Soziales

Psychotherapieausbildung: Längere Übergangsfrist für Absolvent*innen des alten Systems

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
13.495 Unterstützende 13.108 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

13.495 Unterstützende 13.108 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.11.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Mit 01.09.2020 ist das novellierte Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft getreten (Der Gesetzestext). „Die PsychThG-Reform umfasst unter anderem die Neuordnung der Psychotherapie-Ausbildung und eine Reform des Studiengangs Psychologie.“ (Die Änderungen)

All jene Studierende, die vor dem 01.09.2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, begonnen haben, müssen die Ausbildung bis zum 1. September 2032 abschlossen haben (PsychThG § 27, Absatz (2)). Andernfalls kann das Berufsziel Psychotherapeut*in nicht mehr erreicht werden, es sei denn, ein nach Gesetzeslage gültiges Studium wird neu begonnen.

Für Studierende nach dem alten System wurde also ein Übergangszeitraum bis 2032 festgelegt, innerhalb dessen die Psychotherapieausbildung abschlossen werden muss. Es mag klingen, als wäre der Zeitraum großzügig vergeben worden, dies ist jedoch keineswegs der Fall. Unter Anbetracht der Ausbildungsumstände ist eine Deadline bis 2032 äußerst knapp bemessen.

Die Psychotherapieausbildung nach dem alten System ist mit hohen Kosten und einem großen zeitlichen Aufwand verbunden. Daraus resultieren ohnehin schon zahlreiche Schwierigkeiten, wie z. B. die Vereinbarung von Beruf und Familie oder geringe Verdienste bei Vollzeit-Anstellungsverhältnissen und gleichzeitigen Wochenendseminaren. Die Auslastung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist also hoch. Trotzdem arbeiten viele, neben einer Vollzeitanstellung und Wochenendseminaren für die Ausbildung, in einem weiteren Job, um sich die Ausbildung überhaupt finanzieren zu können. Andere haben zusätzlich zeitliche Aufwände durch Pflege von Angehörigen oder persönliche Krankheitsfälle. Auch eine Familiengründung muss oftmals verschoben werden, da das Arbeitsausmaß weder die Umsetzung eines Familienalltags zulässt noch die finanziellen Ressourcen dafür hervorbringt. Die Finanzierung der Ausbildung ist selbst ohne Mehrfachbelastung für Viele nicht leistbar. Nicht ohne Grund wurde eine Reform durchgeführt.

Zusätzlich zu ohnehin schon schwierigen Bedingungen soll es nun noch eine zeitliche Eingrenzung geben. Dies schließt zahlreiche Studierende von der Psychotherapieausbildung aus, die ihr Studium kurz vor Inkrafttreten der Gesetzesreform begonnen oder nicht genügend finanzielle Mittel haben, genauso wie Pflegende von Angehörigen, Männer*, aber insbesondere auch Frauen* mit Kinderwunsch oder jene, die bereits Eltern sind und die Ausbildung pausieren oder berufsbegleitend absolvieren.

Die pandemiebedingt erhöhten psychischen Belastungen sprechen außerdem dafür, in gut ausgebildeten Nachwuchs an Psychotherapeut*innen zu investieren – eine Ausbildung, welche Ausbildungskandidat*innen finanziell, psychisch und zeitlich stark unter Druck setzt, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu absurd. Zudem sollten die durch Covid-19 erschwerten Studienbedingungen für die Verlängerung der Übergangsfrist mitbedacht werden.

Wir fordern daher faire Bedingungen für die Übergangsgeneration!

Wir fordern eine Verlängerung des Übergangszeitraumes um zehn Jahre.

Wird der Übergangszeitraum verlängert, besteht auch für jene die Möglichkeit zur Approbation, die ihr Studium kurz vor Bekanntgabe der Reform begonnen haben. Außerdem wäre es möglich, die Ausbildung über einen längeren Zeitraum zu strecken und so, trotz zusätzlich erforderter Arbeitsverhältnisse, einer Karenzzeit, Pflegefällen in der Familie etc., zu einer Approbation zu gelangen.

Wenn die Regelung aber so bleibt, werden viele Ausbildungskandidat*innen ausgeschlossen. Nach dem reformierten Gesetz darf der Zeitraum ausschließlich dann verlängert werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt (§ 27, Absatz (3), 1.). Wir alle sind ein Härtefall!

Eine Umsetzung wäre denkbar, wenn jene Ausbildungsinstitute, die parallele Ausbildungsgruppen begleiten, die Möglichkeit bekommen, einen ihrer Lehrgänge nach dem alten Curriculum weiterzuführen. Der Arbeitsaufwand würde sich auf ein Minimales beschränken, nachdem die Curricula und Stundenpläne bereits stehen und über die letzten Jahre hinweg umgesetzt wurden. Nachdem die bisher vorgesehene Übergangszeit auch einen Zeitraum abdecken müsste, in dem beide Formen der Ausbildung angeboten werden, bestünde der einzige Mehraufwand darin, die Koordination zeitgleich ablaufender Kurse, deren Umsetzung offensichtlich bereits als durchführbar festgelegt wurde, über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten.

Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit kann dieser Mehraufwand als gerechtfertigt betrachtet werden.

Begründung

Ich bin Psychologiestudierende im Master mit dem Ziel, eine postgraduelle Psychotherapieausbildung zu machen.

Schon während des Studiums habe ich mir Sorgen gemacht, wie sich mein Ausbildungswunsch finanziell umsetzen, geschweige denn mit dem Gründen einer Familie vereinbaren lässt, da die Ausbildung über viele Jahre hinweg läuft und mit hohen Kosten verbunden ist. Dass nun, durch die gesetzte Übergangsfrist, die Möglichkeit der Familiengründung oder das Absolvieren der Ausbildung, ohne die Sorge zu haben, strukturell kinderlos zu bleiben, noch weiter erschwert werden soll, sehe ich nicht ein.

Viel eher würde ich mich dafür entscheiden, mir einen anderen Job zu suchen und auf den Wunsch einer Psychotherapieapprobation zu verzichten, da mir die Gründung einer Familie für mein Leben wichtiger ist als das Absolvieren sämtlicher Ausbildungen.

Dabei bin ich noch nicht einmal eine derjenigen, die es am härtesten trifft. All jenen, die ihr Studium kurz vor Bekanntgabe der Reform begonnen haben und es als Teilzeitstudium absolvieren müssen, wird das Absolvieren der postgraduellen Ausbildung, schlichtweg aus zeitlichen Gründen, verwehrt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Ziel des Berufsverbandes oder des Ministeriums für Gesundheit ist, potenzielle Psychotherapeut*innen aufgrund von äußeren Umständen zu verlieren, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie gesteigerten Sensibilisierung für psychische Belastungen.

Daher glaube ich daran, dass eine Möglichkeit für jene Generation geschaffen werden kann, deren postgraduelle Ausbildungszeit in diese Übergangsphase hineinfällt.

Gerade für eine Zeit, in der versucht wird, Chancengleichheit herzustellen und der Gendergerechtigkeit in unterschiedlichsten Bereichen immer näher zu kommen, sehe ich es als notwendig und möglich, dass solche Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden.

Ich persönlich wäre dafür unendlich dankbar und ich kann mir vorstellen, dass es zahlreichen anderen Menschen ähnlich geht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Johann Summ aus Erlangen
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Petition wurde leider nicht entsprochen. Einer der genannten Gründe ist, dass die Übergangszeit von 12 Jahren als ausreichend berechnet anzusehen ist. Das gesamte Schreiben sowie die Stellungnahme des Fachministeriums finden Sie im angehängten Dokument.

    Mit besten Grüßen,
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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der aufkommende Stress mit verbundenem Zeitdruck kann leider hierbei auch kontraproduktiv für die angehenden psychologischen PsychotherapeutInnen - und somit wichtigen helfenden Händen unseres System - sein.

Noch kein CONTRA Argument.

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