Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß private Krankenversicherungen bei Abschluß eines Vertrages weder nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen dürfen, noch eine solche als Grund einer Ablehnung oder Beitragserhöhung verwenden dürfen.
Αιτιολόγηση
Nach Artikel 6 (1) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Eine Familie, die auf Suche nach einer privaten Krankenversicherung bei bestehender Schwangerschaft ist (z. B. da in spezifischen Fällen kein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung besteht), wird von den Versicherungen abgewiesen und kann höchstens den sehr teuren Basistarif in Anspruch nehmen. Die Einstufung der Schwangerschaft als "Krankheit" bedeutet eine sehr hohe finanzielle Belastung für eine junge Familie. Die staatliche Ordnung nimmt ihre Schutzpflicht nicht wahr.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 2-17-08-7613-049742Private Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass private Krankenversicherungen bei Abschluss
eines Vertrages weder nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen dürfen,
noch eine solche als Grund einer Ablehnung oder Beitragserhöhung verwenden
dürfen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 457 Mitzeichnungen sowie
21 Diskussionsbeiträge ein.
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.