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Private Veranstaltungen in BW ab Juni 2020 auch bis 100 Personen erlauben

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
70 Supporto 66 in Baden-Württemberg

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

70 Supporto 66 in Baden-Württemberg

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung Baden-Württemberg,

Mit der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 27.05.2020 nach § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, erlauben Sie zwar nicht private Veranstaltungen bis zu 100 Personen, wodurch Kinos und Theater wieder öffnen können, private Veranstaltungen werden aber nur bis 20 Personen erlaubt. Außerdem darf man ab dem 02.06.2020 auch wieder in Fitnessstudios gehen, das vermutlich das größte Infektionsrisiko mit sich bringt. Eine solche Regelung ist kompletter Unsinn und gehört geändert.

Auf Grund der als Begründung angeführten Argumente möchte ich daher mit meiner Petition beantragen, dass ab dem 05.06.2020 neben kommerziellen Veranstaltungen bis 100 Personen ebenfalls auch private Veranstaltungen bis 100 Personen zulässig sind.

Dies würde zum einen den Menschen in Baden-Württemberg zu Gute kommen, weiterhin aber auch den vielen Unternehmen wie Catering-Service, Eventlocations, Dienstleister im Eventbereich usw., von denen gerade sicherlich viele von der Insolvenz bedroht sind.

Motivazioni:

Gemäß der Verordnung ist es den Menschen also gestattet mit 99 vollkommen fremden Personen mehr als zwei Stunden lang in einem schlecht belüfteten Raum zu sitzen. Dabei kann im Dunkeln nicht einmal kontrolliert werden, ob die Maskenpflicht dabei eingehalten wird. Eine Hochzeit unter freiem Himmel darf aber nur bis 20 Personen stattfinden, obwohl sich bei einer solchen Veranstaltung die meisten Teilnehmer kennen und deren persönlichen Daten bekannt sind.

Weiterhin möchte ich anführen, dass die Infektionszahlen in Stuttgart, Baden-Württemberg und selbst deutschlandweit aktuell wirklich mehr als überschaubar sind. Seit Beginn der Pandemie verfolge ich fast täglich die Zahlen auf der Website des RKI und zur Zeit gibt es keine Begründung mehr dafür, dass eine solch strenge Linie noch notwendig ist:

Ein Rechenbeispiel: Laut Angaben des RKI vom 27.05.2020 00:00 Uhr gab es am Vortag 34 neue COVID-19-Fälle - bei einer Einwohnerzahl von 11.108.000 (https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2020016) ergibt das eine aktuelle Infektionsrate von 0,000306%. Betrachtet man den Wert der aktuell Infizierten in BW - laut RKI ca. 3.000 Menschen ergibt sich daraus, dass man in Baden-Württemberg mit einer Chance von 1 : 3702 einer infizierten Person begegnet - Das ist 3x unwahrscheinlicher als ein 4er im Lotto - Berücksichtigt man, dass von diesen 3.000 vermutlich 99% im Krankenhaus oder zu Hause unter Quarantäne stehen, strebt die Wahrscheinlichkeit noch weiter gegen Null. In Stuttgart z.B. gibt es nach aktuellen Zahlen noch 100 Infizierte, bei 634.830 Bewohner ist die Chance jemanden zu treffen hier sogar noch geringer. Was darauf hinweist, dass es noch gewisse Infektionsherde in BW gibt, welche man regional kontrollieren sollte. Aber das ist Gemeindesache und keine Landesangelegenheit.

Folglich kann einzig allein die viel diskutierte Dunkelziffer hier noch ein Argument sein, welches die aktuellen Maßnahmen rechtfertigt. Aber realistisch betrachtet, kann diese nach 11 Wochen Kontaktverbot, Maskenpflicht und Lockdown, nicht mehr so hoch sein. 34 Neuinfizierte sind wie bereits erwähnt kein wirklicher Grund zur Sorge.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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