Recht der Ehescheidung - Einvernehmliche Scheidung ohne Kosten/Anwaltszwang abschaffen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
217 Ondersteunend 217 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

217 Ondersteunend 217 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung ohne Kosten sowie die Abschaffung des Anwaltszwangs gefordert.

Reden

Durch den Anwaltszwang bei einer Scheidung entstehen den Parteien immer erhebliche Kosten, von denen die Anwälte profitieren, selbst dann, wenn Einigkeit zwischen den Eheleuten besteht und gar kein Anwalt nötig wäre. Weiterhin entstehen Kosten und eine Belastung an den Gerichten.Die Abschaffung des Anwaltzwangs bedeutet keine Abschaffung der rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Ehepartner und nach Bedarf besteht weiterhin die Möglichkeit zur Beratung durch einen Anwalt. Ansprüche könnten im Fall einer streitigen Scheidung auch nachträglich juristisch verhandelt werden.Für eine Scheidung sind andere Institutionen und Wege zur Lösung der Probleme mindestens genauso sinnvoll - das gilt erst recht im Falle der Einigkeit. Die Beilegung von Streitigkeiten lässt sich auch in anderen Lebens- und Geschäftsbereichen ohne Zwang zur juristischen Aufarbeitung herbeiführen.Der grundgesetzliche Schutz der (gescheiterten!) Ehe ist auf die Anbahnung und Durchführung einer Scheidung wohl eher nicht mehr anwendbar. Es ist auch nicht einsehbar, warum die Schließung der Ehe ohne juristische Begleitung erfolgt, für eine Scheidung aber ein Anwaltzwang besteht. Genauso wie es den Partnern vom Gesetz ohne weiteres zugetraut wird die Ehe zu schließen, sollte es ihnen erlaubt werden die Ehe eigenständig mit freier Wahl der Mittel zu beenden.

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Nieuws

  • Pet 4-19-07-40301-004281 Recht der Ehescheidung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung ohne
    Anwaltszwang gefordert.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass durch den Anwaltszwang bei
    einer Scheidung den Parteien erhebliche Kosten entstünden. Davon profitierten die
    Anwälte. Dies gelte selbst dann, wenn zwischen den Eheleuten Einigkeit bestünde und
    kein Anwalt notwendig sei. Auch die Gerichte würden belastet. Die Abschaffung des
    Anwaltszwangs bedeute nicht gleichzeitig eine Abschaffung der rechtlichen Ansprüche
    gegenüber... verder

Nog geen voor argument.

Es geht auch um eine vollumfängliche rechtliche Aufklärung der einen Rechte/Pflichten, die bei der Scheidung entstehen. Wichtig ist das gerade auch für Personen, die nicht aus unserem Rechtskreis kommen oder eben, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, alles zu überblicken.

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