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ProFreiluftschneise – Für den Erhalt der letzten Freiluftschneise in Weingarten und den Klimaschutz

Petice je adresována
Oberbürgermeister Markus Ewald und den Gemeinderat Weingarten
470 263 v Weingarten

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  1. Zahájena 2020
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  4. Dialog s příjemcem
  5. Rozhodnutí

Es muss nun dringend ein Umdenken in der Baupolitik in Weingarten, weg von zügelloser Flächenversiegelung und hin zu mehr Klimaschutz stattfinden.

Unsere Ziele sind:

• Wir möchten die Bebauung der Schafswiese verhindern und die Fläche, so wie sie ist, für den Klimaschutz im Schussenbecken erhalten.

• Wir möchten, dass die Wiese und die Streuobstbäume im östlichen Bereich weiterhin als Lebensraum für seltene Tiere wie Fledermäuse und Rotmilane erhalten bleiben.

• Außerdem sehen wir es als unsere Aufgabe den Naherholungscharakter der Wiese mit ihren Schafen für die vielen Familien mit Kindern zu erhalten, die so wenigstens ein wenig Kontakt zur Natur aber auch zur Landwirtschaft vor ihrer Tür haben können.

• Keine Neuauflage des § 13b BauGB

Wie können Sie uns unterstützen?

• Tragen Sie sich in unsere Unterschriftenliste ein.

• Schreiben Sie an die Stadt Weingarten und erklären, dass Sie mit diesem Umweltfrevel nicht einverstanden sind.

Wir würden uns freuen, wenn wir auf diesem Weg mit weiteren interessierten Bürgern in Kontakt kommen könnten, die unser Vorhaben unterstützen möchten.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Kontakt über: luftschneise@posteo.de oder Tel. 0751/7643929

Odůvodnění

Liebe Mitbürger,

wie sie vielleicht schon aus dem Zeitungsartikel in der Schwäbischen Zeitung vom 18.06.20 entnommen haben, plant die Stadt Weingarten die Bebauung der „Äußeren Halde“, also der Wiese östlich der Baienfurter Straße, zwischen Haldenweg und Trauben.

Auf den ersten Blick ist diese Wiese nur ein Stück ungenutzte Grünfläche, die sich zur Bebauung anbietet und der Beschluss des Gemeinderates scheint nachvollziehbar zu sein. Dieser Auffassung müssen wir jedoch widersprechen und möchten Ihnen auf diesem Wege auch erklären wieso wir anderer Meinung sind.

Die betroffene Wiese ist eben nicht nur ein Stück ungenutzte Grünfläche, sondern trägt einen wichtigen Beitrag zum städtischen Kleinklima bei.

Über abschüssigen Wiesen kühlt sich nachts die Luft besonders schnell ab und die Kaltluft strömt, da sie schwerer ist, hangabwärts ins Tal. Auf diese Weise sorgen solche Flächen für Abkühlung im sonst so massiv vom Wärmestau geplagten Schussenbecken. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist es deshalb unverantwortlich diese Wiese einfach zu versiegeln und damit die Kaltluftgenerierung für immer auszuschalten.

Zusätzlich zur Kaltluftgenerierung ist diese Wiese am Hang ein wichtiger Belüftungskorridor für das Schussenbecken. Dieser Korridor dient nicht nur zur Kühlung, sondern auch zur Versorgung mit Frischluft und zum Abtransport von Abgasen.

Genau aus diesen Gründen ist die Wiese auch im eigenen Grünraumkonzept der Stadt Weingarten (ISEK) seit langem als schützenswerte Grünfläche mit der Wertigkeit „hohe Bedeutung“ vor allem im Hinblick auf das Stadtklima, ausgewiesen.

Der Gemeinderat von Weingarten hat nun aber die Entscheidung getroffen eben diese letzte Wiese auf Weingartner Gemarkung, die diese Luftaustausch- und Kühlfunktion in nennenswertem Maße erfüllt, zu bebauen und damit für immer zu zerstören.

Auf der Westseite des Areals, wurde erst kürzlich von einer Spedition bereits ein Riegelbau errichtet, der die Abkühlung im angrenzenden Industriegebiet bereits unterbinden wird. So ist schon jetzt ein großer klimatischer Schaden entstanden. Weitere Schäden gilt es zu verhindern!

Hinzu kommt, dass die Gemeinde Baienfurt die nächste große Wiese zwischen Weingarten und Baienfurt ebenfalls zum Großteil bebauen wird und damit den ungehinderten Kaltluftfluss ins Schussenbecken aus der Kaltluftgenerierungszone zwischen Baienfurt und Köpfingen ebenfalls massiv einschränken wird.

Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass dieser Beschluss des Gemeinderates auf Basis des § 13b BauGB gefällt wurde, der es der Stadt ermöglicht, einen Bebauungsplan ohne Umweltprüfung und nur mit eingeschränkter Bürgerbeteiligung zu erstellen. Es gab von Seiten des Besitzers (ein großer Holzhändler und Gemeinderatsmitglied in Weingarten) und der Stadt im Laufe der vergangenen 30 Jahre wiederholt Bestrebungen diese Wiese zu bebauen. Alle Versuche wurden in der Vergangenheit aus Gründen des Umweltschutzes und auf Grund der Vorgaben des Flächennutzungsplanes vom Gemeinderat abgelehnt. Der §13b BauGB, der eigentlich zur Schaffung von Asylunterkünften während der Flüchtlingskrise geschaffen wurde, hat es der Stadt nun ermöglicht, diese Fläche ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne Ausgleichsmaßnahmen und ohne Berücksichtigung des übergeordneten Flächennutzungsplanes für das Schussenbecken zur Bebauung frei zu geben.

Es ist uns sehr wohl bewusst, dass Weingarten und der gesamte Bereich des mittleren Schussentals dringend Wohnraum benötigt. Es ist aber eben auch so, dass bei aller Wohnungsnot nicht alle umweltrelevanten Themen einfach ignoriert werden dürfen. Gerade heute, in Zeiten des Klimawandels, sollte doch mit etwas mehr Weitsicht gehandelt werden. Was werden unsere Kinder sagen, wenn wir ihnen ein Schussental hinterlassen, in dem das Klima und die Luftqualität so sind, wie wir es heute schon von Stuttgart und vielen anderen Großstädten in Talkesseln kennen.

Die Jahresdurchschnittstemperatur im Schussenbecken zwischen 1987 und 2011 bereits um ca. 1° gestiegen. Dieser Prozess hat sich die letzten Jahre unverändert so fortgesetzt, wenn nicht sogar beschleunigt.

Děkujeme za vaši podporu , Simon Windisch z Weingarten
Dotaz na iniciátora

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zprávy

  • Hallo zusammen,

    nun war es lange ruhig, doch es kommt wieder etwas Bewegung in die Sache und wir möchten hierzu informieren.

    Die Stadt Weingarten plant die Bebauung der „Äußeren Halde“. So hat es der Gemeinderat am 19.07.2021 beschlossen (Mit knappem Abstimmungsergebnis von 12 zu 11 Stimmen).
    Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, denn es wird §13b BauGB angewendet.

    Ende November fand nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Zusammenhang mit der geplanten Bebauung der "Schafswiese" statt.
    Gleich zu Beginn wurde darauf verwiesen, dass dies im §13b BauGB-Verfahren an sich nicht vorgesehen ist, dieser Schritt aufgrund des großen öffentlichen Interesses trotzdem gegangen werde.
    Auch ein Verdienst, den wir uns... více

  • Liebe Unterstützer,

    unserer Petition zum Erhalt der Frischluftschneise zwischen Weingarten und Trauben,
    wie ihr vielleicht schon aus der Presse mitbekommen habt, hat das geplant Baugebiet in der Äußeren Halde vor den Sommerferien eine weitere Hürde im Gemeinderat genommen.
    Es wurde erneut der Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan zu erstellen, da der erste Beschluss vom Dezember 2019 zum Jahresende unwirksam geworden wäre. Für §13 b BauG Baugebiete gilt die zeitliche Bindung, dass innerhalb von 2 Jahren nach Aufstellungsbeschluss ein Bebauungsplan verabschiedet sein muss. Ist dies nicht der Fall ist der ursprüngliche Beschluss hinfällig. Da diese Frist nicht eingehalten werden konnte, wurde nun ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst.
    Dazu... více

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