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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) wegen der PreiswahrheitDie Bundesregierung möge beschließen, dass die Grundvorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) wie folgt ergänzt wird: Angaben zu Preisnachlässen dürfen sich nur auf Preisangaben beziehen, die unmittelbar, mindestens 4 Wochen lang vor einem Preisnachlass auf Angebote derselben Ware oder Leistung desselben Anbieters bestanden haben.
Begrundelse
Heute werden Preisreduzierungen auf Waren und Leistungen beworben, die faktisch so nicht der Tatsache entsprechen, weil die ursprünglichen Preisangaben beim gleichen Anbieter nie bestanden haben. Eine Bezugnahme auf Angebote anderer Anbieter widerspricht jedoch der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preiswahrheit. Deshalb ist eine Konkretisierung in der Verordnung erforderlich.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 09-02-2016Pet 4-18-07-43-010684
Preisbildung und Preisüberwachung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll eine Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)
dahingehend erreicht werden, dass die Grundvorschriften der PAngV wie folgt ergänzt
werden: Angaben zu Preisnachlässen dürfen sich nur auf Preisangaben beziehen, die
unmittelbar, mindestens vier Wochen lang vor einem Preisnachlass auf Angebote
derselben Ware oder Leistung desselben Anbieters bestanden haben.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Waren und
Dienstleistungen... mere
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