesem Kind für andere Kinder bzw. die Bevölkerung ausgeht. Die Strafverfolgungsbehörden sind aber gezwungen, den Täter so zu behandeln als wäre nie etwas vorgefallen. Sarkastisch könnte mit Blick auf die nun stattgefundene Vergewaltigung das Resümee gezogen werden: Die Polizei musste warten, bis der Junge im strafmündigen Alter jemanden sexuell missbraucht, damit die Bevölkerung endlich vor ihm durch das Strafrecht geschützt werden kann – das Opfer dieses ,Wartens': Die nun vergewaltigte Frau.Darum wird mit dieser Petition die Möglichkeit eines präventiven Freiheitsentzugs bei straffältigen Kindern gefordert. Der Staat handelt mitunter fahrlässig, wenn er strafunmündige Sexualstraftäter in Freiheit lässt, diese vielleicht sogar weiter öffentliche Schulen besuchen und nicht nur dort für andere Kinder (und Erwachsene) zur unerträglichen Gefahr werden.Das Instrument eines präventiven Freiheitsentzugs ist in der BRD nicht unbekannt und muss auf strafunmündige Täter ausgeweitet werden. Es soll sich also nicht um eine strafrechtliche Verfolgung von Kindern handeln, sondern lediglich eine Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung.Es kann kaum ermessen werden, was eine Vergewaltigung für einen Menschen – und besonders für Kinder – an Schrecklichem bedeutet. Der Staat darf bei einer hohen Wahrscheinlichkeit solcher Straftaten durch Strafunmündige nicht die Dinge ihrem Lauf überlassen. Er muss handeln, um die Bevölkerung und v.a. andere Kinder zu schützen.

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