Region: Tyskland

Private Pflegeversicherung - Verbesserung der Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung in bestimmten Fällen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
256 Stödjande 256 i Tyskland

Petitionen har nekats

256 Stödjande 256 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 126 Satz 2 SGB XI wie folgt geändert wird: Davon ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Personen, die vor Abschluss der privaten Pflege-Zusatzversicherung bereits Leistungen nach § 123 oder als Pflegebedürftige Leistungen nach dem Vierten Kapitel oder gleichwertige Vertragsleistungen der privaten Pflege-Pflichtversicherung beziehen oder in den letzten 5 Jahren vor dem Abschluss bezogen haben.

Orsak

Gegenstand dieser Petition ist die Regelung des § 126 Satz 2 SGB XI. Mit dieser Regelung werden Ausnahmen zu dem zulageberechtigten Personenkreis der ab 1. Januar 2013 neu eingeführten Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge definiert. Die Petition ist allein auf eine Änderung des letzten Halbsatzes des Satzes 2 gerichtet. Nach dem aktuellen Wortlaut dieser Norm sind von der Förderung auch Personen ausgeschlossen, die in der Vergangenheit seit Inkrafttreten des SGB XI im Jahre 1995 bereits einmal Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung bezogen haben.Offensichtlich beabsichtigt der Gesetzgeber damit, den in § 127 SGB XI geregelten Kontrahierungszwang und die Verpflichtung auf Seiten der Versicherungsunternehmen, zum Beispiel auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss zu verzichten, im Sinne der Versicherungsunternehmen abzumildern.Die Problematik dieser Regelung besteht jedoch darin, dass damit vielen Menschen, die seit vielen Jahren keine Pflegeleistungen mehr beziehen, die Möglichkeit zur privaten Pflege-Vorsorge und mithin das Recht auf staatlich geförderte Selbsthilfe zugunsten eines zu weitreichenden Schutzes der Versicherungsunternehmen genommen wird.Hierin ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung sowie eine nicht gerechtfertigte Einschränkung des Sozialstaatspostulates zu sehen. Es wird kategorisch allen Personen, die schon einmal Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben, die Möglichkeit einer staatlichen Förderung für alle Zeit abgesprochen.Selbst heute junge erwachsene Menschen, die als Kinder und Jugendliche Mitte der 90er Jahre aufgrund einer Behinderung Pflegeleistungen über ihre Eltern bezogen haben, und die im Alltag durch die Behinderung schon lange nicht mehr pflegerelevant beeinträchtigt sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Aber auch diese Menschen unterliegen dem allgemeinen Risiko, unfall- oder altersbedingt pflegebedürftig zu werden. Es liegt hier eine legislative und im Vorfeld vorgenommene Risikobeurteilung zu Lasten ehemals pflegebedürftiger Menschen vor, die nach § 127 SGB 11 durch die Versicherungsunternehmen gerade nicht erfolgen soll.Da die Versicherungsunternehmen die Ausschlussgründe in ihre besonderen Versicherungsbedingungen für diese Versicherungen übernommen haben, ist den Betroffenen neben der staatlichen Förderung faktisch auch schon der Abschluss einer solchen Versicherung verwehrt.Es wird ausdrücklich nicht bestritten, dass den Versicherungsunternehmen in Anbetracht des bestehenden Kontrahierungszwangs ein gewisser Schutz vor unkalkulierbaren Risiken zuteilwerden sollte. Jedoch ist dieser in der jetzigen Form zu einseitig gestaltet worden und kann anderweitig und mit milderen Mittel erreicht werden.Den erforderlichen Interessenausgleich kann der Gesetzgeber insbesondere durch die mit der Petition vorgeschlagene dynamische 5-Jahresfrist bewirken, die sich rückwirkend vom Tag des Versicherungsabschlusses berechnet.

Länk till petitionen

Bild med QR-kod

Avrivningslapp med QR-kod

ladda ner (PDF)

Nyheter

  • Pet 2-17-15-7616-048533

    Private Pflegeversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Verbesserung der Zulagenförderung der privaten
    Pflegevorsorge für volljährige Personen, die bereits Leistungen aus der
    Pflegeversicherung bezogen haben. Nur wer Leistungen bezieht oder in den letzten
    fünf Jahren vor dem Abschluss des Vertrages bezogen hat, soll von der Förderung
    ausgeschlossen sein.
    Zur Begründung wird ausgeführt, nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut sind von der
    Förderung auch... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu