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Petition is addressed to: Bundesregierung
Wir fordern: Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen) über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. fortbildend (dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht!) ist.
Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.
Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung nach sich ziehen und den Zugang zu musikalischer (Aus)Bildung enorm erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sämtliche private Musikschulen, die Tanzpädagogik und viele weitere Bereiche der kulturellen Bildung wären betroffen.
Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastisch leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein!
Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung!
Kulturelle Bildung dient dem Gemeinwohl und ist im Sinne des Rechts auf Bildung unter allen Umständen umfassend zu schützen, zu fördern und muss erschwinglich für die Gesamtbevölkerung sein.
Gleichzeitig müssen Menschen, die diese Bildungsleistung ermöglichen, selbstverständlich ausreichend Gewinn erzielen, um davon leben zu können.
In keinem Fall dürfen hierbei selbstständig Lehrende, die unsere Bildungslandschaft zu einem großen Teil tragen und deren Vielfalt gewährleisten, in irgendeiner Weise gesetzlich benachteiligt werden.
Laut EU-Richtlinie ist Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien (Artikel 132 der MwStSystRL). Das schließt die Erziehung von Kindern & Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung, berufliche Umschulung sowie alle mit den oben genannten eng verbundenen Leistungen mit ein - also jeden Unterricht, der sich auf Inhalte von Schul- und Hochschulunterricht bezieht.
Die Einschätzung, was Bildungsleistung ausmacht, kann dabei niemals von einer Finanzverwaltung getroffen werden. Dies bedarf immer der qualifizierten Beurteilung durch mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.
Deshalb schließe ich mich den Forderungen des von rund 35 Verbänden und Initiativen unterzeichneten Positionspapiers an (darunter der Deutsche Tonkünstlerverband, der Deutsche Musikrat, der Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen uvm.), dass qualifizierter Musikunterricht grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleibt.
Diese Umsatzsteuerfreiheit muss selbstverständlich auch für alle anderen kulturellen Bildungsbereiche, wie künstlerischer Tanzunterricht, Weiterbildung und generell alle Bildungsleistungen, die der Entwicklung kommunikativer Kompetenzen zu Gute kommen, gelten.
Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss entsprechend der Vorgaben und Forderungen der EU angepasst und in optimierter Version erhalten werden.
Reason
Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielfältige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Kultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bereits am 16. August wurde der Regierungsentwurf an den Bundesrat übergeben.
Ab September 2024 soll der Entwurf im Bundestag diskutiert werden.
Damit die Abgeordneten auf die großen Unklarheiten im Regierungsentwurf mitsamt den besorgniserregenden, weitreichenden bildungspolitischen Folgen aufmerksam gemacht werden, ist es enorm hilfreich die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises persönlich zu kontaktieren.
Argumentationsbasis liefern der Petitionstext selbst, das Positionspapier wie auch die Pressemitteilungen der verschiedenen Verbände und Initiativen:
Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.
Das Positionspapier, dessen Forderungen ich unterstütze, findet sich unter folgender Internetadresse:
https://bdg-online.org/wp-content/uploads/2024/08/240723_BAGSV_Positionspapier_UmSt-Befreiung.pdf
Außerdem möchte ich auf das Positionspapier der Therapieverbände SG, DGSF und Systemischer Verbund aufmerksam machen, dass sich den Forderungen anschließt.
attachmentdata103514.pdf (idw-online.de)
Den Regierungsentwurf finden Sie unter anderem auf der Seite des DTKV unter folgender Internetadresse:
Einen alternativen und ausführlich begründeten Gesetzesvorschlag, der Bildung umfassend und europarechtskonform von der Umsatzsteuer befreit und dabei Rechtsunsicherheiten und neuer Bürokratisierung entgegen zu wirken vermag, finden sie unter folgendem Link als PDF-Datei:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:73127834-b97f-404b-9543-e9896be17add
Dieser alternative Gesetzesvorschlag wurde von Herr Hans-Jürgen Werner (Justiziar DTKV e.V) und Herr Dr. Joachim Wenzel (Institutionsleitungsmitglied des ifs Essen) verfasst.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Petitionsrecht in Deutschland nicht an Volljährigkeit gebunden ist (Art. 17 Grundgesetz).
Auch Minderjährige können die Petition unterzeichnen, wenn sie den Inhalt verstehen und das Anliegen aus eigenem Willensentschluss unterstützen möchten.
Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. verweisen:
werner-bonn@t-online.de
Für Fragen im Bereich "Fortbildung" wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Joachim Wenzel (Mitglied der Institutionsleistung des ifs):
j.wenzel@ifs-essen.de
Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung, des Bundestags, u.v.m.
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News
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Die Petition wurde eingereicht
on 13 Mar 2025Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitition,
das Einführungsschreiben des BMF lässt leider deutlich länger auf sich warten, als ursprünglich angenommen....weshalb ich Ihnen heute einen kurzen Zwischenstand zusenden möchte.
Das Einführungsschreiben, welches erläuternd auf den Gesetzestext eingeht und den Finanzämtern als Handreichung dient, wird die durch uns miterwirkten und erfreulich...show moreLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitition,
das Einführungsschreiben des BMF lässt leider deutlich länger auf sich warten, als ursprünglich angenommen....weshalb ich Ihnen heute einen kurzen Zwischenstand zusenden möchte.
Das Einführungsschreiben, welches erläuternd auf den Gesetzestext eingeht und den Finanzämtern als Handreichung dient, wird die durch uns miterwirkten und erfreulich weitergefassten Gesetzesformulierungen sowohl in positiver, als auch in einengender Weise in der konkreten Handhabung beeinflussen können.
Derzeit existiert ein Entwurf, der leider nicht die vollen Möglichkeiten, die das verabschiedete Gesetz enthält, für uns ausschöpft. Das BMF hat den Entwurf jedoch kooperativ den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, sodass diese aktuell auf Verbesserungen in den Formulierungen einwirken.
Das Schreiben des Deutschen Musikrats an das BMF sende ich Ihnen im Anhang zur Einsicht mit.
Absehbar ist bereits, dass im Einführungsschreiben festgehalten sein wird, dass bereits bestehende Bescheinigungsverfahren (bis zu deren Ablauf) weiterhin Gültigkeit haben. Auch wird bereits im Entwurf Musikunterricht für Kinder und Erwachsene ab 3 Jahren bei entsprechender Ausgestaltung (Bescheinigung) und unabhängig der Motive der Inanspruchnahme als Ausbildungsleistung festgehalten. Auch "Musikunterricht für Kinder unter 3 Jahren kann (...) steuerfrei sein."
Dennoch besteht noch immer Nachbesserungsbedarf: insbesondere bedarf es klarer und unmissverständliche Formulierungen für selbstständig Unterrichtende und auch die noch "schwammige" Abgrenzung zu sogenannten "Freizeitleistungen" irritiert. Hierzu hat der Deutsche Musikrat Kritik und konkrete Verbesserunsgvorschläge geäußert.
Auch für den Bereich Tanz wird aktuell auf Nachbesserung eingewirkt, da die Ust-Befreiung hier im Einführungsschreiben verengend mit "klassischem Tanz" in Verbindung gebracht wird.
Wie lange die Fertigstellung des Schreibens im BMF noch in Arbeit sein wird, ist nicht klar und nach der bereits vorhandenen "Verspätung" (Prognose für den Entwurf war ursprünglich noch Dezember 2024), ist es schwer, eine etwaige Vorhersage zu machen...
Ich hoffe, Sie möglichst bald mit abschließend guten Neuigkeiten informieren zu dürfen!
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und grüße Sie herzlich,
Saskia Saegeler -
Die Petition wurde eingereicht
on 16 Dec 2024Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
ein auf vielen Ebenen politisch sehr ereignisreiches Jahr neigt sich allmählich dem Ende zu und ich möchte mich noch einmal ganz herzlich für Ihr enormes Engagement und die gelebte Demokratie bedanken!
Das Jahressteuergesetz 2024 ist am 5. Dezember nun offiziell verkündet worden und tritt ab 1.Januar in Kraft. Noch erwarten wir das erläuternde...show moreLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
ein auf vielen Ebenen politisch sehr ereignisreiches Jahr neigt sich allmählich dem Ende zu und ich möchte mich noch einmal ganz herzlich für Ihr enormes Engagement und die gelebte Demokratie bedanken!
Das Jahressteuergesetz 2024 ist am 5. Dezember nun offiziell verkündet worden und tritt ab 1.Januar in Kraft. Noch erwarten wir das erläuternde Begleitschreiben, das in Kürze erscheinen müsste - und über das ich Sie, wie versprochen, informieren werde.
Leider wird die Arbeit von Musikschulen und anderen freien Bildungseinrichtungen seit einiger Zeit auch durch das Thema "Scheinselbständigkeit" bedroht und befindet sich in einem Schwebezustand.
Da viele unter Ihnen wohl selbst von diesem Thema betroffen sind, und Ihnen allen die vielfältige Bildungsinfrastruktur unseres Landes sehr am Herzen liegt, möchte ich Sie auf eine aktuelle Petition zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrenden aufmerksam machen.
Diese läuft auf dem offiziellen Petitionsportal des Bundestages und kann bis 23. Januar 2025 unterzeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_11/_15/Petition_174929.nc.html
Wenn bis zum 23. Januar 30 000 Stimmen zusammenfinden, wird über das Petitionsthema in einer öffentlichen Sitzung verhandelt!
Weshalb das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in der Praxis sogar Berufsverbote für selbstständig Lehrende bedeuten kann und nicht selten gegen Artikel 12 des Grundgesetzes „Grundrecht der Berufsfreiheit“ verstößt, lässt sich in einem Positionspapier von Dr. Joachim Wenzel auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) nachlesen.
https://dgsf.org/aktuell/news/positionspapier-zum-thema-scheinselbststaendigkeit-veroeffentlicht
Das Streuen der Petition und des Positionspapiers hilft, die rechtliche Situation freier Lehrender zu verbessern und unsere kostbare Bildungsinfrastruktur in ihrer Vielfalt aufrecht zu erhalten. Wer dazu beitragen möchte, kann sich mit dem Hinweis auf das Positionspapier auch wiederum an die Bundestagskandidaten des eigenen Wahlkreises wenden und an den Bundestagsausschuss bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gerade jetzt im Wahlkampf ist eine Anfrage an Bundestagskandidaten wirksam.
Zum Thema Umsatzsteuer erreicht Sie bald meine abschließende Mail zum Begleitschreiben aus dem BMF.
Eine schöne letzte Adventswoche für Sie alle und herzliche Grüße,
Saskia Saegeler -
Die Petition wurde eingereicht
on 29 Nov 2024Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
in der vergangenen Woche hat das Jahressteuergesetz 2024 den Bundesrat passiert, womit der Gesetzgebungsprozess nun (trotz des Bruchs der Ampelkoalition!) erfolgreich abgeschlossen ist und das Jahressteuergesetz voraussichtlich Mitte Dezember verkündet wird!
Für unsere Interessen bedeutungsvoll ist nun jedoch noch das ergänzende Einführungsschreiben...show moreLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
in der vergangenen Woche hat das Jahressteuergesetz 2024 den Bundesrat passiert, womit der Gesetzgebungsprozess nun (trotz des Bruchs der Ampelkoalition!) erfolgreich abgeschlossen ist und das Jahressteuergesetz voraussichtlich Mitte Dezember verkündet wird!
Für unsere Interessen bedeutungsvoll ist nun jedoch noch das ergänzende Einführungsschreiben des BMF.
In diesem, vom Bundesrat geforderten, "umfassenden BMF-Einführungsschreiben" (Stellungnahme des Bundesrats vom 27.09.2024, S. 103 /104) sollen die im Sinne umfassender Bildung weit gefassten Formulierungen des Jahressteuergesetz in konkreterer Hinsicht erläutert werden.
Der Bundesrat sprach sich in der Stellungnahme vom September bereits eindeutig für eine notwendige Klarstellung hinsichtlich der Steuerfreiheit des musikalischen Bildungsangebots von Musikschulen, selbständigen Musiklehrerinnen und -lehrern sowie Musikvereinen (im Rahmen der unionsrechtlichen Vorgaben) aus.
Diese konkreten und erklärenden Klarstellungen bleiben in der Handreichung des BMF mit Spannung zu erwarten, deren Entwurf jedoch frühestens nach der Verkündigung des Jahressteuergesetzes veröffentlicht wird...sodass wir uns noch ein paar Wochen gedulden werden müssen.
Sobald mir die Inhalte des Begleitschreibens bekannt sind, werde Ich Sie darüber informieren!
Bis dahin vielen herzlichen Dank für Ihre Geduld, beste Grüße und allen eine schöne Adventszeit,
Saskia Saegeler
Debate
Die vielfachen positiven Wirkungen des Musizierens und Singens fördern den Menschen in seiner Gesamtheit: geistige und kognitive Fähigkeiten, Sozialkompetenz, psychische und körperliche Gesundheit. Dies kommt u.a. auch der Arbeitsleistung der Menschen zugute. Musikalische Weiterbildung darf deshalb kein Privileg der Besserverdienenden werden sondern sollte allen Menschen finanziell und zeitlich möglich sein.
NIX.