Region: Thüringen

Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2.246 Unterstützende 2.246 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

2.246 Unterstützende 2.246 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Weiterleitung

Welches Ziel hat die Petition? Überprüfung der Zulässigkeit eines in das Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser integrierten Zielabweichungsverfahrens.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Zulassung eines Raumordnungsverfahrens mit integriertem Zielabweichungsverfahren für ein raumbedeutsames Vorhaben dieser Größenordnung.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar. Wie wird die Petition begründet? Gemäß § 11 des ThürLPIG kann die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung nach § 6 Abs. 2 ROG im Einzelfall auf Antrag zugelassen werden. Das geplante Vorhaben verstößt gegen mehrere Ziele der Raumordnung in zwei Planungsregionen: 1.Vorranggebiete Freiraumsicherung: FS-57 Zentraler Thüringer Wald nordwestlich von Suhl/Oberhof (Z4-1)* bzw. FS-47 Einzugsgebiete der Talsperren Tambach-Dietharz, Schmalwasser und Ohratalsperre sowie weitere Gebiete (Z4-1)** 2.Besonders bedeutsamer, unzerschnittener, störungsarmer Raum Mittlerer Thüringer Wald zwischen Struth-Helmershof, Georgenthal und Oberhof (G4-4)* bzw. (G4-3)** 3.Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“ (G4-27; G4-28)* bzw. (G4-27)** einschl. Regional bedeutsame Tourismusorte (Z4-7; G4-37)* bzw. (Z4-9; G4-30)** sowie Touristische Infrastruktur (G4-38)* {*Regionalplan Südwestthüringen/**Regionalplan Mittelthüringen}. Daher ist ein im Raumordnungsverfahren integriertes Zielabweichungsverfahren unzulässig.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Die Petition richtet sich nicht auf die Änderung eines Gesetzes, sondern fordert dessen konsequente Anwendung im vorliegenden Fall ein.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Es wurde Widerspruch gegen das Vorhaben beim Landesverwaltungsamt eingereicht.

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Neuigkeiten

  • Im Ergebnis der am 3. Dezember 2013 unter Beteiligung weiterer Fachausschüsse erfolgten öffentlichen Anhörung ging der Petitionsausschuss zunächst davon aus, dass das von den Petenten als rechtswidrig kritisierte anhängige Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden ist. Insbesondere ist es nach Auffassung des Ausschusses rechtlich nicht zu bemängeln, dass im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens versucht wird, eine mögliche Abweichung von mehreren Zielen der Raumordnung zu legalisieren. Weiterhin waren für den Petitionsausschuss keinerlei Hinweise für eine Benachteiligung der Planungsregion Südwestthüringen ersichtlich. Die Planungsregion Südwestthüringen selbst wurde in das anhängige... weiter

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