Region: Hesja
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Społeczeństwa

"Recht auf Sozialwohnung jetzt einklagbar gestalten" - "Für den Erhalt des Sozialen Wohnungsbaues"

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Hessischen Landtag
67 44 w Hesja

Okno dialogowe zakończone

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Okno dialogowe zakończone

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

Begründung: Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift des Landes Hessen für die Vermittlung von Sozialwohnungen. Nach § 1 Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HwoAufG) sollen die Gemeinden Wohnungssuchenden bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen, soweit sie hierbei der Hilfe bedürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht gemäß § 1 Abs. 2 HwoAufG allerdings nicht.

Des weiteren gelten die Vorschriften des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes (HwoFG). Voraussetzung für den Bezug einer geförderten Mietwohnung für geringe Einkommen ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Ferner ist in diesem Gesetz die Förderung des Sozialen Wohnungsbaues mit der Förderung privaten Eigentums gleichgestellt.

Das führt automatisch zu Ungleichheiten in der Behandlung von Bürgern. Die ausführenden Verwaltungsvorschriften definieren "angemessene Mieten-Kosten" - Kosten der Unterkunft. Es ist der gesetzgebenden Politik seit ca. 1990 bekannt, dass die reale Entwicklung des Bedarfs von Bürgern von niedrigen bis zur Zeit schon mittleren Einkommen oder auch anderen Personen, die die Zugangskriterien für den sozialen Wohnungsbau nicht erfüllen, nicht dem Angebot des Staates entspricht. Selbst öffentliche und/oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaften erfüllen ihren gesetzlichen Gesellschafts-Auftrag nicht sondern handeln wie "ganz normale " Investoren. Hierdurch entstehen den betroffenen BürgerInnen und durch Kostenumverteilungen auch dem Steuerzahler entsprechende materielle wie auch lebenseinschränkenden Schaden. Daher laufen vorhandene Gesetze ins Leere und die Umsetzung ist gefährdet, nicht möglich, nicht durchsetzbar. Diese Tatsache gefährdet die Vorschriften unseres Grundgesetzes § 1 - § 14 (2) und insbesondere § 20 (1) das Sozialstaatlichkeitsgebot.

Nach meiner Auffassung ist hier eine Reform nötig, damit ein Ausgleich für Betroffene möglich wird. Alle Menschen in unserem Land haben einen gleichwertigen Anspruch auf eine "leistbare Miete". Wohnen ist ein Menschenrecht, eine verankerte UN-Konventition, aber in Hessen bisher nur durch die genannten Grundgesetzartikel repräsentativ.

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2007 ein gültiges Gesetz, welches bis zum Jahr 2012 novelliert wurde (ursprünglich Vorbild Schottland). Hiernach ist vor dem Verwaltungsgericht ein einklagbares Recht auf eine Sozialwohnung durchsetzbar. Dieses Gesetz wird zur Finanzierung von Sozialwohnungsbau verwandt.

Ferner möchte ich die Promotion aus dem Jahr 1991 unseres neuen Bundespräsidenten Herrn Dr. Frank Walter Steinmeier nicht unerwähnt lassen "Bürger ohne Obdach" - (Justus von Liebig Universität Gießen). Herr Dr. Steinmeier hatte sich dieser Thematik gewidmet. Meine Forderung: Vorrangig ist die Forderung an die Landesregierung von Hessen (Gremien Hessischer Landtag) eine gesetzgeberische Regelung einzuführen, wonach der Rechtsanspruch auf eine Sozialwohnung einklagbar ist. Ein Element einer erfolgversprechenden staatlichen Wohnungspolitik muss auf die bedarfsgerechte Zuverfügungsstellung von ausreichendem "leistbaren - Mieten" Wohnraum für einkommensschwache Haushalte gerichtet sein. Was in der EU bereits möglich ist muss in einem so reichen Land wie Deutschland verfassungsrechtlich geschützt werden.

Uzasadnienie

Die geplante Vorgehensweise der Petition entspricht einer basisdemokratischen Entwicklung von nicht profitorientiertem Sozialwohnungsbau in Hessen und soll dem Gesellschaftsproblem der Gentrifizierung, Segregation und Obdachlosigkeit entgegenstehen.

Die Petentin beabsichtigt die "open-online Petition" in Schriftform an den Landtag einzureichen. Brunhilde Fahr - 14. Februar 2017

Dziękujemy za wsparcie!

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Aktualności

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,
    es ist nach meinen Mitteilungen an Sie als Unterstützer geraume Zeit vergangen, ohne dass von allen Verantwortlichen, wie Petitionsausschuss, Landesregierung, aber auch von allen Parteien in Wiesbaden Nichts als Weiterschweigen kam. Negativ fallen mir auch die sogenannten kompetenten "Mietervertreter" = Gewerkschaften, Sozialverbände, Mietervereine, Parteien etc. auf. Ich kann nicht behaupten hier "ganz doll" Unterstützung erfahren zu haben. Ich habe bis jetzt keinen offiziellen Ablehnungsbescheid zu dieser mir selbst so wichtigen Petition. Ich werde diese Petition aber sehr HARTNÄCKIG WEITERVERFOLGEN: Zu diesem Zweck werde ich Sie zeitnah über meine vorgesehene weitere Handlungsweise natürlich auf dem Laufenden halten... dalej

  • Liebe Unterstützer, trotz mehrfacher Interventition wurde meine Petition seit mehr als zwei Jahren anhängig weder vom Hessischen Landtag, noch vom zuständigen Ministerium bzw. Landesregierung abschließend bearbeitet. Man sehe auch den Pressebericht der Frankfurter Rundschau bzw. die infame Aussage der Vorsitzenden des Petitionsausschusses über die Bedeutung oder den Wert von online-Petitionen! So kann und darf niemand mit Grundrechten der Bürger umgehen! So grenzt man nämlich die direkte Demokratie und damit alle Hessen aus. Erfreulich ist jedoch, dass der Deutsche Mieterbund auch mal nunmehr in die Puschen kommt www.wetterauer-zeitung.de/wirtschaft/mieterbund-will-grundgesetzaenderung-fuer-bezahlbares-wohnen-zr-12351518.html?fbclid=IwAR1LQle7j2oGXUNkXajfecKGCQR_rZk_QFXgsrIlHPqfhr6bnfVW8vJdArY
    Im... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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