Region: Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
Education

Recht auf Bildung für Kinder mit Behinderung - mehr Fachkräfte für den Kaywaldkindergarten

Petitioner not public
Petition is directed to
Landratsamt Heilbronn; Landesregierung Baden-Württemberg
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  1. Launched 2018
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Wir Eltern der Kaywaldkindergartenkinder sorgen uns um die Betreuung unserer Kinder, die mehrheitlich auf Unterstützung angewiesen sind. Das gesamte Kindergartenteam ist bereits am Limit, fühlt sich überfordert und hat sehr große Bedenken, wie die hinzukommenden Kinder im September 2018 adäquat versorgt und begleitet werden sollen. Der Schulkindergarten der Kaywaldschule in Lauffen a. N. (Landkreis Heilbronn) ist eine staatliche sonderpädagogische Frühfördereinrichtung. Die Schwerpunkte der Förderung sind geistige, motorische und körperliche Entwicklung. Die Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren bedürfen aufgrund ihrer unterschiedlichen Formen von Entwicklungsverzögerung, Behinderungen und Krankheiten in vielen Bereichen Unterstützung. Ist-Situation: In der aktuellen Kindergartengruppe (15 Kinder, offenes Konzept) im laufenden Schuljahr 2017/2018 benötigen 5 Kinder eine 1:1 Betreuung (eines zurzeit noch mit Pflegerin). Im neuen Schuljahr werden 7 weitere Kinder , 5 davon mit hohem Unterstützungsbedarf, dazu stoßen. Diese Kinder haben größtenteils einen hohen Grad der Behinderung (GBH 70-100%) und einen hohen Pflegegrad (PG 3-5); sie können größtenteils sich nicht alleine bewegen und auch nicht sprechen, so dass sie weitestgehend bis komplett unselbständig sind. Das heißt, diese Kinder mit erweitertem Betreuungsbedarf benötigen eine professionelle intensive pflegerische Begleitung und Hilfestellung bei nahezu allen alltäglichen Bereichen: Von dem Trinken, der Nahrungsaufnahme (z.T. über PEG Sonde), Hygiene und Körperpflege (An- und Umziehen, Inkontinenzversorgung und Waschen, Mundpflege etc.), dem Gebrauch von speziellen Hilfsmitteln (Sitzschale, Orthesen, Stehständer) sowie Begleitung um an allen Förder- und Spielangeboten teilnehmen zu können (z.B. Handführung beim Basteln und der Musikstunde, Körperpositionierung bei der Sehförderung, dem Schwimmen und der Reittherapie, Lagerung bei der basalen Stimulation und dem Snoozlen und vieles mehr… Andere Kinder, haben zwar keinen hohen Pflegegrad, sie müssen aber aufgrund einer psychischen oder geistigen Behinderung lückenlos betreut werden, da sie Verhaltensweisen zeigen, durch welche sie sich, die anderen Kinder und das Personal gefährden können (u.a. beißen, spucken, kratzen, Wutanfälle, werfen von Gegenständen) - diese Kinder bedürfen ebenfalls einer 1:1 Betreuung. – Des Weitern benötigen 4 Kinder im neuen Schuljahr 2018/19 eine 2:1 Betreuung (4 Kinder der alten Gruppen, 1 weiteres Kind kommt hinzu). Bereits im laufenden Schuljahr 2017/2018 werden diese Bedarfe durch das genehmigte Fachpersonal und Hilfskräfte (FSJ) nicht abgedeckt!! Warum Fachpersonal statt FSJ-ler? Neben den Sonderpädagogischen Lehrerninnen werden daher dringend und zwingend weitere ausgebildete Fachkräfte benötigt. Aufgrund der komplexen Krankheitsbilder (u.a. Epilepsie, Spastiken oder Organerkrankungen), die professionelles Handling benötigen, ist der Einsatz von zwei Kinderkrankenpflegerninnen unerlässlich. Diese sind an anderen sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreis Heilbronn – auch in der Kaywaldschule – bereits im Einsatz! Momentan werden die 9 Kinder mit zusätzlichem bzw. erweitertem Betreuungsbedarf (5 x 1:1 und 4 x 2:1) - von 5 FSJ-lern (wenn alle gesund sind) betreut – das bedeutet ES IST AKTUELL KEINE 1:1 BETREUUNG sichergestellt – da die Kräfte mehrere behinderte Kinder versorgen müssen! Es wird immer schwerer FSJ-ler zu finden zudem sind diese jungen, oft minderjährigen Menschen, die das Freiwillige Soziale Jahr absolvieren, sind in der Regel pflegerisch und medizinisch unzureichend ausgebildet. Sie erhalten lediglich einen Erste-Hilfe-Kurs teilweise eine Sondierungsschulung. Diese weitestgehend unerfahrenen FSJ-ler sollten, wie aus der geschilderten Situation deutlich wird, jedoch nur als Unterstützung nicht als alleinige Versorgungs- und Pflegekräfte eingesetzt werden! Stattdessen ist es unabdingbar das geschultes Personal – d.h. Betreuungskräfte mit entsprechender (Grund-)Ausbildung im Kaywaldkindergarten angestellt werden. Wir Eltern fordern, daher die Einstellung von mindestens zwei Kinderkrankenpflegern*innen sowie zusätzliche Stellen für Betreuungskräfte, um die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung unserer Kinder zu gewährleisten!

Reason

Die momentane Situation seit längerem mangelhaft – wie sowohl die Lehrer/innen , die Kindergarten Leitung als auch mehrere Eltern ihnen dies mehrfach dem Landratsamt Heilbronn zurück gemeldet haben - . Eine 1:1 Betreuung der betreffenden Kinder wird bereits jetzt nicht gewährleistet. Neue betreuungsintensiven Kinder werden zurzeit NICHT angenommen ohne Pflegefachkraft oder Begleitung durch ein Elternteil oder Familienmitglied. Das ist nicht tragbar und widerspricht dem Menschenrecht auf Bildung: "Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung." Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Artikel 26 ( http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/156819/menschenrecht?p=all)) Daneben besteht gemäß des Baden-Württembergischen Landesrecht ein Recht auf einen Kindergartenplatz: „Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. (…) Der Rechtsanspruch gilt für deutsche und ausländische Kinder, soweit diese sich berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.“ ( https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Kindergarten-5000998-lebenslage-0 ).
Das gilt laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG 2002) auch AUSNAHMSLOS für Kinder mit Behinderungen. Kinder mit Behinderungen haben darüber hinaus auch ein und Recht auf Teilhabe an Bildung - laut UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 24, (https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/ ) – wozu die Bereitstellung eines Kindergartenplatzes zählt . Daneben greift das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft gemäß, §55, SGB IX, worunter die „heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind“, d.h. sonderpädagogische Frühförderung zu rechnen sind. (https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/RehabilitionundTeilhabe/TeilhabeamLebeninderGemeinschaft/TeilhabeamLebeninderGemeinschaft_node.html)

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