Regione: Germania

Prozentuale Bindung des Kindesunterhalts an die Aufteilung der Betreuungszeit

Richiedente
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Supporto 29 in Germania

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  1. Iniziato 2021
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  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird gefordert, dass der Kindesunterhalt prozentual an die Aufteilung der Betreuungszeit gebunden ist.

Motivazioni:

Es sollte für Elternteile, die ihre Kinder 25 bis 49% des Monats betreuen, keine Unterhaltspflicht von min. 100% geben. Die aktuelle Regelung hat zur Folge, dass es diesen Eltern teilweise kaum möglich ist, für die Kosten des täglichen Lebens, in der Zeit mit Kind, aufzukommen. So entsteht mitunter ein großes Ungleichgewicht bei dem zur Verfügung stehenden Einkommen.Wenn Eltern sich trennen ist es wünschenswert, dass die Kinder zu beiden Elternteilen möglichst viel Kontakt behalten. Um dies zu ermöglichen, muss eine Verteilung des Einkommens und der Kosten stattfinden. In Deutschland haben alle Kinder ein Anrecht auf Unterhalt. So weit, so gut. Leider muss ein "weniger betreuender Elternteil", egal ob sein Betreuungsumfang bei 0 oder 49% liegt, nahezu den gleichen Unterhalt bezahlen - sollte der Betreuungsumfang bei ca 40% liegen, zahlt er/sie ggf. nur 100% statt 105%, weitere Ersparnisse gibt es nicht. Außerdem bekommt der "Mehrbetreuende" das Kindergeld. Er trägt dafür zumindest alle Kosten, außer Verpflegung und Unterkunft während der Zeit beim weniger betreuenden Elternteil. Je nach Umfang der Betreuungszeit ist natürlich auch der Aufwand für Verpflegung, Ausflüge, Unterkunft und vieles mehr bei dem "weniger betreuenden Elternteil" unterschiedlich. Sobald die Betreuungszeit dann bei 50% liegt, wird auf einmal beiden Elternteilen die gleiche Summe zugestanden, d.h. vereinfacht - beide Einkommen werden zusammengefügt und hälftig geteilt. Es kann also sein, dass ein Tag mehr Betreuung, bei dem einen oder anderen Elternteil, auf einmal dazu führt, dass sehr hohe Summen nicht mehr gezahlt werden. In diesem sogenannten Wechselmodell (50/50) stehen auch jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes sowie jegliche betriebliche (an das Kindergeld gebundene) Zuschüsse zu. Außerdem tragen nun beide die täglichen Kosten hälftig.Oft wird die Aufteilung der Betreuungszeiten durch diese Regelung mehr beeinflusst als nötig, da es um sehr große Summenunterschiede gehen kann. Gerade wenn es um mehrere Kinder geht, sind die Kosten teilweise alltagsbestimmend. So kann hoher Druck auf ein oder beide Elternteile - und indirekt oder bewusst auch auf die Kinder - entstehen. Es wäre also wünschenswert, dass hier zeitnah eine gesetzliche Änderung erreicht wird, damit es weniger Streit um die Betreuungszeit gibt, weniger Kinder deshalb einem Gerichtsverfahren ausgesetzt werden, viele Eltern ermutigt werden sich die Betreuung aufzuteilen und eine angemessene Aufteilung die ungerechte Verteilung des Geldes in manchen Fällen ablöst. Es sollte allen Eltern ermöglicht werden an beiden Wohnorten der Kinder eine adäquate Wohnsituation zu bieten, mit den Kindern Ausflüge zu machen und das Leben auch nach einer Trennung ohne lebensbestimmende Einschränkungen für alle leben zu können.

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