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Pufferzone Weltkulturerbe Lübeck schützen und Landschaftsschutzgebiet Wakenitz achten!

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Stadtplanung und Bauordnung
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  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Über die Frage wie sich unsere Städte verändern, wenn es nur noch um Gewinn geht.

dies ist ein Hilferuf!

Das Grundstück Yorckstraße 23-25 wird sich verändern. Für die alte Fabrik und die Garagenhöfe soll ein Häuserkomplex mit Tiefgarage gebaut werden. Uns ist klar, dass die Stadtplanung eine Verdichtung wünscht. Allerdings können wir nicht nachvollziehen, wie es geschehen kann, dass für ein Grundstück im Bereich der sogenannten Pufferzone des Weltkulturerbes kein Bebauungsplan erstellt wurde. Für dieses Gebiet gilt die Erhaltungssatzung und es ist nicht nachvollziehbar, dass bei einer Neubebauung diese Umstände keinerlei Beachtung finden. Der geplante Komplex ist völlig unüblich für unser Viertel. Wir wenden uns an Sie als zuständigen Stadtplaner und fordern Sie höflich dazu auf, dass bei einer Neubebauung die Erhaltungssatzung beachtet wird. Darüber hinaus fordern wir Sie auf, für dieses Grundstück einen Bebauungsplan zu erstellen und den Gestaltungsbeirat hinzuzuziehen.

Außerdem erfolgt die Bebauung innerhalb der 50 Meter Schutzzone (Gewässerschutzstreifen) der Wakenitz. Wir fordern die Schutzzone des Landschaftschutzgebietes Wakenitz bei der Neubebauung unbedingt einzuhalten und den Gewässerschutzstreifen von Bebauung freizuhalten!

Es wird vermutet, dass die alte Fabrik als Zufluchtsort für Fledermäuse dient. Dies ist vor einem Abriss zu prüfen!

arsye

• Die Grundstücke in dem Viertel sind geprägt durch eine U-förmige Anordnung der Wohngebäude, welche sich zur Wakenitz hin öffnen. Die neue Bebauung ist nun jedoch quer zur Wakenitz geplant, so dass für alle Anwohner die Sicht zur Wakenitz erheblich beeinträchtigt wird. Ein bisher vorgebrachtes Argument, dass dort schon eine Bebauung existiert, ist nicht nachvollziehbar, aus dem Grund, dass es sich dabei um einen einstöckigen Garagenkomplex in einer Senke handelt, der die Sicht frei lässt.

• Es sollen anders als üblich nicht vierstöckige, sondern fünfstöckige Gebäude entstehen. In unserer Gegend sind drei bis vier Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus üblich. Entsprechend dem Gesamtumfang des geplanten Vorhabens entspräche dies 20 Wohneinheiten, geplant sind aber 32 Wohneinheiten.

• Es soll eine Tiefgarage für die neuen Wohnkomplexe gebaut werden, deren Entlüftung in die anliegende Umgebung (Gärten) gehen wird. Hinzu kommt, dass die jetzigen Garagen wegfallen und sich die ohnehin schon belastete Parksituation in unserem Viertel zuspitzen wird.

• Die neuen Gebäude sollen von der Innenhofseite erschlossen werden. Die Innenhofseite ist jedoch als Ruhe- und Erholungsraum konzipiert worden. Hier sollen nun die Eingänge zu den neuen Wohnkomplexen entstehen.

Infos: https://bauvorhabenyorckstrasse2325.wordpress.com/

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lajm

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Freitag 08.00 Uhr: der Abriss der alten Eishalle und der dazugehörigen Schuppen (die Garagen bleiben vorerst stehen) hat begonnen.
    Wir gehen deshalb vertrauensvoll davon aus, dass wie in der Vereinbarung zwischen Stadt und Investor am 28.02. öffentlich bekanntgegeben, dass

    • die zum Abriss bestimmten Gebäude vor Durchführung von Abbrucharbeiten durch einen Artenschutzgutachter untersucht werden, um festzustellen, ob im Objekt Fledermäuse anzutreffen sind.

    und es jetzt offenbar nachgewiesen ist, dass sich dort keine Fledermäuse im Winterschlaf befinden.

    Auskunft dazu erteilt der Artenschutz im
    Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) der Hansestadt Lübeck
    Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck - Ansprechpartner: Olaf Niehus
    Telefon:0451/122-3964... më tutje

  • Einladung zum Vernetzungstreffen Fledermausschutz am Montag, 26.02. um 09.00 Uhr.

    Die Bürgerschaft hat am Donnerstag zwar mehrheitlich dem CDU Antrag entsprochen, wonach der Bürgermeister aufgefordert wird, den geplanten Abriss des Gebäudes Yorckstraße 23-25 bis zum Vorliegen einer entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Gesamtbewertung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege vorerst zu untersagen.

    Die Verwaltung betonte jedoch, dass die Beschlüsse nur eine Empfehlung sein können, keine bindende Wirkung hätten.

    Eine gültige Abrissgenehmigung liegt vor.
    Deshalb kann am Montag der Abriss trotzdem beginnen - möglicherweise.
    Möglicherweise sind in dem alten Gebäude Fledermäuse im Winterschlaf.
    Sicher ist: Werden Fledermäuse im Winterschlaf... më tutje

Auch die Sozialstruktur, die bei uns so stimmig ist, wird sich durch 32 Wohneinheiten für Betuchte stark ändern.Wir werden ferner ein großes Parkproblem bekommen. Wir Anwohner bangen um unsere alten Häuser aus der Gründerzeit, die durch die schweren Baufahrzeuge Schaden nehmen werden. Die Straße mit dem für dieses Viertel typischen Kopfsteinpflaster wird ruiniert werden. Wahrscheinlich werden wir für ihre Instandsetzung auch noch zur Kasse gebeten. WIE KANN EINE BEHÖRDE auf Kosten der gesamten Bewohner dieses Viertels so unsensible Entscheidungen fällen ???

Es handelt sich doch recht offensichtlich um eine Nimby (not in my backyard) Debatte, sprich Nachverdichtung gerne, aber bitte nicht direkt in der eigenen Nachbarschaft. Die Blöcke nördlich der Moltkestraße sind zum Wasser geschlossen, ein einheitliches Bebauungsbild zum Wasser ist nicht vorhanden. Verständlicherweise ist es unbequem, wenn der eigene Blick auf das Wasser zugebaut ist. Aber mit dem Weltkulturerbe hat das nichts zu tun.

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