Region: Hessen
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Utbildning

Recht auf regelmäßigen Unterricht für alle Schulen auch zu Coronazeiten

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Kultusministerium Hessen und alle Schulleitungen in Hessen
83 Stödjande 59 i Hessen

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  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Wir fordern bis zum 01.08.2020 ein flächendeckendes Langzeitkonzept für regelmäßigen Unterricht für alle Schulkinder aller Schulformen während außergewöhnlicher Gefährdungen, wie während der Corona-Pandemie.

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie brauchen unsere Kinder flächendeckenden, täglich und nachhaltig Unterrichtstunden. Der Unterrichtsstoff muss durch Fachkräfte kontinuierlich und fortlaufend sowie nach einheitlichen Maßstäben vermittelt werden. Das Langzeitkonzept muss mehrstufig ausgerichtet und bei Änderung der Gefährdungslage auf ein festgelegtes Unterrichtskonzept zurückgestuft werden können.

Unter „Unterricht“ wird hier der Lehrer/Schüler Kontakt zwecks der direkten Vermittlung von Lehrstoffen und Inhalten verstanden. Unterricht kann in Präsenzform und als online-Unterricht durchgeführt werden.

Es muss mehrere Gefährdungsstufen von Minimum Gefährdungsstufe 0 (keine oder sehr geringe Gefährdung: vollständiger Präsenzunterricht an den Schulen 100%) bis hin zu Maximum Gefährdungsstufe3 (hohe Gefährdung: Einstellung des Präsenzunterrichts, 70% online-Unterricht, 30% Selbststudium) geben.

Jede Schule muss festlegen, wie der Unterricht in den Zeiten der jeweiligen Gefährdungsstufen organisiert wird. Die Festlegung der geltenden Gefährdungsstufe kann die Schulleitung selbst bestimmen oder diese an ein Lehrer-Eltern-Gremium oder höhergestellten Bildungsbehörden delegieren.

Mit Online Unterricht ist die Vermittlung von Inhalten mittels „virtuellem Klassenzimmer“ gemeint, in dem Lehrer und Schüler als Ersatz von Präsenzunterricht miteinander kommunizieren, lehren/lernen, oder Le(h)rnmaterial austauschen können. Der Anteil des Selbststudiums soll in der maximalen Gefährdungsstufe höchstens 30% der täglich vorgesehenen Mindeststundenzahl (gemäß § 15 HSchG) umfassen. Als Selbststudium ist hier die Übermittlung von Aufgaben in Form von Aufgabenblättern und Lernpaketen an die Schülerinnen und Schüler definiert, die sie „selbstständig“ zu erarbeiten haben.

Wir fordern daher das Ministerium und die Schulen auf, ihren Bildungsauftrag gemäß § 1 HSchG (1), § 2 HSchG und § 5 und § 15a HSchG (1) auch in Ausnahmezeiten, wie in denen der Corona-Pandemie, zu erfüllen.

Hierzu gehört, dass das Kultusministerium Hessen in Hessen bis zum neuen Schuljahr 2020/2021

  • sicherstellt, dass die Schulen ihrem Bildungsauftrag für jeden Schüler nachkommen und dauerhaft, täglich stattfindenden Unterricht (online oder Präsenz) einführen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungsstufen
  • sicherstellt, dass die Schulen adäquate (bezüglich Datenschutz, und Teilnehmer) einheitlich digitale Lern-Infrastrukturen an alle Schulen flächendeckend zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 einführen,
  • die freigestellten (Risikogruppe ) Lehrer zu online-Unterricht verpflichtet;
  • Die Schulen mit Personalressourcen unterstützt, so dass nicht die Lehrer die Notbetreuung und Hygienemaßnahmen während des Unterricht übernehmen müssen, sondern Lehre machen können
  • die Schulen mit finanziellen Mitteln ausstattet, damit sie die notwendige Hardware und Software Infrastrukturen für die gesamte Schule einführen können und die Lehrerschaft darin zu schulen
  • Anlaufstellen einrichtet, um die finanzielle Unterstützung von Familien für die Anschaffung oder Ausleihe von notwendiger Hardware und Software zu erleichtern

Die Schulen müssen darüber hinaus bis zum neuen Schuljahr 2020/2021:

  • die Regeln für Kommunikation (Eltern/Lehrer, Eltern/Schule Schüler/Lehrer, in Bezug auf Hausaufgaben, auf Krankmeldungen, auf Unterrichtausfall an die Pandemiegegebenheiten anpassen und festschreiben
  • Klare Konzepte kommunizieren, wie im Pandemiefall/Schuljahr 2020/2021 Elternabende, Wahlen der Gremien (EB, Schulkonferenz, Schülerparlament, SV) und deren Sitzungen, oder auch Infotage für neue Schüler/Eltern, durchgeführt werden

Orsak

Prognosen für den weiteren Verlauf der Corona Pandemie erwarten mit weitere Ausbrüche in den nächsten Jahren. Es ist daher damit zu rechnen, dass es in den kommenden Jahren immer wieder zu Gefährdungslagen kommen wird, die Kontaktbeschränkungen erfordern. Diese dürfen sich nicht auf die Bildung unserer Kinder auswirken!

Unsere Kinder haben sowohl Schulpflicht als auch ein Recht auf Bildung und dies sollte auch in Zeiten der Corona Pandemie oder anderen Gefährdungslagen ebenfalls täglich umgesetzt werden. Die bisherigen Vorgaben/Empfehlungen des Kultusministeriums an die Hessischen Schulen sowie der bisherige individuell, partiell und temporär stattfindende Unterricht an den Schulen sind derzeit unzureichend, nicht flächendeckend, nicht nachhaltig, und nicht bedarfsgerecht!

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