Recht der Ehescheidung - Möglichkeit des Stellens von Folgeanträgen zur Aufnahme in den Scheidungsverbund nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Einreichen eines Scheidungsantrags bzw. Eröffnung des Scheidungsverfahrens

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Stellen von Folgeanträgen zur Aufnahme in den Scheidungsverbund nur innerhalb einer zu definierenden Frist nach Einreichen eines Scheidungsantrags bzw. Eröffnung des Scheidungsverfahrens möglich ist.

Begründung

In Ehescheidungsverfahren sollen alle anhängigen Anträge (z. B., nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Haushaltstrennung) zusammen entschieden werden. Dies ist sinnvoll, damit alle Scheidungsfolgen gleichzeitig entschieden werden.In strittigen Ehescheidungsverfahren wird häufig eine Verzögerung des Verfahrens angestrebt. Es ist möglich, die Entscheidungsreife abzuwarten (Kontenklärung im Versorgungsausgleich abgeschlossen) und dann bis zwei Wochen vor einem Scheidungstermin den nächsten Folgeanträgen (z. B. nachehelicher Unterhalt) einzureichen. Wenn hier alle Auskünfte erledigt sind, der Unterhalt beziffert wurde und erneut die Scheidung vollzogen werden kann, kann wiederum ein Folgeantrag gestellt werden. Durch dieses Vorgehen kann das Ehescheidungsverfahren über Jahre verzögert werden.Sinnvoll wäre eine Frist im Ehescheidungsverfahren, innerhalb welcher ALLE Folgeanträge eingehen müssen, um in den Scheidungsverbund aufgenommen zu werden. Dies würde jahrelange Verfahrensdauer vermeiden und die Gerichte entlasten.

Link zur Petition

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