Region: Tyskland
Ekonomi

#proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Insamlingen är klar

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Insamlingen är klar

  1. Startad 2021
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Die Initiative #proparents und die Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ fordern den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, das Diskriminierungsmerkmal „Elternschaft“ in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufzunehmen bzw. eine Ergänzung des AGG auf den Weg zu bringen – z.B. nach dem österreichischen Vorbild, wonach in der Arbeitswelt niemand „Auf Grund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf" (§ 4 GlBG).

20 Millionen Eltern in Deutschland[1] legen durch Sorgearbeit und Erziehung ihrer Kinder den Grundstein für die langfristige Weiterentwicklung und Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. 80 % dieser Eltern sind erwerbstätig[2] und erwirtschaften einen erheblichen Teil des Bruttoinlandsproduktes bzw. der Steuereinkünfte.

Die Wertschätzung, die Eltern aufgrund dieser tragenden, verantwortungsvollen und vielschichtigen Rolle zukommen muss, spiegelt sich jedoch nicht in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wider, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Corona-Krise ist dabei aktuell das viel zitierte Brennglas. Sie hat gnadenlos die Schwachstellen im System offenbart und es ist zu befürchten, dass die Folgen der Pandemie - insbesondere durch eine verstärkte systematische Benachteiligung am Arbeitsmarkt - langfristig auf dem Rücken von Müttern und Vätern ausgetragen wird.

Kündigungen am ersten Tag nach der Elternzeit, kein gleichwertiger Arbeitsplatz und weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten aufgrund eines kranken Kindes - diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern alltägliche Lebensrealität. Untermauert wird dies von wissenschaftlichen Studien, die zeigen, dass Eltern, insbesondere Mütter, bei der Ausübung von Erwerbstätigkeit erheblich benachteiligt werden[3].

Die Rechte erwerbstätiger Eltern werden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz vor Benachteiligungen. So bezieht sich das MuSchG beispielsweise nur auf den Zeitraum Schwangerschaft und Stillzeit. Das BEEG regelt zwar den Zeitraum Elternzeit – jedoch hauptsächlich Rahmenbedingungen, wie z.B. Elternzeit-Anmeldung und Fristen. Benachteiligungen während der Elternzeit stehen nicht im Vordergrund und die hochsensible Phase des Wiedereinstiegs wird vollends ausgeklammert.

Ein allgemeiner Schutz, ausgestaltet als “Allgemeinklausel“, die jegliche Benachteiligungen von Müttern und Vätern im Job verhindert und sanktioniert, fehlt. Diese Aufgabe hat eigentlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es

schützt Eltern in seiner aktuellen Fassung jedoch nicht vor Benachteiligungen, da diese lediglich über das Merkmal „Geschlecht“ abgebildet werden. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Handlungen, wie z.B. die Inanspruchnahme von Elternzeit, die sowohl Mütter, als auch Vätern betreffen und somit “geschlechtsneutral“ sind, werden nur über mittelbare Diskriminierungen erfasst, deren Feststellung mit vielen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist und bei Vätern nicht greift. Gerade die Väter, die Elternzeit sowohl als auch Teilzeit beantragen und so einen Beitrag zu einer gerechteren Verteilung von Sorgearbeit leisten, müssen in den gesetzlichen Schutz einbezogen werden.

Die Aufnahme des Merkmals „Elternschaft“ und ein klarer gesetzlicher Schutzauftrag würde zudem dazu beitragen, dass sich Unternehmen familienfreundlich ausgestalten und Vorgesetzte, Betriebrät:innen und Gleichstellungsbeauftragte bei der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen stützen. Der Begriff „Elternschaft“ ist dabei weit zu verstehen und sollte sowohl Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern miteinbeziehen.

[1] Destatis: "Bevölkerung 2019. Lebenssituation von Männern"

[2] Quelle: s.o. Fußnote Nr. 1

[3] Mundus, C. (2017), „Mütter unerwünscht. Mobbing, Sexismus und Diskriminierung am Arbeitsplatz.“, Tectum Verlag. Marburg; Graml, R., Ziegler, Y. & Weissenrieder C., (2015), „Karriereperspektiven berufstätiger Mütter. 1. Frankfurter Karrierestudie“, Cuvillier Verlag Göttingen: Berlin

Orsak

Daher sagen wir: Die Zeit ist reif für ein klares Bekenntnis zum besseren Schutz von Eltern in der Arbeitswelt, umgesetzt durch die Aufnahme von „Elternschaft“ als Diskriminierungsmerkmal in das AGG.

Die Gewinne der letzten drei Jahrzehnte für eine bessere Vereinbarkeit von Familien und Beruf dürfen nicht leichtfertig verspielt, Eltern als Arbeitnehmer:innen dürfen nicht einfach achtlos abgehängt werden.

Mehr Informationen, Hintergründe und Details gibt es auf: www.proparentsinitiative.de, www.brigitte.de/elternrechte und www.eltern.de/elternrechte

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Gutes Mittel zur Realisierung des besonderen Schutzes der Familie, der im Grundgesetz festgeschrieben ist: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung"

Solange #Väter als #Eltern nicht genauso sichbar gemacht werden unterstützen WIR NICHT! Eltern.de Diese pure Frauenkampagne, die auf das Gebären abstellt & daraus Vorteile zu ziehen versucht ist von Anfang an zum scheitern verurteilt! Wer Väter ausblendet hat NICHTS verstanden! Gleiche Rechte, Gleiche Pflichten, ist der EINZIGE Weg für Vereinbarkeit von Beruf & Familie! Wenn die Stillzeit vorbei ist gibt es keinen Grund die gegen die Paritätische Erziehung von Vater & Mutter spricht. Das Frauen vom Mann ernährt werden WOLLEN, muss der Vergangenheit angehören! #Resolution2079 #Europarat

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