Область : Німеччина

Präzisierung des Artikels 14 des Grundgesetzes (Eigentum/Erbrecht)

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 6 в Німеччина

Петицію було завершено

6 6 в Німеччина

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Eigentum und das Erbrecht nach Art. 14 GG präzisiert werden, sodass Eigentum verpflichtet, aber der Gebrauch des wirtschaftlichen Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen muss (statt soll!) und dessen wirtschaftlicher (unternehmerischer oder beruflicher) Umgang als Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse nach Art 33 GG angesehen und behandelt wird. Privateigentum soll (nicht muss!) auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

мотиви

Inhalt und Schranken von Eigentum und Erbrecht sollen durch die Gesetze bestimmt werden, aber ohne, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel nach Art 15 GG zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden können. Art und Ausmaß der Entschädigung sind stets unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen gemäß Art 9 (3) GG in Verbindung mit Art 3 (2) GG durch Offenheit und Transparenz. (Andere) Formen der Gemeinwirtschaft sollen durch ein Gesetz geregelt werden, so dass die Hilfsbereitschaft und gegenseitige Unterstützung zu Gunsten von Kreativität, Fortschritt und Effizienz sowie Inklusion, Tradition, Toleranz und Solidarität gefördert werden. Wenn oder solange Art 14 GG - bedarfsweise auch hinsichtlich einer möglichen Gemeinwirtschaft - in Bezug auf eine gerechte Umsetzung funktioniert, wird Art 15 GG gar nicht gebraucht und könnte gestrichen werden.Nicht nur die Öffentliche Verwaltung ist eine ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, sondern auch alle Beschäftigten jedes Herstellen, Produzieren, Verarbeiten, Bewerben, Handeln, Verkaufen, Reparieren, Recyceln usw. von Waren und Dienstleistungen.Jeder (nicht nur "Deutsche") sollte nach Art 33 (1) und (2) GG in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten und nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte haben gemäß Art 3 GG, nicht nur Art 33 (3) GG.Gerade in Zeiten von Konjunktureinbrüchen oder Wirtschaftsproblemen merken wir wie wichtig die Solidarität nicht nur mit der eigenen Familie, Nachbarschaft oder Gemeinde, sondern auch mit anderen Gesellschaftsteilen ist, die wir für unser Berufs- und Privatleben brauchen oder wollen - wenn nicht jetzt, dann zumindest in der Zukunft für Geschichte, Kultur und Tradition oder kulturelle Entwicklung und Vielfalt.Umwelt-, Natur-, Klima-, Gesundheits- und Verbraucherschutz fängt nicht erst bei finanziellen, steuerlichen oder sozialen Interessen (z. B. Sozialleistungen, Freibeträge) an, sondern auch bereits ganz grundlegend bei wirtschaftlichen Eigentumsinteressen (z. B. Unternehmensleitungen, Richtungsentscheidungen).Der Grundsatz der Gewerbefreiheit nach § 1 Gewerbeordnung darf nicht im Widerspruch zu Art 2 GG stehen.

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