Private Krankenversicherung - Anpassung der Höhe des Krankentagegeldanspruchs bei einer PKV ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Höhe des Krankentagegeldanspruches bei einer privaten Krankenversicherung soll ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung jederzeit an das tatsächliche Nettoentgelt angepasst werden können.

Begründung

Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist nur nach vorhergehender Risiko-/Gesundheitsprüfung möglich. Bei Annahme des Antrages kann ein Krankentagegeld in Höhe des Nettoentgeltes zzgl. Aufwendungen für die private Kranken- und Rentenversicherung abgesichert werden.Durch Veränderungen in der beruflichen Karriere ergibt sich bei vielen Betroffenen die Notwendigkeit, die Anspruchshöhe den tatsächlichen Veränderungen anzupassen. Eine Erhöhung des Krankengeldes, weil z. B. eine besser bezahlte Stelle angenommen wird, ist jedoch nur sehr eingeschränkt ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Es besteht also damit das Risiko, dass sich ein privat versicherter Arbeitnehmer nicht adäquat absichern kann, obwohl er durchgängig bei dem Unternehmen versichert war, sich seine persönliche Arbeitssituation jedoch verändert.Dies ist insbesondere dann von Nachteil, wenn z. B. nach Jobverlust eine niedriger bezahlte Stelle angenommen werden muss und später wieder die Möglichkeit kommt, höher bezahlte Stellen auszuüben. Während die Senkung des Krankentagegeldes jederzeit möglich ist, kann die Erhöhung dann durch eingetretene gesundheitliche Einschränkungen verwehrt sein.Der Bundestag sollte daher beschließen, dass privat Krankenversicherte bei durchgängiger Versicherung bei einem Unternehmen (auch für Ruhenszeiten bei Arbeitslosigkeit geltend) jederzeit ihren Krankentagegeldanspruch an das tatsächliche Nettoentgelt zzgl. Aufwendungen für Kranken- und Rentenversicherung anpassen können.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-7617-028700

    Versicherungsvertragsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass die Höhe des Krankenhaustagegeldanspruchs bei einer
    privaten Krankenversicherung ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung jederzeit an
    das tatsächliche Nettoentgelt angepasst werden kann.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich bei vielen Betroffenen
    durch Veränderungen in der beruflichen Karriere die Notwendigkeit ergebe, die
    Anspruchshöhe den tatsächlichen Veränderungen anzupassen. Während... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern