Außenpolitik

Recht auf Familie, auch für unsere Ende 2015 volljährig gewordene Tochter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Auswärtiges Amt, Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg
359 Unterstützende 93 in Brandenburg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

359 Unterstützende 93 in Brandenburg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir sind die Familie Faour aus Syrien und leben seit November 2016 mit vier unserer fünf Kinder in Luckenwalde (Brandenburg). Unsere jetzt gerade 20-jährige Tochter Raghad wurde von uns getrennt und musste allein im Flüchtlingslager Khan Alsheh in Syrien zurückbleiben.

Wir ersuchen das Land Brandenburg dringend um die Aufnahme von Raghad in das Landesaufnahmeprogramm oder die Eröffnung einer alternative Möglichkeit, damit Raghad zu uns kommen kann und endlich in Sicherheit mit uns leben kann.

Wir haben als Familie im Flüchtlingslager für Palästinenser Khan Alsheh Camp in der Nähe von Artoz/Syrien zusammengelebt. Als 2014 unser Haus bei Raketen zerstört wurde, zogen wir in eine kleine Wohnung mit zwei Zimmern für sieben Personen innerhalb des Lagers um. Der Krieg machte ein alltägliches Leben unmöglich: der Schulbesuch war nicht mehr möglich und die Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und Medikamenten war nicht mehr gewährleistet. Da mein Ehemann chronisch an Morbus Beschterewerkrankt ist, war die Unterstützung vor allem von Raghad als ältester Tochter lebensnotwendig. Sie kümmerte sich um Ihre Geschwister.

Um Raafat als ältesten Sohn und jungen Mann vor dem Einzug in den Bürgerkrieg zu schützen, versuchten wir, als erstes für ihn einen Weg aus dem Land zu finden.

Raafat und unsere jüngere Tochter Rahaf konnten schließlich mit ihrem Onkel fliehen. Als unsere damals 13-jährige Tochter Rahaf im Dezember 2015 die Flüchtlingsanerkennung erhalten hatte, flohen wir mit unseren zwei jüngsten Kindern, damals 16und 11Jahre alt, auf dem Wege des Familiennachzugs nach Deutschland.

Unsere Tochter Raghad mussten wir jedoch allein in Syrien zurücklassen, da sie kurz vor der Antragstellung zum Familiennachzug volljährig geworden war. Uns wurde mitgeteilt, dass nach deutschem Gesetz volljährige leibliche Kinder nicht nachziehen dürfen. Wegen der chronischen Erkrankung meines Ehemanns und der sich ständig verschlechternden Versorgungslage waren wir als Eltern gezwungen, uns zwischen unseren Kindern zu entscheiden. Diese Entscheidung ist für uns als Eltern jeden Tag eine neue Qual und belastet unsere Familie hier in Deutschland sehr. Wir sind in ständiger Sorge um Raghads Leben und kämpfen gleichzeitig darum, unser Leben hier aufzubauen und unsere Kinder hier zu unterstützen.

Vor allem unsere jüngere Tochter Rahaf leidet unter der Situation. Im Rahmen einer psychologischen Einschätzung wurde festgestellt, dass Rahaf in ständiger Sorge um ihre älteste Schwester Raghad ist, die für sie die wichtigste Vertraute, Bezugsperson und emotionale Stütze war, mit der sie täglich gespielt hatte und die sie in allen schulischen Fragen und bei allen Problemen in der schwierigen Zeit im syrischen Bürgerkrieg unterstützte. Wegen der ständigen Sorge um ihre ältere Schwester kann Rahaf sich hier kaum auf ihren schulischen Alltag konzentrieren.

Für Raghad selbst ist die Trennung von der Familie besonders dramatisch. Vor unserer Flucht lebten wir als Familie zusammen im. Seit Ende 2016 lebt unsere Tochter Raghad alleine als Frau in dem Camp. Zwar gibt es mit ihrem 80jährigen Großvater noch ein weiteres Familienmitglied im Flüchtlingslager, der aber selbst Unterstützung benötigt und sie nicht schützen kann.

Das Lager ist von der syrischen Armee umstellt, im Lager selbst operieren terroristische Gruppen. Der Krieg ist überall – zuletzt im September 2017. Die Gefahr, bei einem Schusswechsel verletzt zu werde oder das Leben zu verlieren, ist allgegenwärtig. Raghad kann das Camp nicht verlassen, ohne ihr Leben zu riskieren. Erst Anfang Dezember 2017 verlor eine Bekannte auf dem Weg zur Universität Damaskus durch einen Querschläger ihr Leben.

Auch die Situation im Camp wird immer gefährlicher. Als alleinstehendes unverheiratetes Mädchen ist sie der Gewalt und möglichen sexuellen Übergriffen schutzlos ausgeliefert. Die Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Strom und Gas ist nicht gewährleistet und die wenige Versorgung ist stark umkämpft. Wasser wird in unregelmäßigen Abständen von privaten Wasserlieferanten geliefert, doch nur, wer die richtigen Verbindungen hat, hat auch tatsächlich Zugang. Gleiches gilt für die Versorgung mit Medikamente, Gas zum kochen und heizen im Winter. Ohne Schutz und Unterstützung haben Mädchen und Frauen kaum Zugang zur Versorgung.

Aufgrund der belastenden Lebensumstände sind Raghads psychischer Zustand und ihre Gesundheit labil. Sie leidet unter Depressionen. In einer psychologischen Einschätzung werden Schlaflosigkeit, Ruhelosigkeit und Angst beschrieben, die Symptome werden insbesondere durch das Alleinsein unter den schwierigen Umständen verstärkt.

Wir versuchen, als Familie wenigstens telefonisch im Kontakt zu bleiben, um ihre Gefühle von Angst, Hoffnungslosigkeit und Einsamkeit wenigstens etwas aufzufangen. Doch immer wieder bricht der Kontakt ab, manchmal haben wir über Wochen keinen Kontakt zu unserer Tochter Raghad, da die Internetverbindung im Flüchtlingslager zusammen bricht.

Begründung

Wir kämpfen für uns aber auch für andere Familien um den Familiennachzug von Volljährigen Kindern. Auch Kinder über 18 sind auf die Hilfe ihrer Familie angewiesen und sollten einen Anspruch darauf haben mit ihrer Familie zusammen leben zu dürfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren
    Wir brauchen eure Unterstützung

  • Die Familie der inzwischen 20-jährigen Palästinenserin lebt komplett in Deutschland bzw. Schweden. Nur der 85-jährige Opa lebt noch mit meine Tochter in Syrien. Meine Tochter hat damals (2016) kein Visum zur Familienzusammenführung erhalten, weil sie kurz vor der möglichen Beantragung 18 Jahre alt wurde. Nach langem Warten erhielt sie nun endlich einen Termin in der Botschaft in Beirut zur Beantragung eines Visums für sonstige Familienangehörige. Inzwischen lag die Anfrage der Botschaft auf Zustimmung in der zuständigen Ausländerbehörde in Luckenwalde. In der letzten Woche erhielten wir nun die niederschmetternde Nachricht, dass die Zustimmung von der Ausländerbehörde abgelehnt wurde. Eine endgültige Entscheidung der Botschaft liegt jedoch noch... weiter

So junge Menschen bedürfen familiärer Unterstützung. Die volljährige Tochter wird zur Unterstützung/Betreuung für ihren kranken Vater und die jüngeren Geschwister hier in Deutschland gebraucht. Eine so junge Frau ist - allein in einem (entfernten) Flüchtlingslager - gefährdet durch Übergriffe. lt. Grundgesetzt gilt die Familien-Einheit. lt. arabischen Ehren-Kodex suchen die Eltern der jungen Volljährigen einen Ehepartner aus - daran sind sie derzeit gehindert. Es sollte das Innenministerium eingeschaltet werden: HÄRTEFALLANTRAG stellen (mit mögl. vielen Unterschriften).

Noch kein CONTRA Argument.

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