Regiji: Nemčija

Prüfung aktiver und stillgelegter KKW hinsichtlich des Restrisikos einer Katastrophe (Bsp. Tsunami)

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Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 podpornik 11 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

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Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird ein Bericht der Bundesregierung gefordert, wie groß das Risiko sei, dass die Standorte aktiver und stillgelegter Kernkraftwerke in Deutschland und einem Umkreis von 50 km (z.B. KKW Tihange an der Maas in Belgien) von einem Tsunami überschwemmt werden.

razlog

  1. Der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin v. 09.6.2011 zufolge könne das Restrisiko der Kernenergie nur der akzeptieren, der überzeugt sei, dass dieses Restrisiko nach menschlichem Ermessen nicht eintrete.1.1 Es gehe nicht darum, ob es in Deutschland jemals ein genauso verheerendes Erdbeben, einen solch katastrophalen Tsunami wie in Japan geben würde. Jeder wisse, dass das genau so nicht passieren werde. Es gehe um die Verlässlichkeit von Risikoannahmen und um die Verlässlichkeit von Wahrscheinlichkeitsanalysen. Denn diese Analysen bilden die Grundlage, auf der die Politik Entscheidungen treffen muss, Entscheidungen für eine zuverlässige, bezahlbare, umweltverträgliche, also sichere Energieversorgung in Deutschland.1.2 Fakt ist aber, wie (s.o.) auch die Kanzlerin sagte, daß jeder weiß, dass "das" (ein Tsunami) hierzulande genau so nicht passieren wird.2. Da, folgt man der übrigen Argumentation der Kanzlerin, das Restrisiko der Kernenergie nur der akzeptieren könne, der überzeugt sei, dass es nach menschlichem Ermessen nicht eintrete, ist auch die Aussage, daß jeder wisse, dass "das" (ein Tsunami) hierzulande genau so nicht passieren werde folgerichtig analog anderer Restrisiken im v.g. Sinne zu hinterfragen. Schließlich war, und das kann man auch mit einer Regierungserklärung nicht wegreden, ein Tsunami der konkrete und in keinerlei formalen Zusammenhang stellbare Grund dafür, daß eine generelle Neubewertung der Kernenergienutzung vorzunehmen sei.3. In Japan wurde in Fukushima vorsätzlich von Betreiber TEPCO und Planungs-/Genehmigungsbehörden eine Fehlbewertung vorgenommen. Das Risiko ("Restrisiko" wäre eine Verharmlosung) war unübersehbar bekannt, vgl. auch die 16 m hohe Tsunamiabwehrmauer des 400 km nördlich ebenfalls wie Fukushima an der Ostküste liegenden Ortes Fudai. Aus einem vorsätzlichen fatalen Fehler, weil ein Tsunami vorhersehbar war, kann nicht abgeleitet werden, daß hiesige Risikobewertungen, mit denen der in Japan gegebene Vorsatz nicht vergleichbar ist, "von heute auf morgen" grundsätzlich unverantwortbar seien. Analogien zu Fukushima sindhierzulande bekannt, aber per "Notbremse" eliminiert worden, zum einen waren dies der seismisch fragwürdige KKW-Standort Whyl und zum anderen der seismisch und hinsichtlich der Verstöße gegen die Baugenehmigung fragwürdige KKW-Standort Mühlheim Kärlich.3.1 Genau in dem konkreten Risiko "Tsunami", weil nur so unideologisch/rational mit "Fukushima" vergleichbar, ist daher auch das Petitum v. a. begründet.

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