Reģions: Vācija

Qualitätssicherung im medizinischen Bereich - Probenentnahmesets für Abstammungsgutachten

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
56 Atbalstošs 56 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Probenentnahmesets für Abstammungsgutachten sollen auch weiterhin an jeden versendet werden dürfen, nicht nur an Ärzte oder an bezeugende Institutionen.Neutrale Instanzen wie Apotheker, Behördenmitarbeiter oder Mitarbeiter von öffentlichen Einrichtungen wie Familienhilfen z.B. Caritas oder Diakonie sollen auch die Probenentnahme bezeugen dürfen.Mehr Praxisbezug und Praktikabilität ist an dieser Stelle gefordert.

Pamatojums

Nachbesserung zum Gendiagnostikgesetz:Gemäß GenDG dürfen nur Ärzte Proben zwecks Überprüfung der Abstammung von Personen abnehmen. Probensets sollen direkt zum Arzt gesendet werden, damit niemand am Probentnahmematerial eine Manipulation vornehmen kann.Bzgl. Gutachten, die im Zuge eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden ist dieses Prozedere akzeptabel.Bzgl. der Mehrheit aller Tests ist dies nicht praxisorientiert. Die Mehrheit der betroffenen Personen führt den Test für sich selbst oder auf Verlangen durch ein Jugendamt, eine Botschaft, Jobcenter oder Ausländerbehörde durch. Speziell geschultes Personal ist für eine Probenentnahme nicht notwendig. Weltweit werden die Tests in Supermärkten angeboten. Der Entnehmende benötigt kein Medizinstudium. In Deutschland werden Probenentnahmen bezeugt und dokumentiert, Manipulationen kommen praktisch nicht mehr vor. Es geht jetzt darum, wer die Entnahme bezeugen darf. Das Gesetz sieht nur Ärzte vor. Die Mehrheit der Test wird von Jugendämtern verlangt, daher sollte die Entnahme auch offiziell bei Behörden möglich sein. Praktisch wird dies in ganz Deutschland derzeit so gemacht, ist auch praktikabel und praxisorientiert, jedoch nicht gesetzeskonform. Menschen wandern ab, machen illegale Tests im Ausland, weil die Richtlinien zum Gesetz mehr und mehr verschärft werden.Probensets, die man nicht manipulieren kann, sollen jetzt nur noch an den Zeugen gesendet werden dürfen, damit der Proband nichts manipulieren kann. Dies ist unpraktisch, wirft neue Hürden auf und treibt noch mehr Menschen zu einem illegalen Test im Ausland. Kein Land der Welt hat derartig viele Hürden entwickelt, um Menschen einen Abstammungstest zu ermöglichen bzw. nicht zu ermöglichen. Selbst in der Schweiz und in Österreich ist dies liberaler und funktioniert.Der Markt verlagert sich ins Ausland, es werden mehr heimliche Tests bei schlechter Qualität durchgeführt, anstatt den Menschen in Deutschland zu helfen.

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Jaunumi

  • Pet 2-18-15-21260-003145Qualitätssicherung im medizinischen
    Bereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition werden Nachbesserungen der Regelungen des
    Gendiagnostikgesetzes zur Durchführung von Abstammungsuntersuchungen mit
    dem Ziel eines erhöhten Praxisbezugs gefordert.
    Zur Begründung wird ausgeführt, wegen zahlreicher Hürden in der Bundesrepublik
    Deutschland würden immer mehr Bürger dazu getrieben, Abstammungstests von
    zweifelhafter Qualität im Ausland durchführen zu lassen. Nach dem
    Gendiagnostikgesetz (GenDG) seien allein Ärzte zur Probeentnahme berechtigt,
    Probesets sollen... vairāk

Debates

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